Thema: Weiterbildung
| Ministerium für Bildung und Kultur

Gibt es Sonderregelungen für Beschäftigte in Kleinbetrieben?

Ja. Die Mitteilung über die Entscheidung zur Gewährung von Bildungsfreistellung in Arbeitsstätten mit weniger als zehn Beschäftigten kann mündlich erfolgen. Es bestehen somit keine besonderen Formerfordernisse für Kleinstbetriebe. Darüber hinaus kann eine Freistellung abgelehnt werden, wenn im laufenden Kalenderjahr bereits mehr als ein Drittel der Beschäftigten ihren Anspruch auf Bildungsfreistellung geltend gemacht haben.