| Ministerium für Bildung und Kultur
Kann für Prüfungen freigestellt werden?
Im Rahmen von beruflicher Weiterbildung können Prüfungstage freigestellt werden, an denen das tägliche Arbeitsprogramm von sechs Unterrichtsstunden nicht unterschritten wird. Freistellungsfähig sind ausschließlich die mit der Weiterbildungsmaßnahme im Zusammenhang stehenden Prüfungen.