Thema: Familie und Gleichstellung
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Saarländisches Junge-Menschen-Beteiligungsgesetz - SJMBG

„Mit dem Beschluss des Saarländischen Junge-Menschen-Beteiligungsgesetzes (SJMBG) gehen wir einen enormen Schritt voran. Unsere jungen Bürgerinnen und Bürger erlangen mit dem SJMBG deutlich stärkere Mitbestimmungs- und Mitwirkungsmöglichkeiten.“

Sozial- und Jugendminister Magnus Jung

Bei dem Gesetz geht es um die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Volljährigen (bis 26 Jahre), die im Saarland wohnen oder sich für Angebote (z.B. der Jugendarbeit) regelmäßig im Saarland aufhalten. Ihre Rechte zur Mitbestimmung über Entscheidungen werden sowohl im Bereich der Landespolitik als auch in den Städten und Gemeinden gestärkt und abgesichert. Das Aufgreifen der Beteiligungsrechte junger Menschen in dieser Form setzt bundesweit Maßstäbe und bildet einen jugendpolitischen Meilenstein.

Das SJMBG umfasst folgende Bestandteile:

  • Landesweit und kommunal wird die Beteiligung bei Belangen von jungen Menschen verpflichtend geregelt.
  • Auf Landesebene werden die Beteiligungsformate gesetzlich festgelegt. Hierzu zählen die zweijährliche Durchführung eines Landesjugendforums mit direkter Mitwirkungsmöglichkeit junger Menschen und die Einrichtung eines Prüfverfahrens auf Jugendrelevanz von Gesetzesvorhaben („Jugendcheck“).
  • Auf kommunaler Ebene verbleibt die Wahl und Durchführung geeigneter Beteiligungsformate vor Ort in kommunaler Hand.  
  • Zur Umsetzung der Beteiligungsformate auf Landesebene und zur Unterstützung und Beratung der kommunalen Ebene wird eine „Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung“ eingerichtet. An diese können sich auch junge Menschen in Beteiligungsfragen wenden.

Instrumente des SJMBG

Einrichtung einer Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung für das Saarland

Einen wichtigen Bestandteil des SJMBG stellt die Einrichtung einer neuen „Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung“ für das Saarland dar. Die Fach- und Servicestelle setzt wesentliche Instrumente der Beteiligung auf Landesebene um.
Auf kommunaler Ebene berät sie zur Unterstützung von Beteiligungsverfahren die saarländischen Städte und Gemeinden bei der Entwicklung und Durchführung geeigneter Beteiligungsverfahren für junge Menschen.

Die Fach- und Servicestelle kann aber auch von allen jungen Menschen im Saarland und von allen Fachkräften, die im Bereich der Jugendbeteiligung tätig sind, für Fragen angerufen oder angeschrieben werden. Die Kontaktdaten zu der neuen Fach- und Servicestelle werden hier bald veröffentlicht.

Landesjugendforum

Mindestens jedes zweite Jahr wird von der Fach- und Servicestelle ein Beteiligungsforum für das Saarland durchgeführt, an dem alle interessierten jungen Menschen ab 12 Jahren teilnehmen können. Das nächste Forum wird voraussichtlich im Jahr 2025 stattfinden. Auf dem Beteiligungsforum werden Vorschläge und Forderungen junger Menschen an die Landespolitik entwickelt und gesammelt.

Beteiligungsverfahren für Kinder bis elf Jahre

Alle zwei Jahre organisiert die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung auch ein altersgemäßes Beteiligungsverfahren für Kinder bis elf Jahre. Das Beteiligungsformat wird speziell auf die Zielgruppe zugeschnitten. Es geht um die Mitwirkung an Vorhaben des Landes, die die Belange junger Menschen betreffen. Kinder sollen motiviert werden, durch das Format mitzureden, sich einzumischen und mitzugestalten.

Fachkräftenetzwerk Jugendbeteiligung

Zum Austausch und zur Weiterbildung wird durch das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit ein sogenanntes „Fachkräftenetzwerk Jugendbeteiligung“ dauerhaft durchgeführt, in dem sich Fachkräfte aus dem Themenbereich der Kinder- und Jugendbeteiligung landesweit mindestens zwei Mal pro Jahr treffen und austauschen. Die Fach- und Servicestelle wirkt gemeinsam mit dem Ministerium an der Durchführung der Veranstaltungen des Fachkräftenetzwerks mit. 

Leicht zugängliche analoge und digitale Verfahren

Die Fach- und Servicestelle sorgt auch für die Entwicklung und Bereitstellung von dauerhaft verfügbaren, leicht zugänglichen Verfahren zur Beteiligung junger Menschen. Sie stellt dazu sicher, dass digitale und analoge Eingabeportale bereitgestellt werden, an die sich junge Menschen jederzeit mit Eingaben wenden können. Damit soll gewährleistet werden, dass junge Menschen insbesondere zu jeglichen Vorhaben des Landes ihre Anregungen und Kritiken problemlos äußern können. Die genannten Plattformen werden altersgemäß und niedrigschwellig ausgestaltet.

Jugendcheck

Wenn bei neuen Gesetzesvorhaben der Landesregierung (das heißt Ideen oder Entwürfe neuer Gesetze für das Saarland) festgestellt wird, dass junge Menschen von dem Gesetz besonders betroffen sein können, wird ein solcher Jugendcheck durchgeführt. Die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung überprüft dann mit einer Checkliste, wie stark die Auswirkungen für junge Menschen in bestimmten Bereichen wie z. B. Bildung oder Familie sein können. Damit sind vor Inkrafttreten des Gesetzes noch Änderungen möglich, um das geplante Gesetz möglichst jugendgerecht auszugestalten. Die Ergebnisse des Jugendchecks werden durch die Fach- und Servicestelle öffentlich bekannt gemacht. Daran schließen sich dann Möglichkeiten für junge Menschen und ihre Interessensvertretungen an, Stellung zu beziehen.

Fonds für junge Ideen

Mit dem Fonds für junge Ideen stellt das Saarland finanzielle Zuschüsse für besondere Jugendprojekte bereit, bei denen die Beteiligung junger Menschen im Mittelpunkt steht. 

Die Vergabe der Fondsgelder wird durch einen Vergabebeirat begleitet, in den junge Menschen, die mindestens 14 Jahre alt sind, durch ein Bewerbungsverfahren aufgenommen werden. Die Fach- und Servicestelle Jugendbeteiligung führt das Bewerbungsverfahren durch und begleitet die Arbeit und Entscheidungsfindung des Beirats.

Kommunale Beteiligung

Städte und Gemeinden bilden das unmittelbare Lebensumfeld von jungen Menschen und haben für sie eine besondere Bedeutung, wenn es um ihre Beteiligung geht. In Einrichtungen wie offenen Jugendtreffs oder Jugendzentren verbringen sie oft einen Großteil ihrer Freizeit.

Kinder- und Jugendbeteiligung ist daher eine wichtige kommunale Aufgabe, die mit dem SJMBG für das Saarland erstmals als Verpflichtung festgelegt wird. Beteiligung ist nach dem Gesetz ab sofort überall ein „Muss“ und nicht mehr länger eine „Kann“ Angelegenheit.

Bei der Ermöglichung von Beteiligung und allgemeinen Umsetzung des Gesetzes nehmen die saarländischen Städte und Gemeinden also eine wichtige Rolle ein. Mitwirkung auf kommunaler Ebene bezieht sich auf alle kommunalen Handlungsfelder, die junge Menschen betreffen, also neben der Schule auch Bereiche wie etwa Klimapolitik, Stadtentwicklung oder Verkehrspolitik.

Wichtig ist, dass bei der verbindlichen Beteiligung in Städten und Gemeinden die Mitwirkung junger Menschen möglichst früh erfolgt. Idealerweise erfolgt die Beteiligung bereits bevor ein Vorhaben erstmals im Gemeinde- oder Ortsrat beraten wird.

Landesweite Beteiligung

Für die Beteiligung von jungen Menschen ist das Bundesland Saarland in zweifacher Hinsicht von Bedeutung:

  • Zum einen hat das Saarland mit dem SJMBG die Bedingungen für die Beteiligung von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf verschiedenen politischen Ebenen (Gemeinde, Stadt, Landkreis, Bundesland) erweitert und gesetzlich festgeschrieben.

Um echte und direkte Mitbestimmung zu ermöglichen, sind schon bei der Planung und dem Formulieren des Gesetzes im Vorfeld durch das Landesjugendforum 2023 wichtige Meinungen, Ideen und Anregungen junger Menschen aufgenommen worden und in den Entwurf des Gesetzes miteingeflossen.

  • Zum anderen organisiert das Saarland selbst viele verschiedene Beteiligungsformate auf Landesebene (siehe Nr. 1) und nimmt damit seine Rolle als Verantwortlicher für das Ermöglichen von Kinder- und Jugendbeteiligungserfahrungen aktiv und dauerhaft wahr.

Unser überschaubares, kleines und feines Saarland macht es möglich, dass auch auf Landesebene Kinder und Jugendliche direkt beteiligt werden können. Deshalb werden verschiedene dauerhafte Beteiligungsformate wie eine neue digitale Plattform (z. B. als Internetseite) eingerichtet, an denen alle junge Menschen direkt und einfach teilnehmen können.

Wünsche und Anregungen

Ihr habt Fragen oder Anregungen zur Beteiligung auf Landesebene? Ihr habt konkrete Anregungen für ein kinder- und jugendfreundlicheres Saarland? Dann sendet uns gerne eine E-Mail an die untenstehende Adresse. Wir werden Eure Nachrichten schnellstmöglich beantworten.

Auch für allgemeine Fragen zu dem SJMBG stehen wir Euch gerne für Antworten zur Verfügung.

Georg Vogel
Referat C4 - Kinder-, Jugend- und Familienpolitik

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken

Saarland-Markenzeichen mit der Regierungswortmarke des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit