Kinder, Jugend und junge Erwachsene
Das Saarland ist bekannt für ein Bildungssystem, das eine große Vielfalt an Bildungsmöglichkeiten bietet. Bereits bei der Frühförderung und im schulvorbereitenden Kindergarten liegt ein Schwerpunkt auf der Entfaltung und Förderung individueller Fähigkeiten des Einzelnen. Eltern, die bei zusätzlichen Erziehungsfragen außerhalb der Schule, Rat und Hilfe benötigen, finden im Nachfolgenden eine Auflistung von entsprechenden Anlaufstellen.
Aktionsprogramm "Aufholen nach Corona"
Das Förderprogramm im Bereich des Freiwilligen Sozialen Jahres wird auch im neuen FSJ-Jahr 2022 weitergeführt.
Ziel des Förderprogramms „Aufholen nach Corona- Soziales Lernen von Kindern und Jugendlichen stärken“ ist es, verstärkt Freiwilligendienstleistende in Arbeitsfeldern einzusetzen, die von Corona bedingten Schließungen besonders betroffen waren, um so Kinder und Jugendliche zu stärken.
Die Förderrichtlinie wurde zum 14. April 2022 angepasst und die möglichen Fördersummen zum Teil angehoben.
Gefördert werden FSJ-Leistende in den Bereichen der Schulsozialarbeit und ergänzender Fördermaßnahmen an Schulen, der Kindertageseinrichtungen, der Jugendhilfe oder der Jugendarbeit.
Antragsberechtigt sind die Träger der Einsatzstellen. Diese können einmalige Zuschüsse in Höhe von 4.000,00 EUR bis maximal 7.000,00 EUR für die Beschäftigung von FSJ-Leistenden erhalten. Die Anträge müssen bis zum 15. Oktober 2002 gestellt sein.
Die Förderrichtlinie, ein Info-Flyer sowie das Antragsformular sind für interessierte Einsatzstellen sind unter "Downloads" zu finden.
Altersfreigabe für Kinder- und Jugendliche
Kurzbeschreibung
Die Altersfreigabe für Spielfilme erfolgt bei der FSK (Freiwillige Selbstkontrolle Filmwirtschaft e.V).
Die FSK ermittelt die Freigaben für Filme mit fünf Alterskennzeichen. Diese sind keine pädagogische Empfehlung, bieten Eltern aber eine erste Orientierung. Das Kennzeichen signalisiert ihnen, dass ein Film keine Inhalte enthält, die ihr Kind in seiner Altersgruppe in seiner Entwicklung beeinträchtigen.
Die Freigabe Kennzeichnung für Computerspiele durch die USK (Unterhaltssoftware Selbstkontrolle).
Die Altersfreigaben erfolgen ebenfalls mit fünf Stufen: O Jahre; 6 Jahre, 12 Jahre; 16 Jahre; 18 Jahre.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Die Freigaben und Kennzeichnungen von Filmen und Computerspielen informieren über die Alterstauglichkeit
Gesetzliche Verpflichtung
Weiterführende Links
Unterhaltungssoftware Selbstkontrolle
SPIO - Spitzenorganisation der Filmwirtschaft
Petra Spoo-Ludwig
Referatsleiterin C5
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit
Antrag und Nachweis zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bei Land, Kreisen und Regionalverband
Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Fortbildungsangebote des Landesjugendamtes
Kurzbeschreibung
Das Landesjugendamt bietet in Zusammenarbeit mit dem Landesinstitut für Pädagogik und Medien Fortbildungen für die Fachkräfte in der Kinder- und Jugendhilfe an. Diese Fortbildungen sollen Haupt- und nebenamtlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen in der Kinder- und Jugendhilfe, in den Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege weiterbilden und zur Weiterentwicklung der Fachlichkeit beitragen.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Weiterentwicklung der Fachlichkeit in der Kinder- und Jugendhilfe
Gesetzliche Verpflichtung
- 85 SGB VIII
Petra Spoo-Ludwig
Referatsleiterin C5
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Freizeiten in der Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Möglichkeit geboten, an Freizeiten teilzunehmen.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Die Freizeitmaßnahmen sollen Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen Entspannung und Erholung bieten und Ihnen die Möglichkeit einer sinnvollen Freizeitbeschäftigung aufzeigen.
Gesetzliche Verpflichtung
- 4 Abs. 3 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJHG
Downloads/Anträge/Formulare
Antrag und Nachweis zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bei Land, Kreisen und Regionalverband
Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Ansprechpartnerin
Kathrin Gross
Referatsleiterin B2
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
FSJ und Freiwilligendienste
Kurzbeschreibung
Jugendliche können ein Bildungs- und Orientierungsjahr im Rahmen eines Freiwilligen Sozialen Jahres oder eines Bundesfreiwilligendienstes absolvieren.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Die Teilnehmer sollen praktische Einblicke in den Alltag verschiedener sozialer Berufe erhalten, einen wertvollen Beitrag für die Gesellschaft leisten und ihre persönlichen Kompetenzen und Talente weiterentwickeln.
Gesetzliche Verpflichtung
JFDG, BFDG
Downloads/Anträge/Formulare
Liste der FSJ-Träger im Saarland
Links
- Homepage FSJ Saarland
- Bundesfreiwilligendienst
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Internationale und interkulturelle Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen wird die Möglichkeit geboten, andere Länder näher kennenzulernen.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Ziel ist den Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ein interkulturelles Verständnis zu vermitteln. Über die Vertiefung von Sprachkenntnissen wird das Kennenlernen von Kultur und Politik eines anderen Landes erleichtert und so einem interkulturellen Verständnis beigetragen.
Gesetzliche Verpflichtung
- 4 Abs. 5 Nr. 9 Kinder- und Jugendförderungsgesetz KJHG
Downloads/Anträge/Formulare
Antrag und Nachweis zur Förderung der Kinder- und Jugendarbeit bei Land, Kreisen und Regionalverband
Richtlinien zum Kinder- und Jugendförderungsgesetz
Ansprechpartnerin
Kathrin Gross
Referatsleiterin B2
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Jugendverbände
Kurzbeschreibung
Das Land gewährt den landesweit anerkannten Jugendverbänden sowie dem Landesjugendring Saar Zuwendungen zu den anerkannten Personal- und Sachkosten für hauptamtliche Jugendbildungsreferentinnen und –referenten und Personal- und Sachkosten zur Durchführung zentraler Leitungsaufgaben.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Förderung der Entfaltungsmöglichkeiten von Kindern und Jugendlichen durch die Förderung von Interessenvertretungen.
Gesetzliche Verpflichtung
- 5 2.AG KJHG und Richtlinien
Downloads/Anträge/Formulare
Richtlinien zur Förderung der Jugendverbandsarbeit
Richtlinien zur Förderung von Jugendbildungsreferent*innen
Links
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Juleica - JugendleiterIn-Card
Kurzbeschreibung
Jugendliche und junge Erwachsenen erhalten hier die Möglichkeit, über eine Ausbildung zum JugendgruppenleiterIn die JugendleiterIn-Card zu erhalten.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Qualifikationsnachweis zur Betreuung von Kinder- und Jugendgruppen
Links
Ansprechpartnerin
Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Jugendarbeit ist ein offenes Angebot der Jugendhilfe, das sich an alle Kinder und Jugendlichen richtet. Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig.
Teilbereiche der Jugendarbeit sind z.B. die Mädchen- bzw. Jungenarbeit sowie internationale Jugendarbeit mit Jugendbegegnungen und Jugendaustauschen.
Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht außerhalb von Schule und Unterricht vielfältige soziale Lernerfahrungen. Für die Angebote der Jugendarbeit sind die Jugendämter in den Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken zuständig.
Vom Land gefördert werden ausgewählte Projekte der Jugendarbeit von (freien) Trägern und von Jugendverbänden, wenn sie saarlandweit durchgeführt werden bzw. eine landesweite Bedeutung haben.
Zielbestimmung beziehungsweise Zweck
Jugendarbeit soll junge Menschen zu Selbstbestimmung, zum verantwortlichen Handeln in der sozialen Gemeinschaft und zur Mitwirkung bei der Gestaltung der Gesellschaft befähigen. Jugendarbeit soll die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Angebote stellen. Die jungen Menschen sollen dabei weitgehend mitbestimmen und mitgestalten können.
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Kinder- und Jugendberichterstattung des Saarlandes
Kurzbeschreibung
Die Landesregierung erstellt einmal in der Legislaturperiode den Kinder- und Jugendbericht. Es werden die wichtigsten Entwicklungstendenzen in der Kinder- und Jugendpolitik im Lande dargestellt. Aktuell wird der 5. Kinder- und Jugendbericht erarbeitet.
Zielbestimmung bzw. Zweck
Die Berichte sollen die Lebenslagen von Kindern und Jugendlichen im Saarland darstellen und Impulse zur Weiterentwicklung der Kinder- und Jugendhilfe liefern.
Gesetzliche Verpflichtung
- 24 AG KJHG
Downloads/Anträge/Formulare
Vierter Kinder und Jugendbericht für das Saarland
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Kinderrechte und Beteiligung von Kindern und Jugendlichen
Kurzbeschreibung
Seit 30 Jahren gilt in Deutschland und in fast allen Staaten der Welt (außer USA) die UN-Kinderrechtskonvention. Sie soll allen jungen Menschen unter 18 Jahren die Rechte und den Schutz geben, die sie für ihre gesunde Entwicklung brauchen. Besonders wichtig sind zum Beispiel das Recht auf Schutz vor Gewalt, das Recht auf Bildung und Information oder das Recht auf freie Meinungsäußerung und Beteiligung.
In Deutschland wird aktuell die Verankerung der Kinderrechte im Grundgesetz vorbereitet.
Die Bekanntmachung und Förderung der Kinderrechte und der Beteiligung von Kindern und Jugendlichen unterstützt das Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie gemeinsam mit dem Deutschen Kinderhilfswerk (DKHW) mit dem „Länderfonds Saarland für Beteiligung von Kindern und Jugendlichen“. Kommunen, freie Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände können Anträge stellen und eine Projektförderung bis zu 10.000 € erhalten. Die Anträge können online beim DKHW gestellt werden.
Downloads/Anträge/Formulare
Links
Broschüre: Die Rechte der Kinder - von Logo! einfach erklärt
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Kindervorsorge
Kurzbeschreibung
Damit Kinder gesund aufwachsen und Krankheiten früh erkannt werden können, bieten alle Krankenkassen die Früherkennungsuntersuchungen U1 bis U9 in den ersten sechs Lebensjahren an. Das Zentrum für Kindervorsorge Saarland unterstützt die Eltern durch Einladungs- und Erinnerungsschreiben bei der Durchführung der Früherkennungsuntersuchungen.
Gesetzliche Verpflichtungen
Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (Gesundheitsdienstgesetz - ÖGDG -) (Artikel 1 des Gesetzes Nr. 1429) vom 19. Mai 1999 zuletzt geändert durch das Gesetz vom 22. August 2018
Verordnung über die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder vom 12. April 2007, geändert durch die Verordnung vom 24. November 2015
Downloads/Anträge/Formulare
Früherkennungsuntersuchungen - Zentrum für Kindervorsorge
Links
- Zentrum für Kindervorsorge (UKS)
- Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst
- Verordnung über die Teilnahme an Früherkennungsuntersuchungen für Kinder
- Homepage der Deutschen Liga für das Kind in Familie und Gesellschaft
Informationsmaterialien (Merkblätter und Kurzvideos) zu allen Früherkennungsuntersuchungen U1- U9
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Projektförderung in der Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Jugendarbeit ist ein offenes Angebot der Jugendhilfe, das sich an alle Kinder und Jugendlichen richtet. Die Teilnahme an den Angeboten ist freiwillig.
Teilbereiche der Jugendarbeit sind z.B. die Mädchen- bzw. Jungenarbeit sowie internationale Jugendarbeit mit Jugendbegegnungen und Jugendaustauschen.
Kinder- und Jugendarbeit ermöglicht außerhalb von Schule und Unterricht vielfältige soziale Lernerfahrungen. Für die Angebote der Jugendarbeit sind die Jugendämter in den Landkreisen und im Regionalverband Saarbrücken zuständig.
Vom Land gefördert werden ausgewählte Projekte der Jugendarbeit von (freien) Trägern und von Jugendverbänden, wenn sie saarlandweit durchgeführt werden bzw. eine landesweite Bedeutung haben.
Zielbestimmung bzw. Zweck
Jugendarbeit soll junge Menschen zu Selbstbestimmung, zum verantwortlichen Handeln in der sozialen Gemeinschaft und zur Mitwirkung bei der Gestaltung der Gesellschaft befähigen. Jugendarbeit soll die Wünsche und Bedürfnisse der Kinder und Jugendlichen in den Mittelpunkt der Angebote stellen. Die jungen Menschen sollen dabei weitgehend mitbestimmen und mitgestalten können.
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Sonderurlaub für Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit
Kurzbeschreibung
Ehrenamtlichen Mitarbeitern in der Kinder- und Jugendhilfe kann Sonderurlaub gewährt werden, wenn die Maßnahme die Voraussetzungen der Kinder- und Jugendhilfe erfüllt.
Zielbestimmung bzw. Zweck
Förderung des Ehrenamtlichen Engagements und Gewährleistung der Angebotsvielfalt in der Kinder- und Jugendarbeit.
Gesetzliche Verpflichtung
- landesrechtliche Regelung des Gesetzes Nr. 1412 über Sonderurlaub für ehrenamtliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Jugendarbeit
Ansprechpartner
Petra Spoo-Ludwig
Referatsleiterin C5
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken
Staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe
Kurzbeschreibung
Sozialarbeiterinnen und Sozialarbeiter, Sozialpädagoginnen und Sozialpädagogen, Kindheitspädagoginnen und Kindheitspädagogen übernehmen in vielen Feldern der Sozialen Arbeit und der Pädagogik der Kindheit hoheitliche Aufgaben im Namen des deutschen Staates. Im Jugendamt zum Beispiel werden Aufgaben im Rahmen des staatlichen Wächteramtes zum Schutz der Kinder und Jugendlichen wahrgenommen. Die staatliche Anerkennung gilt als Nachweis dieser Befähigung. Sie bestätigt, dass die akademischen Fachkräfte die fachliche und die persönliche Eignung besitzen, hoheitliche Aufgaben im Sinne der jeweiligen Sozialgesetzbücher zu übernehmen.
Zielbestimmung bzw. Zweck
Bei Stellenausschreibungen für die Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten, zum Beispiel in der Kinder- und Jugendhilfe, der Eingliederungshilfe oder in der Bewährungshilfe, verlangen Anstellungsträger in der Regel den Nachweis der staatlichen Anerkennung. Sie kann auch von Bedeutung sein für die tarifliche Eingruppierung. Ferner sichert die staatliche Anerkennung den Fachkräften die Akzeptanz ihres Abschlusses über das Saarland hinaus im Sinne der Arbeitnehmerfreizügigkeit. Bei einem im Ausland erworbenen Abschluss bestätigt die staatliche Anerkennung die Gleichwertigkeit der ausländischen Berufsqualifikation mit dem entsprechenden Studiengang der Sozialen Arbeit oder Pädagogik der Kindheit im Saarland.
Gesetzliche Verpflichtung
Das Nähere zum Verfahren der Staatlichen Anerkennung und Feststellung der Gleichwertigkeit ausländischer Abschlüsse ist im „Saarländischen Gesetz über die staatliche Anerkennung akademischer Sozialberufe (SLASozBG) vom 12. Februar 2020 (Amtsblatt Seite 184) geregelt.
Downloads/Anträge/Formulare
Musteranträge und Checklisten für die Antragstellung finden Sie am unteren Ende der Seite.
Links
Das Studienangebot der Fakultät für Sozialwissenschaften der htw saar
https://www.anerkennung-in-deutschland.de
Ansprechpartner
Georg Vogel
Referatsleiter C4
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken