Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz

Technischer Arbeitsschutz

Ziel des technischen Arbeitsschutzes ist es, die Sicherheit und Gesundheit von Beschäftigten bei der Arbeit durch die Vermeidung oder falls dies nicht möglich ist, durch die Begrenzung technisch bzw. physikalisch bedingter Gefahrenpotentiale, die richtige Auswahl von Arbeitsmitteln, die Verwendung geeigneter Schutzmaßnahmen und persönlicher Schutzausrüstung, sowie die ausschließliche Verwendung regelmäßig geprüfter technischer Arbeitsmittel, sicherzustellen.

Die zuständige oberste Landesbehörde für den Technischen Arbeitsschutz im Saarland ist das Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit; die zuständige Vollzugsbehörde ist das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz.