Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz

Stofflicher Arbeitsschutz

Im Arbeitsschutz bedeutet das:
1. Schutz bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen, dass sind u.a. Mikroorganismen wie Viren, Bakterien, Pilze.
2. Schutz bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen, dass sind u.a. alle Stoffe, die mit einem Gefahrensymbol gekennzeichnet sind, aber auch mineralischer Staub und Asbest.
3. Schutz bei Tätigkeiten mit explosionsgefährlichen Stoffen, dass sind u.a. auch Feuerwerkskörper und Airbags.

Die gesetzlichen Pflichten sind jeweils geregelt in:
1. Biostoffverordnung
2. Gefahrstoffverordnung
3. Sprengstoffgesetz und darauf aufbauende Verordnungen