Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz

Betrieblicher Arbeitsschutz

Arbeitgeber sind verpflichtet, Regelungen und Maßnahmen für Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten bei der Arbeit zu treffen.

Dabei hat sich der betriebliche Arbeitsschutz an den allgemeinen Grundsätzen des Arbeitsschutzes zu orientieren, die in § 4 ArbSchG aufgelistet sind.

Allgemeine Grundsätze des Arbeitsschutzes

  1. Die Arbeit ist so zu gestalten, dass eine Gefährdung für Leben und Gesundheit möglichst vermieden und die verbleibende Gefährdung möglichst gering gehalten wird.
  2. Gefahren sind an ihrer Quelle zu bekämpfen.
  3. Bei den Arbeitsschutzmaßnahmen sind der Stand von Technik, Arbeitsmedizin und Hygiene sowie sonstige gesicherte arbeitswissenschaftliche Erkenntnisse zu berücksichtigen.
  4. Maßnahmen sind so zu planen, dass Technik, Arbeitsorganisation, sonstige Arbeitsbedingungen, soziale Beziehungen und Umwelt sachgerecht mit dem Arbeitsplatz verknüpft werden.
  5. Individuelle Schutzmaßnahmen sind nachrangig zu anderen Maßnahmen.
  6. Spezielle Gefahren für besonders schutzbedürftige Beschäftigtengruppen sind zu berücksichtigen (z. B. Schwangere, Jugendliche).
  7. Den Beschäftigten sind geeignete Anweisungen zu erteilen.
  8. Mittelbar oder unmittelbar geschlechtsspezifisch wirkende Regelungen sind nur zulässig, wenn diese aus biologischen Gründen zwingend geboten sind.

Stellen die Arbeitsschutzbehörden fest, dass in den Betrieben gesundheitsbeinträchtigende Arbeitsbedingungen bestehen, können sie die notwendigen Maßnahmen ergreifen, um für Abhilfe zu sorgen.

In besonders schwerwiegenden Fällen können zum Beispiel gefährliche Produkte vom Markt genommen werden, Arbeitsstätten, Maschinen, Geräte und technische Anlagen stillgelegt oder der Umgang mit Gefahrstoffen untersagt werden.

Rechtsgrundlagen

Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit und des Gesundheitsschutzes der Beschäftigten bei der Arbeit

Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung

Weitere Informationen finden Sie auf unseren Unterseiten: