Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz, Verkehr

Sozialvorschriften im Straßenverkehr

Das Führen von Lastkraftwagen und Omnibussen bedeutet für die Fahrer eine große Verantwortung und ist mit hohen Anforderungen an ihre Leistungsfähigkeit verbunden.

Der Gesetzgeber hat zum Schutz des Fahrpersonals und zur Erhöhung der Sicherheit im Straßenverkehr die Sozialvorschriften im Straßenverkehr erlassen. In ihnen werden unter anderem die Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals und die Benutzung der Fahrtenschreiber festgelegt.

Die Mitarbeiter des Landesamtes für Umwelt- und Arbeitsschutz überprüfen die Einhaltung dieser Vorschriften in den Betrieben.

Rechtsgrundlagen

Fahrpersonalgesetz

Fahrpersonalverordnung

VERORDNUNG (EU) Nr. 165/2014

VERORDNUNG (EG) Nr. 561/2006

Europäisches Übereinkommen über die Arbeit des im internationalen Straßenverkehr beschäftigten Fahrpersonals

Digitales Kontrollgerät oder digitaler Tachograph

In Deutschland können ab dem 05. August 2005 neu zugelassene Fahrzeuge mit einem zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 Tonnen sowie Busse mit mehr als neun Sitzplätzen mit dem digitalen Kontrollgerät ausgestattet werden.

Im Saarland sind die Werkstatt- und Unternehmenskarten beim Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz zu beantragen.

Die Fahrerkarten werden im Saarland von den Gemeinden ausgegeben.

Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten für das digitale Kontrollgerät

Die Anerkennung von Kraftfahrzeugwerkstätten für das digitale Kontrollgerät gemäß 57b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung kann beim
Saarländischen Kraftfahrzeug-Verband
Untertürkheimer Straße 2
66117 Saarbrücken

Tel.: 0681-954040
E-Mail: info@kfz-saar.de

beantragt werden.