Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz

Arbeitsstätten

Die Arbeitsstättenverordnung legt fest, was Arbeitgeber beim Einrichten und Betreiben von Arbeitsstätten zu beachten haben.

Die Arbeitsstättenverordnung trifft bereits seit 1975 Regelungen für die menschengerechte Gestaltung von Arbeitsplätzen zum Schutz von Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten in Arbeitsstätten. Im Jahr 2004 wurde sie grundlegend geändert und an das Konzept und die Struktur der EG-Arbeitsstättenrichtlinie angepasst. Konkrete Anforderungen in Maß und Zahl wurden seinerzeit aus der Verordnung entfernt und durch die Festlegung von allgemeinen Schutzzielen ersetzt. Mit der am 3. Dezember 2016 in Kraft getretenen Novelle zur Änderung der Arbeitsstättenverordnung werden zentrale Begriffsbestimmungen, z. B. Arbeitsplatz, klar gestellt.

Zu einer vorschriftsmäßig betriebenen Arbeitsstätte gehören demnach benutzerfreundlich und ergonomisch gestaltete Arbeits-, Pausen-, Bereitschafts- und Sanitärräume. Aber auch eine gesundheitlich zuträgliche Atemluft in Arbeitsräumen und angemessene Raumtemperaturen sowie für die Tätigkeiten angepasste Beleuchtung sind von der Verordnung erfasst. Nicht zu vergessen ist der Umgang mit innerbetrieblichen Verkehrswegen - Fußgänger- und Fahrzeugverkehr – insbesondere auf großen Werksgeländen und in Hallen.

Im Zuge der Rechtsbereinigung sind die Regelungen der Bildschirmverordnung nun zeitgemäß modernisiert und in die überarbeitete Arbeitsstättenverordnung 2016 integriert worden.

Die Arbeitsstättenverordnung gilt auch auf Baustellen. Hier ist ferner die Baustellenverordnung zu beachten.

Rechtsgrundlagen

Verordnung über Arbeitsstätten

Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen

Technische Regeln für Arbeitsstätten (ASR)