Mutterschutz
Das Mutterschutzrecht dient dazu, die in einem Arbeitsverhältnis stehenden schwangeren und stillenden Frauen und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Hierzu zählen auch Heimarbeit und Ausbildungsverhältnisse. Dabei ist weder die Dauer des Arbeitsverhältnisses (zeitlich befristet) noch der Umfang der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit (Teilzeitarbeit) oder die Höhe der Entlohnung entscheidend. Des Weiteren bewahrt das Mutterschutzgesetz diese Frauen vor finanziellen Einbußen bei Beschäftigungsverboten und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.
Sobald eine Frau Gewissheit über ihre Schwangerschaft hat, sollte sie ihren Arbeitgeber darüber informieren. Nur so kann der Arbeitgeber die gesetzlichen Pflichten zum Schutz der werdenden Mutter erfüllen. Der Arbeitgeber hat eine Anzeigepflicht, d.h. er muss die Beschäftigung einer werdenden Mutter unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen (ein Formblatt für Schwangerschaftsmitteilung finden Sie unten). Weiterhin muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz der werdenden Mutter rechtzeitig hinsichtlich möglicher Gefährdungen beurteilen und umgehend die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter treffen.
Rechtsgrundlagen
Informationen zu speziellen Branchen
Verkaufsräume in Tankstellen - Benzolbelastung
Verkaufsräume in Tankstellen - Benzolbelastung - Messbericht Bayern 01/2017
Gesundheitsdienst (Humanmedizin, Zahnmedizin)
Beruflicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen
Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe
Berufe im Einzel- und Großhandel
Weiterführende Informationen
Neues Mutterschutzgesetz - Informationen Stand: 30.06.2017
Leitfaden zum neuen Mutterschutzgesetz (2018)
Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz
Informationen zu Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft und Stillzeit
Informationsmaterial zur Infektionsgefährdung in bestimmten Berufen
Liste zu Wiederzulassungsfristen nach bestimmten Infektionskrankheiten
Link zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend
Link zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Ausschuss für Mutterschutz)