Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz

Mutterschutz

Das Mutterschutzrecht dient dazu, die in einem Arbeitsverhältnis stehenden schwangeren und stillenden Frauen und ihr Kind vor Gefahren, Überforderung und Gesundheitsschädigungen am Arbeitsplatz zu schützen. Hierzu zählen auch Heimarbeit und Ausbildungsverhältnisse. Dabei ist weder die Dauer des Arbeitsverhältnisses (zeitlich befristet) noch der Umfang der täglichen bzw. wöchentlichen Arbeitszeit (Teilzeitarbeit) oder die Höhe der Entlohnung entscheidend. Des Weiteren bewahrt das Mutterschutzgesetz diese Frauen vor finanziellen Einbußen bei Beschäftigungsverboten und vor dem Verlust des Arbeitsplatzes während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung.

Sobald eine Frau Gewissheit über ihre Schwangerschaft hat, sollte sie ihren Arbeitgeber darüber informieren. Nur so kann der Arbeitgeber die gesetzlichen Pflichten zum Schutz der werdenden Mutter erfüllen. Der Arbeitgeber hat eine Anzeigepflicht, d.h. er muss die Beschäftigung einer werdenden Mutter unverzüglich der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen (ein Formblatt für Schwangerschaftsmitteilung finden Sie unten). Weiterhin muss der Arbeitgeber den Arbeitsplatz der werdenden Mutter rechtzeitig hinsichtlich möglicher Gefährdungen beurteilen und umgehend die erforderlichen Maßnahmen zum Schutz der werdenden Mutter treffen.

Rechtsgrundlagen

Mutterschutzgesetz

Informationen zu speziellen Branchen

Verkaufsräume in Tankstellen - Benzolbelastung

Verkaufsräume in Tankstellen - Benzolbelastung - Messbericht Bayern 01/2017

Gesundheitsdienst (Humanmedizin, Zahnmedizin)

Beruflicher Umgang mit Kindern und Jugendlichen

Beruflicher Umgang mit Tieren

Berufe im Hotel- und Gaststättengewerbe

Berufe im Reinigungsdienst

Berufe im Einzel- und Großhandel

Weiterführende Informationen

Neues Mutterschutzgesetz - Informationen Stand: 30.06.2017

Leitfaden zum neuen Mutterschutzgesetz (2018)

Arbeitgeberleitfaden zum Mutterschutz

Informationen zu Beschäftigungsverboten während der Schwangerschaft und Stillzeit

Informationsmaterial zur Infektionsgefährdung in bestimmten Berufen

Liste zu Wiederzulassungsfristen nach bestimmten Infektionskrankheiten

Link zum Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend

Link zum Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben (Ausschuss für Mutterschutz)

Formulare

Schwangerschaftsmitteilung