Jugendarbeitsschutz
Junge Menschen benötigen besonderen Schutz bei der Arbeit, weil sie noch nicht die volle körperliche Leistungsfähigkeit Erwachsener besitzen. Das Jugendarbeitsschutzgesetz und die Kinderarbeitsschutzverordnung schaffen die rechtlichen Voraussetzungen, um Kinder und Jugendliche vor Überforderung, Überbeanspruchung und deren Gefahren am Arbeitsplatz zu schützen.
Das Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz überprüft in den Betrieben die Einhaltung der Vorschriften des Jugendarbeitsschutzgesetzes und der Kinderarbeitsschutzverordnung.
Rechtsgrundlagen
Verordnung zur Durchführung des Jugendarbeitsschutzgesetzes
Verordnung über den Kinderarbeitsschutz
Gesetz zum Schutze der arbeitenden Jugend