Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
| Arbeitsschutz
Heimarbeitsschutz
Heimarbeiter arbeiten alleine für ein festgesetztes Entgelt (Lohn) in der eigenen Wohnung oder Betriebsstätte oder mit Unterstützung ihrer Familienangehörigen. Die Einhaltung der Schutzvorschriften für diese Beschäftigten einschließlich der Entgeltfestsetzung wird vom Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz kontrolliert.