Thema: Arbeitsschutz
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit | Arbeitsschutz

Arbeitsmedizin

Die Aufgaben des medizinischen Arbeitsschutzes sind im Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) im Fachbereich 4.1 „Betrieblicher, sozialer und medizinischer Arbeitsschutz“ des Geschäftsbereichs 4 “Arbeitsschutz und Technischer Verbraucherschutz“ angesiedelt. Damit sind sie wirksam mit den Belangen des sozialen, betrieblichen, technischen und stofflichen Arbeitsschutzes im Sinne des Ziels einer ganzheitlichen Prävention verzahnt

So werden Mutterschaftsmitteilungen in enger Abstimmung zwischen dem sozialen und dem medizinischen Arbeitsschutz bearbeitet und Beratungen für schwangere Frauen, deren Arbeitgeber*innen und Gynäkolog*innen durchgeführt.

Auch der Vollzug und die Beratung zur Biostoffverordnung u.a. im Gesundheitswesen, in Laboratorien, in Kläranlagen und auf Mülldeponien erfolgt im Rahmen eines engen fachlichen Austauschs der Mitarbeiter*innen aller Fachbereiche des Arbeitsschutzes.

Das Aufgabenspektrum des medizinischen Arbeitsschutzes erstreckt sich darüber hinaus auf die Beratung und Überprüfung der Arbeitsmedizinischen Vorsorgeverordnung. Dabei steht die individuelle, persönliche Aufklärung und Beratung der Beschäftigten über die Wechselwirkungen zwischen Arbeit und Gesundheit im Vordergrund mit dem Ziel, arbeitsbedingte Erkrankungen frühzeitig zu erkennen und zu verhüten.

Auf Grundlage der Berufskrankheitenverordnung ist der medizinische Arbeitsschutz in das Feststellungsverfahren zu Berufskrankheiten eingebunden. Dazu werden Gutachten, Stellungnahmen und Ermittlungsvorschläge an die Unfallversicherungsträger abgegeben. Sofern sich aus den Ermittlungsakten belastbare Erkenntnisse zu mangelnden Arbeitsschutzstandards in Betrieben ergeben, werden die Betriebe insoweit durch gemeinsame Vor-Ort-Kontrollen mit dem betrieblichen Arbeitsschutz zielgerichtet kontrolliert.

Schließlich gehört die Ermächtigung für Ärzt*innen nach der Strahlenschutz-, der Röntgen- sowie der Druckluftverordnung zu dem Aufgabenspektrum des medizinischen Arbeitsschutzes.

Rechtsgrundlagen

Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge ArbMedVV

Arbeitsmedizinische Regeln (AMR)

Arbeitsmedizinische Empfehlungen (AME)

Biostoffverordnung (BioStoffV)

Mutterschutzgesetz

Weitere Informationen

Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAUA)

Deutsche Gesellschaft für Arbeits- und Umweltmedizin (DGAUM)

Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung (DGUV)