Thema: Arbeitsschutz
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Pandemiebedingtes Handeln der saarländischen Arbeitsschutzbehörde

Als im Januar 2020 der erste Fall einer Infektion mit dem SARS-CoV-2–Virus in Deutschland offiziell bestätigt wurde, waren die weitreichenden Folgen für die Bevölkerung, die Arbeitswelt und die gesamte Wirtschaft noch nicht zu erahnen.

Auch das LUA sah sich mit dieser besonderen Situation konfrontiert und war zusammen mit dem zuständigen Ministerium bestrebt, wirksame Strategien zu entwickeln, um die Beschäftigten in saarländischen Betrieben vor Infektionen zu schützen und somit auch zur Bekämpfung der Pandemie beizutragen. Eine speziell zu diesem Zweck mit Beginn des Jahres 2021 etablierte Task-Force, bestehend aus Experten verschiedener Fachbereiche, führte aktiv Kontrollen in Unternehmen durch. Insbesondere die Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung, das betriebliche Hygienekonzept, technische, organisatorische und personenbezogene Maßnahmen zum Infektionsschutz sowie das Testangebot durch den Arbeitgeber in Bezug auf einen direkten Erregernachweis waren Bestandteile der Überprüfungen. Der Fokus der Kontrollschwerpunkte wurde dynamisch an sich ändernde branchenspezifische und pandemiespezifische Erkenntnisse, tagesaktuelle Geschehnisse sowie die rechtlichen Vorgaben und die damit verbundenen Pflichten der Arbeitgeber angepasst. Die rechtlichen Grundlagen bildeten die Biostoffverordnung, das Mutterschutzgesetz, die Corona-Arbeitsschutzverordnung (SARS-CoV-2-ArbSchV), die Corona-Arbeitsschutzregel sowie zeitweise auch das Infektionsschutzgesetz (IfSG).

Neben der aktiven Tätigkeit der Task-Force in Form von eigeninitiativ durchgeführten Betriebsüberprüfungen waren Beratung und Aufklärung in einer bis dato nie dagewesenen Situation von enormer Bedeutung. Die Task-Force war saarlandweite Anlaufstelle für Unternehmer, Behörden und Beschäftigte zur Beantwortung von Fragen rund um die Themen betriebliche Maskenpflicht, Homeoffice-Pflicht, Testpflicht, Abstandsregelungen etc.

Zudem gab es eine Vielzahl an Beschwerden von Beschäftigten in Unternehmen mit dem Hinweis auf Verstöße gegen geltende Vorschriften zum Infektionsschutz. Diesen Beschwerden wurde nachgegangen und häufig resultierte daraus eine Vorortüberprüfung des Unternehmens.

Eine zwischenzeitliche Maßnahme des Gesetzgebers zur Eindämmung der Pandemie war die Einführung einer Corona-Testpflicht für bestimmte Berufsgruppen. Aber auch im privaten Bereich war für die allgemeine Bevölkerung temporär ein Nachweis eines durchgeführten negativen Coronatests zum Besuch öffentlicher Lokalitäten oder zur Teilnahme an öffentlichen Ereignissen (Theaterbesuch, Restaurantbesuch, Konzerte etc.) erforderlich.

Um die große Flut an Testungen durchführen zu können, wurde eine hohe Zahl an Corona-Teststationen errichtet, die zu einem großen Teil von Privatunternehmern geführt wurden. Diese Betreiber von Teststationen verfügten zu einem Großteil über keine arbeitsschutzrechtlichen Kenntnisse und über die von ihnen als Arbeitgeber zu ergreifenden Maßnahmen. Das LUA musste durch eine intensive Beratung und Überwachung also dafür sorgen, dass die Beschäftigten in den im Hinblick auf die Bekämpfung der Pandemie wichtigen Teststationen sicher und gesund ihrer Tätigkeit nachgehen konnten. Über einen Zeitraum von zwei Monaten wurden saarlandweit Kontrollen bzgl. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz für Beschäftigte in Corona-Testzentren im Rahmen von Schwerpunktaktionen von der Corona-Task-Force durchgeführt.

Bei den kontrollierten Teststationen handelte es sich um:

  • Container oder Zelte mit Testung innen oder außen (z. B. durch ein Fenster)
  • Drive-in Teststationen (z. B. Zelte)
  • Testbereiche in Bestandsgebäude

Bild Covid-Teststation
Foto: Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA)

Weiterer Handlungsbedarf aufgrund eines potentiell hohen Infektionsrisikos wurde ebenso in den Bereichen Hoch-/Tiefbau, Saisonarbeit in der Landwirtschaft sowie in Großbäckereien ausgemacht. Durch gezielte Schwerpunktaktionen wurden diese Bereiche auf Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben überprüft. Anhand spezifischer Checklisten, welche zur Definition der konkret zu prüfenden Kriterien erstellt wurden, konnten die Kontrollen effizient, zielgerichtet und gleichförmig durchgeführt werden. Zusätzlich wurden auch viele Betriebe unabhängig von Schwerpunktkontrollen überprüft.

Fazit:

In einem Zeitraum von Januar 2021 bis März 2022 wurden von der Corona-Task-Force 526 Arbeitsstätten aktiv auf Einhaltung gesetzlicher Vorschriften hin überprüft. Als Resultat wurden dabei 565 Verstöße ermittelt, welche hauptsächlich auf eine unzureichend dokumentierte Gefährdungsbeurteilung hinsichtlich Infektionsschutz am Arbeitsplatz sowie mangelnde Unterweisungen der Mitarbeiter/-innen zurückzuführen waren. Zudem wurden insgesamt 157 Anfragen bzw. Beschwerden als reaktive Tätigkeit bearbeitet.

Diese Zahlen belegen, dass die Corona-Task-Force in einer schwierigen Zeit zum Schutz der Arbeitnehmer/-innen sowie der Rechtssicherheit der Arbeitgeber/-innen einen positiven Beitrag geleistet hat und ihre kurzfristige Einrichtung wichtig zur Unterstützung aller betroffenen Arbeitsschutzakteure war. Aufgrund der inhaltlich immer stärker reduzierten SARS-CoV-2-ArbSchV wurden die aktiven Tätigkeiten zum 31.03.2022 eingestellt. Anfragen bzw. Beschwerden wurden dennoch weiterhin bearbeitet.

Positiv zu erwähnen ist die Erkenntnis, dass sowohl das Verständnis der Unternehmer/-innen für Überprüfungen des Arbeitsschutzes durch die Aufsichtsbehörde als auch die eigenverantwortliche Umsetzung gesetzlicher Vorgaben zum Thema Infektionsschutz im Laufe der Pandemie deutlich zugenommen haben.