Thema: Arbeitsschutz
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Arbeitsschutzkontrollgesetz im Bundesrat verabschiedet

Jost: Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer!

Seit heute (18.12.) ist der Weg frei für das neue Arbeitsschutzkontrollgesetz, mit dem das deutsche Arbeitsschutzsystem bundesweit gestärkt und die Umsetzung der Arbeitsschutzvorgaben verbessert wird.

In Zukunft soll eine konkrete Beratung und Überwachung der Betriebe den Unternehmen helfen, das Regelwerk des Arbeitsschutzes im Interesse der Gesundheit der Beschäftigten und zur Vermeidung von Wettbewerbsverzerrungen in tägliches Handeln umzusetzen.

Das zentrale Element der staatlichen Aufsicht ist die aktive Ansprache der verantwortlichen Führungskräfte im Rahmen von Betriebsbesichtigungen. Die Präsenz in den Betrieben ist unverzichtbar, um einen realistischen Eindruck von den tatsächlichen Arbeitsbedingungen und den damit verbundenen Risiken für die Gesundheit der Beschäftigten zu bekommen. Die Überprüfung von digital erstellten Gefährdungsbeurteilungen kann eine Betriebsbesichtigung vor Ort nicht ersetzen. „Die während der Pandemie sichtbar gewordenen Mängel im Arbeits- und Gesundheitsschutz - und leider auch bei der betrieblichen Pandemieprävention - haben dies mehr als verdeutlicht. Daher ist die Einführung einer für alle Bundesländer gültigen jährlichen Kontrollquote sehr zu begrüßen“, so Jost.

„Das ist ein guter Tag für die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer in diesem Land.“

Arbeitsschutzminister Reinhold Jost

Der Minister kündigt daher auch im Saarland verstärkte Kontrollen durch den staatlichen Arbeitsschutz an: „Mit dem zuständigen Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz wird jetzt mit Hochdruck ein Aufsichtskonzept entwickelt, um mit allen zuständigen Kontrollbehörden von Bund, Land, Unfallversicherungen und Ordnungsämtern ein koordiniertes und effizientes Vorgehen bei Schwerpunktaktionen zu gewährleisten. Ein solches Vorgehen schafft Transparenz und deckt Handlungsbedarf im Bereich der Gesundheitsprävention auf. In Zukunft wird es nicht mehr möglich sein, sich durch ausbeuterische und gesundheitsgefährdende Arbeitsbedingungen einen Wettbewerbsvorteil zu schaffen." 

Aus Sicht des Ministers werden auch alle gesetzlichen Vorgaben im Bereich der Fleischbranche sehr begrüßt. Das Gesetz besagt, dass im Bereich der Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal mehr eingesetzt werden kann. Das Verbot von Werkverträgen gilt bereits ab dem 1. Januar 2021 und von Leiharbeit ab dem 1. April 2021. Ziel sind faire Arbeitsbedingungen und ein angemessener Gesundheitsschutz für alle Beschäftigten in der Fleischbranche und die Saisonfachkräfte in der Landwirtschaft.  

Die Arbeitszeit der Beschäftigten muss zudem künftig systematisch erfasst werden und kontrollierbar sein. „Die mit dem Arbeitsschutzkontrollgesetz angestoßenen Maßnahmen werden gleichzeitig auch den Infektionsschutz in besonders gefährdeten Bereichen und für besonders gefährdete Personen verbessern. Es leistet damit auch einen wichtigen Beitrag zur Pandemiebewältigung" so Minister Jost abschließend.  

Formal leitet die Bundesregierung das Gesetz jetzt noch dem Bundespräsidenten zur Unterzeichnung zu und verkündet den Text anschließend im Bundesgesetzblatt. Das Gesetz soll am Tag darauf in Kraft treten - einzelne Teile allerdings erst am 1. Januar bzw. am 1. April 2021.

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