Thema: Arbeitsschutz
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Hygiene- und Arbeitsschutzkontrollen in Fleischindustrie, Landwirtschaft und Baugewerbe

Thul: Niemand soll mehr durchs Kontrollnetz fallen

Vor dem Hintergrund der Corona-Bedrohung schaut sich aktuell das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium gemeinsam mit den Vollzugsbehörden, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), die Hygiene-Situation vor Ort genau an.

Das Bild zeigt Arbeiter bei der Spargelernte. Spargelernte
Foto: Vislis Ververidis,123rf

„Die Situation im Saarland ist nicht vergleichbar mit der in Nordrhein-Westfalen, Baden-Württemberg oder Schleswig-Holstein. Wir haben hier im Saarland in der Fleischverarbeitung mittelständische Betriebe, viele Familienbetriebe, keine großen Schlachthöfe. Der überwiegende Teil der Arbeiter lebt im Familienverbund“, so Sebastian Thul, Staatssekretär im Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz, zur saarländischen Gesamtsituation der Arbeitnehmer in der fleischverarbeitenden Industrie.

Vor dem Hintergrund der Corona-Bedrohung schaut sich aktuell das für den Arbeitsschutz zuständige Ministerium gemeinsam mit den Vollzugsbehörden, dem Landesamt für Umwelt- und Arbeitsschutz (LUA) und dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV), die Hygiene-Situation vor Ort genau an. „Im Rahmen der Schwerpunktkontrollen, die bereits begonnen haben, nehmen wir Betriebe aus allen Bereichen, die auf Leiharbeiter und Saisonkräfte zurückgreifen, unter die Lupe, das betrifft nicht nur die Fleischverarbeitung, sondern auch die Landwirtschaft und das Baugewerbe“, so Staatssekretär Thul. „Ein besonderes Augenmerk richten wir dabei auf die Produktions- bzw. Erntebedingungen, auf die Situation in Sammelunterkünften und den Personentransfer zwischen Unterkunft und Arbeitsort.“ Um bei den Kontrollen eine einheitliche Vorgehensweise und Auswertung zu gewährleisten, hat das LUA eine standardisierte Checkliste „SARS-CoV-2-Arbeitsschutzstandards“ erarbeitet.

„Was die Unterbringung der Arbeitskräfte betrifft, ist unsere Datenlage leider noch nicht ausreichend. Das hängt mit unterschiedlichen Zuständigkeiten zusammen und damit, dass Leiharbeiter häufig über verschiedene Leiharbeitsfirmen beschäftigt und untergebracht werden“, stellt Thul fest. Das LUA kontrolliere zwar die Betriebsstätten, auch die Schlafstätten auf Betriebsgelände. Das Amt habe aber keinen Zugriff auf die private Unterbringung außerhalb des Betriebs. „Hier benötigen wir die Unterstützung vor allem der Landkreise und der für den Infektionsschutz zuständigen Gesundheitsämter. Der Vorsitzende des Landkreistages, Landrat Patrik Lauer, hat bereits seine Bereitschaft zur Zusammenarbeit angekündigt“, so der Staatssekretär. „Um Datenlage und -austausch zu verbessern, wollen wir einen Runden Tisch ins Leben rufen mit Akteuren aus dem LUA, dem LAV, Gesundheitsministerium, der Gesundheitsämter, Berufsgenossenschaften, Gewerkschaften und Kammern.“

Erste Kontrollen des für den Arbeitsschutz zuständigen LUA bei zwei größeren  Obst- und Gemüseanbau-Betrieben zeigten keine Mängel.

Das LAV, zuständig für die Überwachung der Lebensmittelhygiene, hat in der vergangenen Woche bereits 17 fleischverarbeitende Betriebe kontrolliert. Lediglich in einem Betrieb gab es Beanstandungen aufgrund mangelnder Hygiene.      

Thul: „Wir wissen aufgrund von Kontrollen auch in der Vergangenheit, dass der Hygienestandard im Bereich des fleischverarbeitenden Gewerbes hoch ist. Das lässt uns aber nicht ruhen. Wir wollen die Überwachung von Hygiene- und von Arbeitsschutz-Standards als Dauerthema verstehen. Standards, die wir jetzt setzen, werden wir auch in Zeiten nach Corona nicht mehr herabsenken. Gerade die Menschen, die nur zeitweise in Deutschland arbeiten und unserer Sprache nicht mächtig sind, benötigen unsere besondere Fürsorge. Wir wollen jetzt den regelmäßigen Austausch aller Verantwortlichen sicherstellen, damit niemand mehr durch das Kontrollnetz fällt.“

Hintergrund:

Fleischbetriebe (herstellende Betriebe: Schlachtbetriebe, Metzgereien, Fleischwarenindustrie) – keine Metzgereifilialen im Einzelhandel

–  Aktuell 151 Betriebe, in denen Fleisch ver- bzw. bearbeitet wird

Davon Schlachtbetriebe:

–  3 Betriebe mit einer Schlachtung von mehr als 1000 Tieren (Rind und Schwein) pro Jahr (größter Betrieb schlachtet ca. 2500 Tiere pro Jahr – in anderen Bundesländer sind das teilweise Zahlen der täglichen Schlachtung)

–    5 Betriebe mit einer Schlachtung zwischen 200 und 800 Tieren

In keinem dieser Betriebe werden Leiharbeiter beschäftigt – fester Personalstamm mit festem Wohnsitz.

Darüber hinaus Kleinstbetriebe:

–   34 Betriebe, in denen vereinzelt geschlachtet wird ( 10 Metzgereien mit eigener Schlachtung für den Eigenbedarf, darüber hinaus 24 Betriebe mit vereinzelter Schlachtung)

Davon Verarbeitungsbetriebe:

–   29 Betriebe der Fleischwarenindustrie (Zerlegebetriebe, Herstellung von Fleischzubereitungen und Fleischerzeugnissen (auch Dönerproduktion))

–    80 Metzgereien ohne eigene Schlachtung

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