Landesregierung stellt Förderung der politischen Bildungsarbeit um
Die saarländische Staatskanzlei verlängert die Richtlinie zur Förderung von politischen Jugendorganisationen nicht.
Die bislang zur Verfügung stehenden Mittel von gut 100.000 Euro sollen künftig für die Arbeit der Landeszentrale für politische Bildung zusätzlich zur Verfügung stehen. Die Richtlinie sei „mit großer Sicherheit rechtswidrig“, erklärte der Chef der Staatskanzlei David Lindemann.
Mit der bisherigen Richtlinie fördert die saarländische Staatskanzlei seit Jahrzehnten die Jugendorganisationen von politischen Parteien. Die Richtlinie war zuletzt in der vergangenen Legislaturperiode verlängert worden und läuft nun regulär aus, worüber Staatssekretär Lindemann die Jugendorganisationen und ihre Mutterparteien in den vergangenen Tagen informiert hat. Die letztmalig auf Grundlage der Richtlinie bewilligte Förderung bezieht sich auf den Zeitraum bis 31.12.2025. Zudem betont die Landesregierung, dass das Geld künftig weiterhin für die politische Bildungsarbeit zur Verfügung stehe. Es werde zusätzlich der Landeszentrale für politische Bildung zugewiesen.
Lindemann verweist auf ein Gutachten der Staatskanzlei, das in der bisherigen Richtlinie unter anderem eine verdeckte Parteienfinanzierung sieht, da in erheblichem Umfang Allgemeinkosten der Partei-jugendorganisationen übernommen werden, die sonst die Mutter-parteien tragen müssten. De facto werden damit indirekt die Mutterparteien finanziert. Damit würden die Obergrenzen staatlicher Parteienfinanzierung unterlaufen. Auch liege ein Verstoß gegen den verfassungsrechtlichen Grundsatz der Staatsferne vor, da so die Abhängigkeit von politischen Parteien von staatlicher Finanzierung steige. Man habe die Richtlinie rechtzeitig vor dem Auslaufen prüfen lassen und dieses Gutachten sei durch eine externe verfassungsrechtliche Stellungnahme vollumfänglich bestätigt worden, sagt Staatssekretär David Lindemann und schlussfolgert: „Angesichts der gravierenden rechtlichen Einwände kann die Richtlinie nicht verlängert werden.“
Mit der Richtlinie wurde in der Vergangenheit nicht nur Projektförderung betrieben, sondern auch institutionelle Förderung, wofür ein Anteil der Allgemeinkosten (wie Miete oder Personal) von rund 45 Prozent spricht. Auch erscheinen die Förderkriterien der Mitgliederzahl und der Zahl der auf die Mutterpartei entfallenden Landtagsmandate bei einer nicht parteipolitisch ausgerichteten Projektförderung unsachgemäß.
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Julian Lange
Regierungssprecher
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