Einigung zum Transformationsfonds
1.
Bei allen politischen Unterschieden sind sich beide Seiten einig, die Herausforderung zur Finanzierung der notlagenbedingten Transformationsbedarfe im Saarland – jenseits der Logik von reinen Regierungsmehrheiten – im Sinne einer Verantwortungspartnerschaft gemeinsam anzugehen und zu lösen.
Beide Seiten bekennen sich zum Ziel, die zentralen Vorhaben zur Bewältigung des durch exogene Effekte verteuerten und beschleunigten Strukturwandels im Saarland erfolgreich zum Abschluss zu bringen und dabei im Rahmen der Möglichkeiten die Höhe der notlagenbedingten Kredite von ursprünglich angesetzten 3 Milliarden Euro und heute geplanten 2,4 Milliarden Euro weiter zu reduzieren.
Beide Seiten betonen die Notwendigkeit, dass im Zeitraum des Doppelhaushalts 2024/2025 anfallende steuerabhängige Mehreinnahmen, etwa im Zusammenhang mit den Zensus-Ergebnissen 2022, auch dazu genutzt werden, notlagenbedingte Kredite zurückzuführen bzw. zu begrenzen. Sie halten es in diesem Zusammenhang für leistbar, weitere zusätzliche Eigenmittel von 0,2 Mrd. € dem Transformationsfonds zuzuführen. Die Verausgabung von Eigenmitteln sowie die finanziellen Transaktionen[1] setzen die Feststellung einer außergewöhnlichen Notsituation nicht voraus.
2.
Es besteht Einigkeit, die ursprünglich geplante Laufzeit des Fonds, soweit es sich um notlagenkreditfinanzierte Mittel handelt, deutlich zu reduzieren. Dabei wird eine entsprechende Mindestlaufzeit bis Ende 2027 vereinbart. Wesentliche zur Bewältigung der außergewöhnlichen Notsituation notwendig gewordene Entscheidungen über die Transformationsgroßprojekte einschließlich derjenigen zum „grünen Stahl“ beeinträchtigen die Haushaltslage des Landes zumindest bis einschließlich 2027 in erheblichem Umfang. Entsprechend der Argumentation des renommierten Verfassungsrechtlers Kube[2] für das Land Baden-Württemberg liegen damit die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen für entsprechende Notlagenbeschlüsse vor. Aus heutiger Sicht ist die Möglichkeit einer begründeten Verlängerung bis Ende 2028 vorzusehen.
3.
Beide Seiten gehen nach aktuellem Kenntnisstand davon aus, dass das Saarland für die zentralen Strukturwandelprojekte „grüner Stahl“ und Wasserstoff (0,8 Mrd. €), Wolfspeed / ZF (0,5 Mrd. €), Ford-Nachfolge / Vetter (0,2 Mrd. €) Finanzierungsbeiträge in Höhe von zusammen 1,5 Mrd. € leisten muss.
Vor diesem Hintergrund vereinbaren Landesregierung und CDU-Fraktion im saarländischen Landtag eine Obergrenze der notlagenbedingten Kreditfinanzierung für den Transformationsfonds von 1,5 Mrd. €.
Bei unabweisbaren Kostensteigerungen in diesem Kernbereich des Transformationsfonds, die bei Projekten dieser Größenordnung nie zuverlässig auszuschließen sind, könnte eine zusätzliche notlagenbedingte Kreditaufnahme über den beschriebenen Rahmen hinaus erforderlich werden. Diese würde jedoch eine erneute Verständigung zwischen beiden Seiten unabdingbar voraussetzen.
4.
Beide Seiten betonen die Notwendigkeit einer hohen Qualität der aus dem Transformationsfonds zu finanzierenden Maßnahmen und Projekte, um einen durchschnittlichen Ertrag für das Land aus den Projekten des Transformationsfonds oberhalb der Kreditfinanzierungskosten zu erzielen. Deshalb sind in den künftigen Fortschrittsberichten die verschiedenen Dimensionen der Transformationswirkung qualitativ und wo möglich auch quantitativ zur Überprüfung und Kontrolle des Vollzugs des Transformationsfonds zu erfassen. Die Grundlage für die Fortschrittsberichte wird, so wie es bei der Errichtung des Transformationsfonds bereits praktiziert wurde, künftig durch zwei Gutachter erarbeitet.
Die Fortschrittsberichte werden weiterhin jährlich dem Beirat vorgelegt und dort beraten. Zu den entsprechenden Beiratssitzungen werden zur Vorbereitung des jährlichen parlamentarischen Verfahrens der Vorsitzende des Haushalts- und Finanzausschusses sowie der des Wirtschaftsausschusses und deren Stellvertreter als Gäste geladen.
5.
Jede Seite stellt für sich fest, dass eine Klage gegen den Transformationsfonds vor dem Hintergrund der hiermit getroffenen Verabredungen im Interesse des Landes, seiner erfolgreichen Transformation und seiner Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht in Betracht gezogen wird. Dies steht unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses des Landesausschusses der CDU Saar.
6.
Die alleinige Verantwortung der Landesregierung für die operative Umsetzung der Strukturwandelprojekte des Transformationsfonds bleibt von dieser Vereinbarung selbstverständlich unberührt.
Saarbrücken, Oktober 2024
[1] Ausgaben im Wirtschaftsplan des Transformationsfonds mit der Gruppierungskennziffer 831, die sich summarisch in der bisher ausgewiesenen Größenordnung (von rd. 0,6 Mrd. €) bewegen.
[2] Kube, Das Haushaltsrecht des Landes Baden-Württemberg im Licht des Urteils des Bundesverfassungsgerichts vom 15. November 2023 – Gutachten, März 2024, S. 21f.).