Thema: Familie und Gleichstellung
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Integrationspolitik

Herzlich willkommen im Saarland

Auf diesem Bild sehen Sie die Hände verschiedener Personen, die übereinanderliegen und Gemeinschaft symbolisieren Teamwork ist alles!
Teamwork ist alles! Foto: ©Przemyslaw Koch - stock.adobe.com

Das Saarland ist – bedingt durch seine Lage inmitten Europas und seine wechselvolle Geschichte – ein weltoffenes, europäisches und menschenfreundliches Land.

Für uns ist jeder Mensch gleichwertig, unabhängig von Herkunft, Religion, Geschlecht, Behinderung, Rasse und sexueller Orientierung.

Wir erkennen die Vielfalt und den kulturellen Reichtum in unserem Land als Bereicherung an und unterstützen die Aufklärung und Information gegen Diskriminierung.

Wir sehen die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund als wichtige Voraussetzung für den gesellschaftlichen und kulturellen Zusammenhalt in unserem Land an.

Wir wollen die Freiheit, die Grundwerte und die Vielfalt unserer Gesellschaft bewahren und den Zusammenhalt und das Miteinander in unserem Land durch Begegnungen und den Dialog stärken. Gleichzeitig wollen wir dort, wo es notwendig ist, Vertrauen durch Begegnung schaffen und um Verständnis werben.

Integration ist aber keine Einbahnstraße. Es ist vielmehr „ein Geben und ein Nehmen“. Wir sehen im Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland die unumstößliche Grundlage für das Zusammenleben der Menschen in Deutschland. Wir sind uns bewusst, dass die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund individuell bestimmt und ausgerichtet ist, nicht verordnet werden kann und in der Regel auch längere Zeiträume umfassen wird.

Umso wichtiger ist es, dass alle Saarländerinnen und Saarländer, ganz gleich wo sie ihre persönlichen oder familiären Wurzeln haben, das Grundgesetz und die Menschenrechte als Maßstab achten und schätzen. Denn diese geben uns die Möglichkeit, sich zu entfalten, wie wir sind.

Nationaler Aktionsplan Integration (NAP-I)

Der NAP-I ist ein in fünf Phasen gegliederter Aktionsplan der Bundesregierung, der bestehende Integrationsangebote bündeln, ergänzen, weiterentwickeln und steuern soll. Die Phasen beziehen sich auf die Zeit vor der Zuwanderung, über die Vermittlung gesellschaftlicher Werte nach der Ankunft in Deutschland, die Integration in den Arbeitsmarkt und die Zivilgesellschaft, bis hin zu politischer Partizipation. Damit sollen die unterschiedlichen Bedarfe der Integration je nach Zeitpunkt im Migrations- und Integrationsprozess und Zielgruppe berücksichtigt werden. Der Nationale Aktionsplan zielt auf alle Zuwanderergruppen – Schutzsuchende, EU-Zuwanderer, Fachkräfte und diejenigen die hier schon lange leben. Das übergeordnete Ziel ist es, den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt zu stärken.

Der Nationale Aktionsplan Integration bezieht rd. 200 Akteure ein: Bund, Länder, Kommunen, nicht staatliche Organisationen und Migrantenorganisationen. In diesem Rahmen trägt auch das Saarland dazu bei, den gesellschaftlichen Zusammenhalt insgesamt zu stärken.

Bundeskonferenz der Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen (BuKo) 

Auf Einladung der Bundesbeauftragten für Migration und Integration treffen sich einmal im Jahr die Integrationsbeauftragten von Bund, Ländern und Kommunen, um über aktuelle Themen der Integrationspolitik zu beraten. Gemeinsam mit Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern, staatlichen, wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Akteuren, tauschen sie sich aus und setzen Impulse für ihre integrationspolitische Arbeit.

Die Veranstaltung dient als Informations- und Austauschplattform.

Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren der Länder (IntMK)

Die Konferenz der für Integration zuständigen Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren (IntMK) ist ein Gremium der freiwilligen Zusammenarbeit der Länder auf dem Gebiet der Integration. Des Weiteren dient sie der Zusammenarbeit und Koordination mit dem Bund - unabhängig von der förmlich geregelten Rolle des Bundesrates als Verfassungsorgan.

Die IntMK berät und beschließt über grundsätzliche und länderübergreifende Angelegenheiten der Integration von Menschen mit Migrationshintergrund. Sie koordiniert und fördert den Austausch von Informationen und Erfahrungen zwischen den Ländern.

Jeweils zum 1. Juli des Jahres wechselt der Vorsitz in alphabetischer Reihenfolge der Bundesländer. Die Geschäftsführung wird von dem jeweiligen Vorsitzland wahrgenommen. Einmal im Jahr findet eine Hauptkonferenz statt. Bei aktuellem Bedarf werden Sonderkonferenzen durchgeführt.

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Rahmenvereinbarung zwischen der saarländischen Landesregierung und dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma

Textauszug:

Am 13. April 2022 wurde in der Staatskanzlei eine Rahmenvereinbarung zwischen der saarländischen Landesregierung und dem Landesverband Deutscher Sinti und Roma Saarland e. V. unterzeichnet.

Die deutschen Sinti und Roma stellen innerhalb der Bundesrepublik Deutschland eine anerkannte nationale Minderheit dar und stehen unter einem besonderen staatlichen Schutz. Besonders schutzbedürftig ist ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität.

Die saarländische Landesregierung nimmt die völkervertragsrechtlichen Rahmen zum Schutz der Minderheiten in Deutschland und die neue EU-Rahmenstrategie zur Gleichstellung, Inklusion und Teilhabe der deutschen Sinti und Roma daher zum Anlass, in der Rahmenvereinbarung ihren Willen zu bekräftigen, geeignete Maßnahmen vorzusehen, die die Voraussetzungen für eine aktive und gleichberechtigte Teilhabe der im Saarland lebenden 3.000 bis 4.000 Sinti und Roma in allen Bereichen des kulturellen, sozialen, wirtschaftlichen und politischen Lebens fördern und die Bekämpfung von Antiziganismus auf allen gesellschaftlichen und politischen Ebenen verankern.

„Mit der Rahmenvereinbarung ist es zum ersten Mal in der Geschichte des Saarlandes möglich, gefestigte Strukturen aufzubauen, um die kulturelle Vielfalt unserer Minderheit darzulegen. Der Landesverband begrüßt es außerordentlich, dass diese Vereinbarung die Zusammenarbeit zwischen den saarländischen Sinti und Roma und der Landesregierung auf ein neues Fundamt stellt“, sagte die Vorsitzende des Landesverbandes Deutscher Sinti und Roma Saarland e. V., Diana Bastian, anlässlich der Unterzeichnung der Rahmenvereinbarung am 13. April 2022.

Damit ist das Saarland das achte Bundesland, das ein Verwaltungsabkommen mit einem die Interessen der Sinti und Roma vertretenden Verband geschlossen hat. Diese Rahmenvereinbarung gilt zunächst für die Dauer von zwei Jahren. Dann soll geprüft werden, ob diese Rahmenvereinbarung in einen Staatsvertrag überführt werden kann.“

Download Rahmenvereinbarung

Weitere Informationen zum nationalen und internationalen Minderheitenrecht sowie zur Europäischen Charta der Regional- oder Minderheitensprachen

Grundlegende Informationen zum Beratenden Ausschuss für Fragen der deutschen Sinti und Roma

Fünfte Stellungnahme des Europarates zu Deutschland

Zentralrat Deutscher Sinti und Roma

Landesverband Deutscher Sinti und Roma Saarland e.V.

Die regionalen Netzwerke im Saarland

Was sind regionale Netzwerke?

Die regionalen Netzwerke im Saarland sind lokale Austauschplattformen für alle Akteure, die sich im weitesten Sinne im Handlungsfeld “Integration von Zugewanderten“ engagieren. 

Folgende Netzwerke sind im Saarland tätig; 

Migration – Integration – Arbeitskreis (MIA) in der Stadt und im Regionalverband Saarbrücken

Ansprechpartner:

Deutsches Rotes Kreuz (DRK)
Hochstr. 110
66115 Saarbrücken
Tel.: 0681 – 50040

Migration und Integration im Saarpfalz-Kreis

Ansprechpartner:

Arbeiterwohlfahrt SPN
Moselstraße 8
66424 Homburg
Tel.: 06841-96030

Netzwerk der Integration im Landkreis Neunkirchen

Ansprechpartner

Diakonie Saarland
Rembrandtstr. 17-19
66540 Neunkirchen
Tel: 06821 956-0

Runder Tisch Integration Merzig-Wadern

Ansprechpartner:

Caritasverband Saar-Hochwald e.V.
Beratungszentrum Merzig
Bahnhofstr. 47
66663 Merzig
Tel.: 06861/912070

Runder Tisch Integration im Landkreis Saarlouis

Ansprechpartner:

Caritasverband Saar Hochwald e.V.
Migrationsdienst
Neustrasse 37
66763 Dillingen
Tel.:06831-9869-40

Gemeinsame Ziele, Informationsaustausch und gegenseitiger Nutzen vereinen die saarländischen regionalen Netzwerke. Die Organisation und Koordination der Netzwerke werden auf freiwilliger Basis von den Trägern der Migrationsfachdienste übernommen. 

Integrationsbeiräte  

Was sind Integrationsbeiräte?

Integrationsbeiräte wurden eingerichtet, um die politische Partizipation von Migrantinnen und Migranten im Saarland zu fördern und um eine kommunale Interessenvertretung für diese Zielgruppe zu schaffen.

Im Saarland ist die Existenz der Integrationsbeiräte fest im Kommunalselbstverwaltungsgesetz (KSVG) §50 verankert.

Der Integrationsbeirat besteht zu zwei Dritteln aus Einwohnerinnen und Einwohnern, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG (Ausländer) sind, und zu einem Drittel aus Mitgliedern des Gemeinderates. In Gemeinden mit einem Ausländeranteil von mindestens 8 % an der Gesamtbevölkerung sollen Integrationsbeiräte gebildet werden.

Wer darf die Integrationsbeiräte wählen?

Jeder, der nicht Deutscher im Sinne des Art. 116 Abs. 1 GG (Ausländer) ist und am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet und seit mindestens sechs Monaten in der Gemeinde seinen Hauptwohnsitz hat, ist wahlberechtigt.
Nicht wählen dürfen Menschen mit doppelter Staatsbürgerschaft, Eingebürgerte, Personen der konsularischen Vertretungen und Personen mit Gestattung bzw. Duldung.

Welche Aufgaben haben Integrationsbeiräte?

Der Integrationsbeirat übt eine beratende Funktion aus; er kann sich mit allen Selbstverwaltungsangelegenheiten befassen, welche die Belange der Einwohnerinnen und Einwohner, die nicht Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 GG (Ausländer) sind, berühren.

Welche Rechte haben Integrationsbeiräte?

Der Sprecher des Integrationsbeirates ist berechtigt, bei der Beratung von Angelegenheiten, die die Belange der Zielgruppe betreffen, an Sitzungen des Gemeinderates oder seiner Ausschüsse, teilzunehmen; auf Verlangen ist ihm das Wort zu erteilen. 

Wer sind die Integrationsbeiräte im Saarland?

Integrationsbeirat der Landeshauptstadt Saarbrücken
Rathaus St. Johann, Zimmer 223, 66111 Saarbrücken
Telefon +49 681 905-1352, integrationsbeirat@saarbruecken.de, www.saarbruecken.de/integrationsbeirat
Vorsitzender: Herr Lamine Conté

Integrationsbeirat der Stadt Saarlouis
Großer Markt 1 (Eingang Pavillonstraße), 66740 Saarlouis
Telefon +49 6831 9667341, integrationsbeirat@saarlouis.de
Vorsitzender: Patrizio Maci, Telefon +49 174 9861539

Integrationsbeirat der Stadt Völklingen
Rathausplatz, 66333 Völklingen
Telefon +49 6898 132484
Vorsitzende: Frau Kiymet Kirtas, kirtas.kiymet@hotmail.de

Integrationsbeirat der Stadt Neunkirchen
N./N.

Die kommunalen Integrationsbeiräte sind in einer Dachorganisation zusammengeschlossen und bilden den Saarländischer Integrationsrat (SIR).

Saarländischer Integrationsrat (SIR)

Altenkesseler Str. 17/C1, 66115 Saarbrücken
E-Mail: N./N.
Vorsitzender: Herr Lamine Conté