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Saarländische Rettungsmedaille am Bande und Öffentliche Belobigung

Die Saarländische Rettungsmedaille am Bande ist eine staatliche Anerkennung des Bundeslandes Saarland für Menschen, die unter Einsatz ihres eigenen Lebens Rettungstaten durchgeführt oder eine der Allgemeinheit drohende erhebliche Gefahr für Leben und Gesundheit abgewendet haben und dabei besonderen Mut und Opferwilligkeit gezeigt haben. Die Rettungsmedaille wurde am 24. November 1959 durch den Saarländischen Landtag gestiftet.

Die weiteren Voraussetzungen für die „Öffentliche Belobigung“ finden sich in § 4 des Gesetzes Nr. 697 über die staatliche Anerkennung für Rettungstaten vom 24. November 1959.

Öffentliche Belobigung

Ist die Rettung unter besonders schwierigen Umständen, aber ohne unmittelbare Lebensgefahr ausgeführt worden oder ist die Rettungstat trotz opferbereiten Einsatzes ohne Erfolg geblieben, so wird eine öffentliche Belobigung ausgesprochen. Dies gilt auch dann, wenn die Rettungsmedaille bereits wegen einer früheren Rettungstat verliehen worden ist. Unter einer Öffentlichen Belobigung versteht man die Überreichung einer Urkunde durch den Innenminister im Rahmen einer Festveranstaltung.

Vorschlagsberechtigt

In beiden Fällen erfolgt der Vorschlag durch die Gemeinde, in deren Bereich die Rettungstat stattgefunden hat. Ein formloses Anschreiben mit Bericht kann dem Ministerium als Grundlage für eine mögliche Verleihung vorgelegt werden.

Ansprechpartner

Markus Tröster
Bürgerbeauftragter
Referat E3

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken