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Innenministerium unterstützte saarländische Kommunen 2024 mit rund 102 Millionen Euro

Mit etwa 31 Millionen Euro wurde ein großer Teil dieser Fördersumme in Form von Bedarfszuweisungen zur Verfügung gestellt.

Das Geld floss beispielsweise in den Neubau, den Umbau oder die Sanierung von Dorfgemeinschaftshäusern, Gemeindezentren, Kindertagesstätten oder Turn-, Stadt- und Mehrzweckhallen. Aber auch Projekte für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger förderte das Ministerium – von der Instandsetzung bestehender und der Errichtung neuer Feuerwehrhäuser bis hin zur Umsetzung brandschutztechnischer Maßnahmen in kommunalen Gebäuden. Für die Flüchtlingsunterbringung erhielten die Städte und Gemeinden 2,3 Millionen Euro, genauso wie finanzielle Hilfen für Maßnahmen zum Bau oder der Sanierung von Sportstätten wie Fitness- und Leichtathletikanlagen, Kunstrasenplätzen und Mehrgenerationenspielplätzen. Darüber hinaus wurden Bedarfszuweisungen für die Erfüllung organisatorischer Aufgaben wie der Einführung von Informationssicherheitsmanagementsystemen gewährt.

„Die saarländischen Kommunen haben ein vielfältiges Aufgabenfeld zu bearbeiten, sind dabei aber gleichzeitig mit einer schwierigen finanziellen Situation konfrontiert. Deswegen liegt es in unserer Verantwortung, ihnen bestmöglich zur Seite zu stehen und die Erfüllung ihrer Aufträge zu erleichtern. Mit den Bedarfszuweisungen haben wir ein Instrument zur Hand, mit dem wir die Städte und Gemeinden bereits bei einem Großteil der zahlreichen Themen, die in ihre Zuständigkeit fallen, angemessen unterstützen können. Außerdem bieten sie die Möglichkeit, auf einen Ernstfall schnell und effizient zu reagieren. So haben wir durch die Mittel aus Bedarfszuweisungen zeitnah zum Pfingsthochwasser des vergangenen Jahres erste Soforthilfen in Höhe von fünf Millionen Euro auf den Weg bringen können. Die zweite Tranche folgt zeitnah in 2025, gemeinsam mit den im Nachtragshaushalt bereitgestellten 33 Millionen Euro an Landesmitteln für die Beseitigung kommunaler Schäden. Dazu kommen noch die ebenfalls von der Landesregierung im Nachtragshaushalt 2024 vorgehaltenen Mittel in Höhe von 11,5 Millionen Euro zur weiteren Stärkung des Katastrophenschutzes“, erläutert Innenminister Reinhold Jost.

Daneben gebe es selbstverständlich weitere Fördermöglichkeiten, führt der Minister weiter aus. So habe man im vergangenen Jahr beispielsweise 895.026 Euro als Zuwendungen nach dem Kommunalinvestitionsförderungsgesetz II für Projekte zur Verbesserung der Schulinfrastruktur allgemein- und berufsbildender Schulen sowie eine Million Euro als Fördermittel zur Unterhaltung kommunaler Straßen bereitgestellt. Die Städtebauförderung biete eine weitere Option zur finanziellen Unterstützung der Kommunen: sie ermögliche Investitionen in die Erneuerung und Entwicklung der Städte und Gemeinden mit dem Hauptziel, diese nachhaltig als Wirtschafts- und Wohnstandorte zu stärken und städtebauliche Missstände dauerhaft zu beheben. Im vergangenen Jahr seien dafür 9,37 Millionen Euro an Landesmitteln bereitgestellt worden. Zusammen mit den Bundes- sowie den kommunalen Eigenmitteln ergebe das eine Investitionssumme von insgesamt rund 28,1 Millionen Euro.

„Zusätzlich gibt es dazu noch besondere Förderungen wie unser Schulbauprogramm BAUSTEIN, bei dem es sich mit über 230 Millionen Euro – davon sind alleine 150 Millionen Euro originäre Landesmittel – um das größte kommunale Investitionsprogramm in der Geschichte des Saarlandes handelt. Teil davon ist das sogenannte ‚Sofortprogramm Gemeinden‘, über das wir im vergangenen Jahr den saarländischen Kommunen als Träger der Grundschulen pauschal 15 Millionen Euro zur Verfügung gestellt haben, damit insbesondere die sanitären Anlagen in unseren Schulen in einen zeitgemäßen Zustand versetzt werden. Eine gut aufgestellte Bildungsinfrastruktur ist unverzichtbar für eine positive Weiterentwicklung unserer Heimat, denn dort werden die nächsten fähigen Köpfe ausgebildet, die uns in die Zukunft führen werden!“

Medienansprechpartner

Jörg Hektor

Jörg Hektor
Pressesprecher

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