Neue Mitglieder in den Beirat für den Rettungsdienst berufen
Der Beirat berät das Ministerium für Inneres, Bauen und Sport in allen Fragen des Rettungsdienstes.
Alle Ministerien mit fachlichem Bezug zum Rettungsdienst stellen je einen Vertreter oder eine Vertreterin für das Gremium. Die übrigen Mitglieder gehören Körperschaften, Vereinigungen, Anstalten und Organisationen an, die ebenfalls einen Bezug zum Thema Rettungsdienst haben. Sie werden auf Vorschlag ihrer Einrichtungen vom Innenministerium für fünf Jahre auf ehrenamtlicher Basis in den Beirat berufen.
Innenminister Reinhold Jost: „Die Schaffung von Beiräten ist in mehrfacher Hinsicht wertvoll: zum einen sind sie hilfreiche Ratgeber für oberste Landesbehörden. Zum anderen eröffnen sie verschiedenen Institutionen die Möglichkeit, mit ihrem Fachwissen aktiv an Entscheidungsprozessen mitzuarbeiten, die wesentliche Lebensbereiche der Bürgerinnen und Bürger betreffen. Dies ist ein enorm wichtiger Bestandteil der demokratischen Struktur in Deutschland und trägt dem Gedanken der Partizipation betroffener Kreise an wichtigen Entscheidungen Rechnung. Für den Bereich des Rettungsdienstes ist dieses Grundprinzip im Saarländischen Rettungsdienstgesetz (SRettG) verankert!“
Der Beirat für den Rettungsdienst wird für grundsätzliche Angelegenheiten, Rechtsetzungsverfahren oder für anlassbezogene fachliche Fragestellungen konsultiert. Gegebenenfalls können zu den Beratungen des Beirats Vertreter oder Vertreterinnen weiterer Behörden, Anstalten oder Vereinigungen sowie andere fachkundige Personen hinzugezogen werden.
Hintergrund
Der Beirat für den Rettungsdienst setzt sich im Einzelnen zusammen aus je einem Vertreter oder einer Vertreterin
- des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport
- des Ministeriums der Finanzen und für Wissenschaft
- des Ministeriums für Bildung und Kultur
- des Ministeriums für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
- des Ministeriums für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz, der Gesundheitsämter
- der Ärztekammer des Saarlandes
- des Zweckverbands für Rettungsdienst- und Feuerwehralarmierung Saar
- der im Rettungsdienst tätigen Beauftragten
- der im Katastrophenschutz anerkannten Hilfsorganisationen
- des Saarländischen Städte- und Gemeindetags
- des Landkreistags Saarland
- der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
- der vdek – Landesvertretung Saarland
- der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau
- der IKK Südwest
- der BKK – Landesverband Mitte – Regionalvertretung Rheinland-Pfalz und Saarland
- des Verbandes der Privaten Krankenversicherung e.V. – Landesausschuss Saarland
- der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung e.V.
- der Knappschaft
- der Unfallkasse Saarland
- der Kassenärztlichen Vereinigung Saarland
- des Deutschen Gewerkschaftsbundes, Landesbezirk Saar
- der Vereinigung der Saarländischen Unternehmensverbände e.V.
- der Saarländischen Krankenhausgesellschaft
- des Landesverbandes Verkehrsgewerbe Saarland e.V.
- des Privaten Rettungsdienstes Saar e.V.
- der Arbeitsgemeinschaft Südwestdeutscher Notärzte e.V.
- des Marburger Bundes
- des beauftragten Luftrettungsunternehmens.
Medienansprechpartner
Jörg Hektor
Pressesprecher
Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken