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Bedarfszuweisung für bürokratische Erleichterung bei Um- und Anmeldungen

Die Bürgerämter der Landeshauptstadt Saarbrücken können nun Anschriftenänderungen direkt digital im elektronischen Aufenthaltstitel vermerken.

Innenminister Reinhold Jost: „Es freut mich sehr, dass wir die Landeshauptstadt bei dieser Maßnahme mit einer Bedarfszuweisung in Höhe von 6.920 Euro unterstützen. Sie führt nicht nur zu bürokratischen Erleichterungen, sondern auch zu einer Entlastung der Ausländerbehörde in Lebach, da auf diese Weise voraussichtlich zwischen 2.500 und 3.000 persönliche Vorsprachen pro Jahr entfallen.“

Bisher mussten Personen bei einem Umzug innerhalb der Landeshauptstadt sowohl im Bürgeramt der Landeshauptstadt vorstellig werden als auch zusätzlich nach Lebach fahren, um dort die Adressänderung zu hinterlegen. Mit der Anpassung ist dies nun nicht mehr notwendig.

Medienansprechpartner

Jörg Hektor

Jörg Hektor
Pressesprecher

Mainzer Straße 34
66111 Saarbrücken