Innenminister Bouillon übergibt Saarbrücker Siedlungsgesellschaft Förderbescheid über 3,3 Millionen Euro
Bei einem gemeinsamen Termin mit Saarbrückens OB Uwe Conradt in seiner Funktion als Aufsichtsratsvorsitzender der Saarbrücker gemeinnützigen Siedlungsgesellschaft mbH (SGS) und dem Geschäftsführer der SGS, Heinz-Peter Klein, überreichte Innenminister Klaus Bouillon den Förderbescheid, in dessen Betrag ein Tilgungszuschuss von rd. 665.000 Euro enthalten ist.
Mit dem zinsvergünstigten Darlehen realisiert die SGS Umbauarbeiten auf der Folsterhöhe, wo die Sanierung eines dreizehngeschossigen Hochhauses am Königsbruch fortgeführt wird. Innenminister Bouillon: „Das Land unterstützt gerne die Fortsetzung des Modernisierungsprogramms der SGS. Wir tragen damit dazu bei, dass die Siedlungsgesellschaft ihren sozialen Auftrag als kommunales Wohnungsunternehmen wahrnehmen kann.“
Das Förderprojekt umfasst die Modernisierung von 58 Mietwohnungen in dem bestehenden Gebäude in Saarbrücken, Königsbruch 5, im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung. Die Gesamtkosten der Modernisierungsmaßnahme belaufen sich auf 7,2 Mio. Euro. Als Förderdarlehen aus Mitteln der sozialen Wohnraumförderung werden 3.326.616 Euro bewilligt; davon 665.000 Euro als Tilgungszuschuss. Die SGS erbringt eine Eigenleistung von 760.000 Euro. Die Restfinanzierung erfolgt aus Mitteln der KfW und Kapitalmarktmitteln.
Mit dem Modernisierungsvorhaben setzt die Siedlungsgesellschaft ihr begonnenes Bestandssanierungsprogramm fort. Bereits in den vergangenen Jahren hat sie mit Unterstützung der sozialen Wohnraumförderung des Landes das Quartier „Folsterhöhe“ weithin sichtbar aufgewertet. Mit ihren Maßnahmen passt die Siedlungsgesellschaft ihren Bestand an die aktuellen und zukünftigen Marktanforderungen an und sichert zugleich das Angebot an bezahlbarem Wohnraum für die Zielgruppen der Wohnraumförderung.
„Die Soziale Wohnraumförderung im Saarland ist auf einem guten Weg“, sagt Minister Klaus Bouillon. „Unsere neu aufgelegten Programme zur Unterstützung des sozialen Mietwohnungsbaus und des sozialen Wohnungsbaus greifen.“
Zu den konkret umgesetzten Maßnahmen gehören u.a.:
- die Anhebung der Fördersätze im Mietwohnungsbau in zwei Schritten von ursprünglich 1.000 auf 1.900 Euro für Neubaumaßnahmen und für Umbaumaßnahmen von 900 auf 1.650 Euro,
- die Schaffung von voraussichtlich 462 sozial gebundenen Wohnungen bis Ende 2021 (Investitionen: rund 34 Mio. Euro),
- rund 1500 Wohnungen (für rund 6600 Personen), die über die Sonderprogramme 2015/2016 für Einheimische und Flüchtlinge geschaffen wurden (Investitionen: rund 36 Mio. Euro).
Der Minister: „Seit meinem Amtsantritt wurden etwa 70 Mio. Euro in diesem Bereich investiert – so viel wie noch nie zuvor! Bis Ende des Jahres werden rund 2000 Sozialwohnungen neu geschaffen sein, bis auf einige wenige, die sich noch in der Umsetzung befinden.“ Die immer wieder vorgetragene Kritik an der geringen Zahl gebundener Wohnungen bzw. hohen Zahl an Wohnungen, die aus der Bindung herausfallen, sieht der Bauminister als unbegründet: „Die Wohnungen bleiben auch nach Ablauf der Bindungsfrist in aller Regel bei ihren sozialen bezahlbaren Mietpreisen. Das bedeutet, dass es im Bereich des preisgünstigen Wohnraums rund 17.000 Wohnungen im Saarland gibt.“
Minister Bouillon abschließend: „„Alles in allem sind wir mit der Sozialen Wohnraumförderung auf einem sehr guten Weg und haben viel erreicht. Wir sind aber noch lange nicht fertig und werden daher weiterhin dafür arbeiten, dass es noch besser wird.“
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Katrin Thomas
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