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 „Gemeinsam stark. Gegen Gewalt. Für unsere Gesellschaft“ – Innenminister Bouillon und Justizstaatssekretär Theis verstärken Maßnahmen bei Gewalt gegen Amts- und Mandatsträger sowie Rettungskräfte

„Es ist ein starkes Zeichen aller demokratischen Kräfte. Es ist ein Zeichen gegen Gewalt und für unsere Gesellschaft“, sagte Innenminister Klaus Bouillon heute am Rand eines Runden Tisches. Zusammen mit Justizstaatssekretär Roland Theis präsentierte der Minister Vertretern der Hilfsorganisationen, der Gruppe der Amtsträger und den kommunalen Mandatsträgern (SSGT) neue Maßnahmen bei Gewalt gegen Einsatzkräfte, Amts- und Mandatsträger.

„Ich beobachte mit großer Sorge seit einiger Zeit einen Anstieg der Gewalt gegen die Menschen, die sich dem Schutz und der Hilfe von uns allen verschrieben haben“, sagte Innenminister Klaus Bouillon. „Aber nicht nur Rettungskräfte, Amts- und Mandatsträger sind betroffen, es handelt sich dabei um ein Phänomen, das leider alle Menschen betrifft, die ‚öffentliche Dienstleister‘ sind. Diese Angriffe sind Angriffe auf uns alle und gehören zu den Auswüchsen einer Verrohung der Gesellschaft, die wir nicht länger hinnehmen werden.“ Um in Zukunft jeglicher Art von verbaler und/oder physischer Gewalt gegenüber Einsatzkräften, Amts- und Mandatsträgern entgegenzutreten, haben Innenminister Klaus Bouillon und Justizstaatssekretär Roland Theis in einem ersten Schritt Vorschläge für ein effektiveres Vorgehen in der justiziellen und polizeilichen Arbeit vorgestellt.

Die geplanten Maßnahmen im Überblick:

  • Effektive Strafverfolgung durch verstärkten Einsatz des beschleunigten Verfahrens

Das sog. beschleunigte Verfahren wird bei der Staatsanwaltschaft Saarbrücken ab dem 1. März 2020 verstärkt angewandt und durch bessere Abläufe in Koordination mit der Polizei optimiert werden. „Ziel des beschleunigten Verfahrens ist es, die Täter spüren zu lassen, dass die Strafe der Tat auf dem Fuße folgt. Nur wenige Stunden oder Tage nach Begehung der Straftat sitzen die Täter vor dem Strafrichter“, so Roland Theis.

  • Änderung der Richtlinie für Beschäftigte des öffentlichen Dienstes, Mandatsträger sowie Rettungskräfte bei den Staatsanwaltschaften

„Wer für die Allgemeinheit tätig ist und in diesem Zusammenhang Opfer einer Straftat wird, hat die Solidarität und den besonderen Schutz des Staates verdient – unabhängig ob als Lehrer, Ärztin, Schülerlotse oder eben Rettungssanitäter. Daher wird der Generalstaatsanwalt eine Richtlinie erlassen, die bei Straftaten gegen Personen, die im Einsatz für das Gemeinwohl tätig sind, das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung grundsätzlich bejaht“, so Justizstaatssekretär Roland Theis.

In diesen Fällen werde die Staatsanwaltschaft künftig auf Anzeige tätig werden und die Opfer nicht auf den Privatklageweg verweisen. Diese Richtlinie, die heute bereits für Polizeibeamtinnen und -beamte gilt, soll fortan für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gelten, die beispielsweise für Rettungsdienste tätig sind. Roland Theis: „Wer für die Gesellschaft tätig ist und dabei Opfer einer Straftat wird, sollte die Strafverfolgung nicht privat erzwingen müssen.“

  • Sonderansprechpartner bei Staatsanwaltschaft für Rettungskräfte, Mandats- und Amtsträger geplant

Hierbei handelt es sich um einen zentralen Ansprechpartner, der alle Angriffe gegen Einsatzkräfte (Polizei, Justiz, Rettungsdienste) und gegen Mandatsträger bündelt. In seinen Aufgabenbereich fällt nicht nur die Kontaktfunktion, sondern auch die Aufgabe der Vernetzung mit Polizei, Gerichtsvollzieherdienst, Organisationen der Rettungsdienste und der Einrichtung von im Einzelfall zur Verfügung stehenden Kommunikationswegen u.a.

  • Handlungsempfehlungen für Mandatsträger und Personen des öffentlichen Lebens

Hier gibt es von Seiten des Ministeriums für Inneres, Bauen und Sport einen „Richtlinienkatalog“, mit dessen Hilfe Personen des öffentlichen Lebens Empfehlungen erhalten, wie sie mit Bedrohungen jeglicher Art am besten umgehen sollten.

  • Strafverschärfung: Schaffung eines neuen § 238a-StGB (neue Initiative) und Novellierung des § 188 StGB (derzeit im Bundesrat)

Gerade bei der Bekämpfung von Hass und Hetze in sozialen Netzwerken wolle man die Strafverfolgung effektiver gestalten, so Justizstaatssekretär Roland Theis: „Wir dürfen nicht denjenigen weichen, die ein Klima der Angst schaffen wollen. Kommunale Amts- oder Mandatsträger müssen in ihrem Wirkungskreis besser geschützt werden, wenn jemand unbefugt ihre private räumliche Nähe aufsucht oder Telekommunikationsmittel missbräuchlich verwendet.“ Justizstaatssekretär Roland Theis: „Üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens müssen auch auf kommunaler Ebene verfolgt werden: die im Mindestmaß drei Monate belaufende und bis fünf Jahre reichende Strafandrohung des § 188 StGB sollte dementsprechend auch angewandt werden, wenn bestimmte diffamierende Äußerungen über Personen getätigt werden, die auf regionaler oder lokaler Ebene politisch tätig sind. Das Saarland wird eine Idee des Städte- und Gemeindetages aufgreifen, die einen neuen Straftatbestand des Stalkings gegen Amts- und Mandatsträger vorsieht.“

Denn viel zu oft seien kommunale Mandatsträger ungestraft Opfer von Anfeindungen, die speziell in den sozialen Netzwerken deutlich zugenommen haben.

  • Erstellung eines Lagebildes (Angriffe auf Einsatzkräfte, Amts- und Mandatsträger)

Diese Lagebilder ermöglichen es, einen Trend herauszufiltern, der wie immer geartet sein kann, in jedem Fall aber konkretere Hinweise auf das Gesamt-Phänomen gibt

  • Verschärfung des §113/114 StGB

Neben der unvermindert hohen Zahl an Widerstandshandlungen weist die vom Bundeskriminalamt erstellte Kriminalstatistik 2018 für den mit dem „Zweiundfünfzigsten Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuchs – Stärkung des Schutzes von Vollstreckungsbeamten und Rettungskräften“ vom 23. Mai 2017 neu geschaffenen § 114 StGB (tätlicher Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte) insgesamt 11.704 Fälle auf.

Minister Bouillon: „Trotz des mit der damaligen Gesetzesänderung verbesserten strafrechtlichen Schutzes für Vollstreckungsbeamte und Rettungskräfte wurden in der Folge jedoch Vollstreckungsbeamte weiterhin zunehmend Opfer von Übergriffen.“ Minister Bouillon setzt sich deshalb dafür ein, dass gewalttätige Angriffe gegen Polizistinnen und Polizisten härter bestraft werden und das Strafmaß auf mindestens 6 Monate festgelegt wird. Auf der Innenministerkonferenz im November 2019 hat Innenminister Klaus Bouillon bereits Vorgespräche mit seinen Amtskollegen geführt, um die Strafverschärfung bei der nächsten Innenministerkonferenz als Tagesordnungspunkt aufzunehmen. „Die angestoßenen Maßnahmen zeigen, dass wir es nicht tolerieren, dass diejenigen, die sich im Besonderen in den Dienst unserer Gesellschaft stellen beleidigt, angepöbelt oder sogar körperlich angegriffen werden“, sagt der Innenminister. „Unser Rechtsstaat reagiert. Gegen Gewalt. Für unsere Gesellschaft.“

  • Zeigen auch Sie Solidarität zu unseren Einsatzkräften, setzen Sie ein Zeichen mit dem Tragen der Schutzschleife.

Infos unter www.schutzschleife.saarland.de

Medienansprechpartner

Katrin Thomas
Pressesprecherin

Franz-Josef-Röder-Str. 21
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