Neues Polizei-Gesetz in Landtag eingebracht „Mehr Schutz für die, die uns schützen“
Am heutigen Mittwoch, 12.02.2020, wurde das „Gesetz zur Neuregelung der polizeilichen Datenverarbeitung im Saarland“ in den Landtag eingebracht. Die neuen Regelungen bieten einen größeren Handlungsspielraum für die Polizei und somit auch mehr Schutz für die saarländischen Polizistinnen und Polizisten.
„Diese Änderung ist richtungsweisend, denn das neue Gesetz bietet mehr Einsatzmöglichkeiten für die Polizei und somit mehr Sicherheit für uns alle“, sagt Innenminister Klaus Bouillon. „Vor allem die Weiterentwicklung des Einsatzbereichs der Body-Cams zum Schutz unserer Beamtinnen und Beamten bei Einsätzen in Wohnungen ist für mich ein persönliches Anliegen.“ Gerade bei dem kontrovers diskutierten Einsatz von Body-Cams in Wohnungen habe man es sich nicht leichtgemacht, sagte Minister Klaus Bouillon. Es gehe dabei um die Unverletzlichkeit der Wohnungen (Artikel 13 des Grundgesetzes), die ein enorm wichtiges Schutzgut ist, das nur unter sehr engen Voraussetzungen eingeschränkt werden darf.
Nach den guten Erfahrungen mit der Body-Cam, die ja schon in der Öffentlichkeit eingesetzt werden darf, habe man geprüft, wie und wann dieses wirkungsvolle technische Mittel auch in Wohnungen zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten eingesetzt werden kann. Der Innenminister: „Wir haben ein Gutachten zwei renommierter Polizeirechtler in Auftrag gegeben. Sie sind zu dem Ergebnis gekommen, dass es auch verfassungsrechtlich zulässig ist, Body-Cams in Wohnungen einzusetzen. Ausschließlich zum Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten vor Gefahren für deren Leib oder Leben. Jede weitere Verwendung steht zwingend unter Richtervorbehalt.“
Die neuen Eingriffsbefugnisse sind u.a.:
- die elektronische Fußfessel,
- automatische Kennzeichenlesesysteme,
- die Quellen-Telekommunikationsüberwachung,
- sinnvoll erweiterte Befugnisse zur Videoüberwachung,
- Datenabfragen nach dem Telemediengesetz.
Die einzelnen Neuerungen im Detail:
- Einführung der Elektronischen Aufenthaltsüberwachung („elektr. Fußfessel“) für Gefährder
- Die sog. elektronische Fußfessel, die bisher nach Strafrecht nur bei entlassenen, ehemals sicherungsverwahrten Sexualstraftätern möglich war, wird nun zur Gefahrenabwehr auf die Überwachung von terroristischen Gefährdern ausgedehnt. Solche Gefährder können auch mit Kontakt-, Aufenthaltsverboten oder Aufenthaltsgeboten belegt werden; hierzu wurde § 12 des bisherigen Polizeigesetzes erweitert. Auch für diese Fälle dient die elektronische Fußfessel der Überwachung dieser Auflagen.
- Neuregelung der automatisierten Kennzeichenerfassung
- In Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts wird eine verfassungskonforme Regelung zum automatisierten Abgleich von Fahrzeugkennzeichen mit den Datenbeständen ermöglicht.
- Einführung der sog. Quellen-Telekommunikationsüberwachung (Quellen-TKÜ)
- Die Neuregelung ermöglicht den Eingriff in Telekommunikationssysteme, um der Vollzugspolizei die Überwachung von Gefährdern oder Straftätern eingesetzter verschlüsselter Kommunikation (z.B. Telefonie oder E-Mail) zu ermöglichen.
- Ausweitung des Einsatzspektrums für die polizeiliche Videoüberwachung
- Die polizeiliche Videoüberwachung kann künftig auch bei Ansammlungen und Veranstaltungen stattfinden, wenn durch diese Veranstaltungen erfahrungsgemäß größere Gefahren ausgehen oder diese Veranstaltungen von terroristischen Gefahren bedroht sind.
- Die polizeiliche Videoüberwachung wird ebenfalls an sog. Kriminalitätsbrennpunkten ermöglicht, ohne dass es eines bestimmten konkreten Anlasses bedarf.
- Weiterentwicklung des Anwendungsbereichs der Body-Cams zum Schutz der Polizeibeamtinnen und Polizeibeamten
- Entsprechend den Forderungen der vollzugspolizeilichen Praxis und der Polizei-Gewerkschaften soll der Einsatz von Body-Cams in Wohnungen verfassungskonform ermöglicht werden, um Polizeibeamtinnen und -beamte insbesondere beim Einschreiten in Fällen häuslicher Gewalt besser schützen zu können. Der Einsatz muss dabei zur Abwehr einer dringenden Gefahr für Leib und Leben erforderlich sein.
Weitere Befugnisse:
- Befugnis zur Erhebung von Telekommunikationsdaten von Anbietern der Telemedien
- Hier soll eine Gesetzeslücke geschlossen werden, um Nutzer von Internetseiten (z.B. Kinderpornografie) besser identifizieren zu können.
- Befugnis zum Einsatz sog. Jammer
- Jammer sind Störsender z.B. für Handys, die die Kommunikation gänzlich unterbinden können
Minister Klaus Bouillon: „Diese Maßnahmen sind ausschließlich der Vollzugspolizei im Rahmen der Gefahrenabwehr und vorbeugenden Kriminalitätsbekämpfung vorbehalten, sie kommen nur unter engen Voraussetzungen zur Anwendung. Viele von ihnen stehen unter richterlichem Vorbehalt, gerichtlich überprüfbar sind sie ohnehin.“ Der Minister abschließend: „Die, die uns schützen, tagtäglich, oft unter Einsatz ihres eigenen Lebens, sind verstärkt Anfeindungen und Gewalt ausgesetzt. Dem dürfen wir nicht tatenlos zusehen, sondern müssen etwas entgegensetzen. Mit dieser Neuregelung sind wir wieder einen Schritt weiter.“
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Katrin Thomas
Pressesprecherin
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