Begriffe und Zuständigkeiten in der Weiterbildung
Weiterbildung im Sinne des Saarländischen Weiterbildungsförderungsgesetzes (SWFG) und des Saarländischen Bildungsfreistellungsgesetzes (SBFG) „umfasst als Teil des lebenslangen Lernens alle Formen der Fortsetzung oder Wiederaufnahme organisierten Lernens außerhalb der Bildungsgänge des Schulwesens, der beruflichen Erstausbildung, der außerschulischen Jugendbildung und der Fortbildungseinrichtungen des öffentlichen Dienstes. Sie erstreckt sich auf neue Formen des Lernens, insbesondere auch selbstgesteuertes Lernen mit Mitteln der Informations- und Kommunikationstechnik.“
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