| Ministerium für Bildung und Kultur
Ich habe vor Inkrafttreten des neuen Gesetzes Bildungsfreistellung beantragt. Mein Antrag wurde vom Arbeitgeber bereits genehmigt. Die Bildungsveranstaltung beginnt jedoch erst nach Inkrafttreten der neuen Vorschriften. Wie viele Tage Bildungsfreistellung stehen mir zu?
Nach dem neuen Gesetz stehen Beschäftigten bis zu fünf Arbeitstage im Jahr zu. Hier zählt nicht der Zeitpunkt der Antragstellung, sondern der des Inkrafttretens der neuen Reglungen. Wurde bereits arbeitsfreie Zeit (Überstunden oder Urlaub) eingeplant oder gewährt, so ist diese Zeit dem Beschäftigten wieder gutzuschreiben. Es muss kein neuer Antrag gestellt werden.