Thema: Weiterbildung
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Freistellungsbescheide anderer Bundesländer gelten auch im Saarland!

In anderen Bundesländern anerkannte Veranstaltungen der politischen, der beruflichen oder der Weiterbildung im Ehrenamt gelten auch im Saarland als freistellungsfähig. Einen Gleichstellungsbescheid können Sie beim zuständigen Ministerium beantragen:

Kontakt

Sven Feß
Referatsleiter E4 - Allgemeine und politische Weiterbildung

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken

Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung

Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken

Zuständig für Fragen zur Bildungsfreistellung im Ehrenamt ist das Ministerium für Bildung und Kultur.