Freistellungsbescheide anderer Bundesländer gelten auch im Saarland!
In anderen Bundesländern anerkannte Veranstaltungen der politischen, der beruflichen oder der Weiterbildung im Ehrenamt gelten auch im Saarland als freistellungsfähig. Einen Gleichstellungsbescheid können Sie beim zuständigen Ministerium beantragen:
Kontakt
Sven Feß
Referatsleiter E4 - Allgemeine und politische Weiterbildung
Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken
Beate Sehn
Referatsleiterin F/6: Aus- und Weiterbildung, Fachkräftesicherung
Franz-Josef-Röder-Str. 17
66119 Saarbrücken
Zuständig für Fragen zur Bildungsfreistellung im Ehrenamt ist das Ministerium für Bildung und Kultur.