Sprache
Integrationssprachkurse
Sprache ist der Schlüssel zur Integration. Damit die Zuwanderer die deutsche Sprache erlernen können, wurden mit dem Zuwanderungsgesetz, das am 1. Januar 2005 in Kraft trat, die Integrationskurse eingeführt. Die Integrationskurse bestehen aus zwei Teilen. Im Sprachkurs erlernen die Teilnehmer die deutsche Sprache. Im Orientierungskurs werden Informationen zum Rechtssystem in Deutschland, zur Geschichte und Kultur vermittelt.
Zuständig für die Integrationskurse ist der Bund. Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) kümmert sich deutschlandweit um die Organisation der Sprachkurse. Das BAMF ist eine nachgeordnete Behörde des Bundesinnenministeriums. Die für das Saarland zuständige Regionaldirektion hat ihren Sitz auf dem Gelände der Landesaufnahmestelle in Lebach.
Die Entscheidung, wer das Recht zum Besuch eines Integrationskurses hat, wird vom BAMF getroffen. Personen, die etwa Arbeitslosengeld II beziehen, können vom Jobcenter oder der Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichtet werden.
Kontakt
Regionaldirektion des BAMF in Lebach
Schlesierallee 17
66822 Lebach, Saarland
Telefon: 0911 943-17960
Telefax: 0911 943-41199
Einsteiger-Deutschkurse zur Integration in den Arbeitsmarkt
Information des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
Das Wirtschaftsministerium hat ein zusätzliches Sprachförderprogramm für Flüchtlinge und Asylsuchende auf den Weg gebracht. Es soll einen Beitrag dazu leisten, Zuwanderer schneller in den saarländischen Arbeitsmarkt zu integrieren. Dafür können am Bedarf orientiert Mittel bis zu einer Million Euro zur Verfügung gestellt werden. Insgesamt sollen bis zu 50 Kurse für durchschnittlich 15 Teilnehmende unterstützt werden. Zuwendungsempfänger sind die Landkreise und der Regionalverband.
Die Verteilung der Kurse erfolgt bedarfsorientiert entsprechend der Verteilung der Zugewanderten. Zugrunde gelegt wird dabei der in der saarländischen Aufenthaltsverordnung vorgesehene Schlüssel.
Die Integrationskurse des Bundes tragen durch Deutschvermittlung und Erst-Orientierung dazu bei, dass Zugewanderte sich in unserer Gesellschaft orientieren und sich verständlich machen können. Die Landesförderung ergänzt die Integrationskurse sowie berufsbezogene Sprachförderung des Bundes für diejenigen ohne Deutschkenntnisse und fördert die Sprachvermittlung bis zum Niveau A2.
Zielgruppe der Landesförderung sind Erwerbsfähige im Asylantragsverfahren mit positiver Bleibeperspektive, Geduldete sowie anerkannte Asylberechtigte ab dem Zeitpunkt der Zuweisung in die Kommunen. Dabei werden Sozialleistungsbezieher (AsylbLG und SGB II) und Menschen mit Wartezeiten auf Integrationskurse besonderes berücksichtigt.
Um die schnellere Hinführung zum Niveau B1 im Integrationskurs zu ermöglichen, orientieren sich die Einsteiger-Deutschkurse an den ersten Modulen des Integrationskurses, ergänzt um arbeitsmarktspezifische Themen. Das Rahmencurriculum umfasst folgende Handlungsfelder der „übergreifenden Kommunikation“:
- Umgang mit der Migrationssituation, Realisierung von Gefühlen
- Haltungen und Meinungen, Umgang mit Dissens und Konflikten
- Gestaltung sozialer Kontakte, Umgang mit dem eigenen Sprachenlernen
Zudem wird kommunikative Grundkompetenz insbesondere in den folgenden Handlungsfeldern vermittelt:
- Ämter und Behörden, Banken und Versicherungen
- Arbeit und Arbeitssuche, Aus- und Weiterbildung
- Betreuung und Schulbesuch / Ausbildung der Kinder
- Mobilität, Gesundheit, Wohnen
Die Einsteiger-Deutschkurse werden durch sozialpädagogische Fachkräfte begleitet. Diese arbeiten eng mit den Migrationsfachdiensten der Wohlfahrtsverbände zusammen. Der individuelle Kursbeginn sollte möglichst bald nach der Zuweisung in eine Kommune erfolgen.
Ministerium für Arbeit, Soziales, Frauen und Gesundheit
Marita Kuhn
m.kuhn@wirtschaft.saarland.de
Telefon: (0681) 501-3309
Weiterführenden Informationen zu Sprachkursen finden Sie auf der Homepage des BAMF.