| Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
| Frauen
Vertrauliche Spurensicherung
Vertrauliche Hilfe nach sexueller Gewalt
Unter der Telefonnummer (0681) 844 944 erfahren Sie rund um die Uhr, wo Sie im Notfall vertrauliche Hilfe in Anspruch nehmen können.
Wo erstatte ich Anzeige?
Wenn Sie die Tat anzeigen wollen, wenden Sie sich direkt an die Polizei. Ansprechpersonen erreichen Sie
telefonisch unter 0681-962-2133 sowie
in jeder Polizeidienststelle.
Fachkundige Unterstützung und Beratung
Fachkundige Unterstützung und Beratung nach sexueller Gewalt – auf Wunsch vertraulich und anonym - erhalten Sie hier:
Frauennotruf Saarland: (0681) 3 67 67
Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“: (08000) 116 016
Weißer Ring e.V.: (0681) 6 73 19
Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren - nicht nur in der Seele der Betroffenen, sondern oftmals auch körperliche Verletzungen. Dennoch werden die meisten Vergewaltigungen nicht angezeigt. Viele Betroffene sind unmittelbar nach der Tat traumatisiert und daher nicht in der Lage, eine Entscheidung für oder gegen eine Anzeige zu treffen. Viele bleiben – auch weil sie befürchten, dass eine andere Person über ihren Kopf hinweg eine Anzeige erstattet - medizinisch unversorgt und nehmen keine Hilfe in Anspruch.
Mit der vertraulichen Spurensicherung nach sexueller Gewalt erhalten Betroffene den Zugang zu einem Angebot, das ihnen eine selbstbestimmte Entscheidung sowie Zeit und Raum für die Bewältigung ihrer schwierigen Situation und ihres Traumas gibt.
Spurensicherung
Lassen Sie die Spuren der Tat sichern
Was ist für die Spurensicherung - mit und ohne Polizei - wichtig?
Die Untersuchung sollte möglichst zeitnah nach der Tat erfolgen. Wenn es für Sie möglich ist, verzichten Sie darauf, die getragene Kleidung zu wechseln und zu duschen. Bewahren Sie benutzte Hygieneartikel (Tampons, Slipeinlagen, Taschentücher etc.) sowie beschädigte und verschmutzte Kleidung möglichst luftdurchlässig auf und bringen Sie diese zur medizinischen Untersuchung mit.
Sofort zur Polizei oder lieber noch warten?
Bei Sexualstraftaten stellt sich immer die Frage einer Anzeigenerstattung. Grundsätzlich ist eine polizeiliche Anzeige sorgfältig zu erwägen, denn durch sie kann unmittelbar nach der Tat eine umfängliche Beweissicherung sowie die Strafverfolgung eingeleitet werden.
Wo erstatte ich Anzeige?
Wenn Sie die Tat anzeigen wollen, wenden Sie sich direkt an die Polizei. Ansprechpersonen erreichen Sie
- telefonisch unter 0681-962-2133 sowie
- in jeder Polizeidienststelle.
Vertrauliche Spurensicherung ohne Anzeige
Wenn die Frage nach einer sofortigen Anzeige für Sie mit Angst verbunden ist, Sie unsicher sind und daher unmittelbar nach der Tat (zunächst noch) keine Anzeige erstatten wollen, haben Sie die Möglichkeit, die Spuren der Tat von einer Ärztin bzw. von einem Arzt "vertraulich" sichern zu lassen.
Nach vertraulicher Spurensicherung können Sie selbstbestimmt und ohne zeitlichen Druck entscheiden, ob Sie sofort Anzeige erstatten oder sich für diese Entscheidung noch Zeit nehmen wollen. Eine Anzeige ohne Ihre Zustimmung erfolgt nicht. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht.
Fragen Sie - wenn Sie noch keine Anzeige erstatten wollen - bei der medizinischen Untersuchung nach der vertraulichen Spurensicherung.
Wir sichern vertraulich die Spuren der Tat. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Anzeige erstatten
Wenn Sie sich für eine Spurensicherung ohne Anzeige bei der Polizei entscheiden, werden Beweismittel der Tat "vertraulich" - also ohne die Bekanntgabe Ihres Namens - gesichert.
Erst wenn Sie sich für eine Anzeige entschieden haben, können die vertraulich gesicherten Spuren von der Polizei für die Strafverfolgung verwendet werden. Sie haben so auch noch nach Jahren eine qualifizierte und gerichtsverwertbare Grundlage für die Einleitung rechtlicher Schritte.
Vertraulich Spuren sichern - Wie geht das?
Die für eine eventuelle Strafverfolgung wichtigen und gesicherten Spuren werden mit einer Chiffre - ohne Ihre persönlichen Daten - für die Dauer von 10 Jahren vertraulich gelagert. Ihr Name und die gesicherten Beweise werden nicht an die Polizei bzw. an Dritte weitergegeben. Für die Ärztin bzw. den Arzt besteht keine Anzeigepflicht. Es gilt die ärztliche Schweigepflicht. Damit ist sichergestellt, dass nichts gegen Ihren ausdrücklichen Willen geschieht. Sie entscheiden selbst, ob und wann Sie Anzeige bei der Polizei erstatten.
Sollten Sie sich nach erfolgter vertraulicher Spurensicherung innerhalb der nächsten 10 Jahre für eine Strafanzeige bei der Polizei entscheiden, ist es ausreichend, wenn Sie im Rahmen der Anzeigenerstattung bei der Polizei angeben, wann und bei welchem Arzt bzw. welcher Ärztin oder in welcher Klinik die Spuren gesichert wurden.
Wenn Sie sich gegen eine Anzeigenerstattung entscheiden, werden die gelagerten Spuren nach 10 Jahren vernichtet.
Wir stehen Ihnen zur Seite und bieten medizinische Soforthilfe
Wenn Sie Opfer sexueller Gewalt geworden sind, befinden Sie sich körperlich und psychisch in einer schwierigen Situation. Scheuen Sie sich nicht, in jedem Fall eine Ärztin oder einen Arzt aufzusuchen und sich medizinisch untersuchen zu lassen.
Die Sorge um Ihre Gesundheit und Ihr weiteres Wohlergehen steht jetzt an erster Stelle.
Lassen Sie sich möglichst zeitnah medizinisch untersuchen und versorgen, auch wenn Verletzungen oder Beschwerden für Sie nicht sofort spürbar sind. Oft treten sie erst nach Stunden oder Tagen auf.
Gehen Sie zum Arzt bzw. zu einer Ärztin und lassen Sie sich behandeln!
Bestehende Risiken - wie etwa die Gefahr einer Ansteckung mit sexuell übertragbaren Krankheiten oder die Angst vor einer ungewollten Schwangerschaft bei erzwungenem ungeschützten Geschlechtsverkehr - können abgeklärt werden.
Ein Präparat zur Notfallkontrazeption - die „Pille danach“ - ist in Apotheken auch ohne ärztliche Verordnung erhältlich.
Einen Flyer mit Informationen zum Projekt "Sexuelle Gewalt hinterlässt Spuren" finden Sie am Ende dieser Seite.
Für medizinisch-forensische Fragen zur Spurensicherung nach sexueller Gewalt steht das Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes während der Geschäftszeiten zur Verfügung. Außerhalb der Geschäftszeiten ist die Rufbereitschaft des diensthabenden Arztes beziehungsweise der diensthabenden Ärztin abgesprochen.
Telefon: 06841 16-26300
Für allgemeine konzeptionelle Rückfragen zur „vertraulichen Spurensicherung“ stehen die Mitarbeiterinnen des Frauennotrufs sowie die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie zur Verfügung.
Frauennotruf Saarland, Nauwieser Straße 19, 66111 Saarbrücken, Telefon: 0681 36767
Ministerium für Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie, Referat C3 – Gleichstellungs- und Frauenpolitik, Gewalt gegen Frauen, Franz-Josef-Röder-Straße 23, 66119 Saarbrücken, Telefon: 0681 5013186
Die Formulierungshilfe finden Sie zum Download am Ende dieser Seite.
Fachinformationen zur HIV-Postexpositionsprophylaxe (PEP oder HIV-PEP) sowie eine Liste der Praxen und Kliniken, die 24-Stunden eine Postexpositionsprophylaxe vorhalten finden Sie im Internet unter http://www.hivandmore.de/hiv-pep/ und hier: http://www.hivandmore.de/
Universitätsklinikum des Saarlandes Klinik für Frauenheilkunde
Frauen-Klinik Homburg
Prof. Dr. med. Erich-Franz Solomayer
Kirrberger Str. 100
66421 Homburg
Telefon: 0 68 41/16-2 8000
Sprechzeiten während der regulären Ambulanzzeiten
täglich von 8 bis 16 Uhr
Und 24 Stunden-Notfalldienst:
Kontakt und Anmeldung über Pforte
Telefon: 0 68 41/16-2 80 00
Caritas Klinikum St. Theresia Saarbrücken
Dr. Mustafa Deryal
Rheinstraße 2
66113 Saarbrücken
Telefon: 06 81/4 06-13 01 (Sekretariat)
Sprechzeiten während der gynäkologischen Ambulanzzeiten
Mo bis Do von 8 bis 16 Uhr und Fr von 8 bis 15 Uhr
außerhalb der oben genannten Zeiten:
Kontakt und Anmeldung bei Personal auf Station 32
DRK Gem. Krankenhausgesellschaft mbH Saarland Saarlouis
Dr. Johannes Bettscheider
Vaubanstraße 25
66740 Saarlouis
Telefon: 0 68 31/1 71-4 19 (Sekretariat)
Sprechzeiten täglich von 9 bis 16 Uhr in der Ambulanz
Ansonsten auf Station 61
Marienhaus Klinikum Saarlouis-Dillingen
Dr. Yemenie Aschalew
Kapuzinerstraße 4
66740 Saarlouis
Telefon: 06831/16-0 oder 06831/16-1501
E-Mail: frauenklinik@sls.marienhaus-gmbh.de
Sprechzeiten
Mo bis Do von 8 bis 16:30 Uhr und Fr von 8 bis 15:30 Uhr
gynäkologische Ambulanz, 1. Stock
Außerhalb der Ambulanzzeiten erfolgt die Anmeldung über die Zentrale im Erdgeschoss.
Marienkrankenhaus St. Wendel
Dr. E. Müller, Ambulanz
Am Hirschberg
66606 St. Wendel
Sprechzeiten
Mo von 8 bis 17 Uhr
Di von 8 bis 18 Uhr
Mi von 8 bis 16 Uhr
Do von 7:30 bis 15 Uhr
Fr von 8 bis 12 Uhr
St. Wendel
PRAXIS FRAUENHEILKUNDE DRES. SASKIA OST-ZEYER / OLGA REIN / ALEXANDRA RETTIG-BECKER
Dr. Saskia Ost -Zeyer
Wendalinusstraße 8
66606 St. Wendel
Telefon 0 68 51/66 65
E-Mail: praxis-ost-zeyer@t-online.de
Sprechzeiten
Mo 7.30 bis 14 Uhr und 16.30 bis 19.30 Uhr
Di 7.30 bis 15 Uhr
Mi 7.30 bis 18 Uhr
Do 7.30 bis 13.30 Uhr und 17 bis 20 Uhr
Fr 7.30 bis 13.30 Uhr
St. Wendel
PRAXIS FRAUENHEILKUNDE DR. UTA FISCHER
Dr. Uta Fischer
Jahnstraße 4
66606 St. Wendel
Telefon 0 68 51/8 44 88
E-Mail: praxis@dr-uta-fischer.de
Sprechzeiten
Mo bis Fr von 8 bis 12.30 Uhr
sowie nachmittags
Di von 16 bis 19 Uhr und Do von 16 bis 19 Uhr
Die vollständige Liste finden Sie auch als Download am Ende dieser Seite.