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Überblick: Lehrkraft werden im Saarland

Lehrkräfte mit Zweiter Staatsprüfung

Bei der grundständigen Ausbildung von Lehrkräften folgt auf ein Studium mit einer Regelstudienzeit von acht bis zehn Semestern ein 18-monatiger Vorbereitungsdienst. Im Lehramt für die Primarstufe, für die Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 bis 10 an Gemeinschaftsschulen), für die Sekundarstufen I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen), sowie für das Lehramt an beruflichen Schulen schließt das Studium mit einer Ersten Staatsprüfung im Saarland ab. Ein Masterabschluss im Studiengang Wirtschaftspädagogik kann als Erste Staatsprüfung für das Lehramt an beruflichen Schulen anerkannt werden. Der Vorbereitungsdienst wird an Studienseminaren und Ausbildungsschulen durchgeführt und endet mit einer Zweiten Staatsprüfung, mit der die Befähigung für ein Lehramt erlangt wird.

Universitärer Quereinstiegsmasterstudiengang mit dem Abschluss Master of Education in Bedarfsfächern in das Lehramt für die Sekundarstufen I und II

Der Quereinstiegsmaster ist ein 4- semestriger Studiengang an der Universität des Saarlandes und voraussichtlich ab Wintersemester 2025/26 an der HBK und der HfM richtet sich an nichtlehramtsbezogene Bachelorabsolventinnen und -absolventen eines Bedarfsfaches. Der Masterstudiengang bildet die Studierenden in Bildungswissenschaften, Didaktik und den praxisbezogenen Studien aus. Der Abschluss Master of Education wird dem Ersten Staatsexamen gleichgestellt und stellt somit die Zugangsberechtigung zum saarländischen Vorbereitungsdienst dar.

Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst

Eine zentrale Maßnahme zur Gewinnung von Lehrkräften ist die Öffnung der Zugänge zum Lehramt und wird im Saarland auch über den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst angeboten. Wenn in bestimmten Fächern oder beruflichen Fachrichtungen ein besonderer Bedarf besteht, können in den Lehrämtern für die Sekundarstufe I (Klassenstufe 5 bis 10 an Gemeinschaftsschulen), für die Sekundarstufen I und für die Sekundarstufe II (Gymnasien und Gemeinschaftsschulen), sowie für das Lehramt an beruflichen Schulen und für das Lehramt für die Sonderpädagogik auch Bewerberinnen und Bewerber ohne Erste Staatsprüfung in den Vorbereitungsdienst aufgenommen werden. Der Vorbereitungsdienst beginnt jeweils zum 1. Februar oder zum 1. August und endet in der Regel nach 18 Monaten. Mit dem Erwerb der Zweiten Staatsprüfung am Ende des Vorbereitungsdienstes können diese Lehrkräfte unbefristet eingestellt oder verbeamtet werden.

Je nach Abschluss wird unterschieden, ob mit einem zweiten affinen Fach oder im Doppelfach im Vorbereitungsdienst ausgebildet wird.

  • Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst mit einem affinen Zweitfach

Den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst mit einem affinen Zweitfach ist für nicht - lehramtsbezogene Masterabsolventen (auch von Hochschulen), Diplom- oder Magisterabsolventinnen und -absolventen aus akkreditierten Studiengängen gedacht, die ein zweites affines Fach nachweisen können. Ein affines Fach ist ein Zweitfach, das aus dem Bachelorstudium mit 90 Creditpoints bereits vorgebildet wurde. In den 18 Monaten Vorbereitungsdienst werden das erste und das zweite affine Fach regulär ausgebildet und darüber hinaus im zweiten affinen Fach fachwissenschaftlich, pädagogisch und fachdidaktisch qualifiziert.

  • Quereinstieg in den pädagogischen Vorbereitungsdienst als Doppelfach

Den Quereinstieg in den Vorbereitungsdienst mit einem Doppelfach ist für Absolventinnen und Absolventen nichtlehramtsbezogener Masterstudiengänge (auch von Hochschulen), Diplom- oder Magisterabsolventinnen und –absolventen aus akkreditierten Studiengängen gedacht, die kein zweites affines Fach nachweisen können. Ein Doppelfach ist ein Fach, das aufgrund seines studierten Umfangs zwei Unterrichtsfächern der Sekundarstufe I und II gleichgesetzt werden kann. Bei dieser Variante erfolgt die zusätzliche Nachqualifizierung in den Bildungswissenschaften und in der Fachdidaktik sowie in den lehrplanbezogenen Spezifika.

  • Quereinstieg in das Lehramt für Sonderpädagogik

Für den Quereinstieg Sonderpädagogik bedarf es eines Abschlusses aus einem akkreditierten Studiengang an einer Fachhochschule in den Studiengängen Allgemeine Sonderpädagogik, Sprachtherapie, Rehapädagogik, Psychologie, Heilpädagogik, Inklusionspädagogik oder Soziale Arbeit und Pädagogik der Kindheit, dem zwei pädagogischen Förderschwerpunkte (Lernen, Sprache, geistige Entwicklung und emotionale und soziale Entwicklung) zuzuordnen sind.  Eine zusätzliche Qualifizierung erfolgt über das Studienseminar für das Lehramt für Sonderpädagogik in einem weiteren Unterrichtsfach das dem Fächerkanon der Primarstufe entspricht.

  • Quereinstieg in das Lehramt an beruflichen Schulen

Um den Fachkräftenachwuchs für die nächste Generation zu sichern, werden kontinuierlich besonders Lehrkräfte für das Lehramt an beruflichen Schulen mit den beruflichen Fachrichtungen Kraftfahrzeugtechnik (KFZ), Mechatronik, Metall- und Elektrotechnik, Informatik sowie Sozialpädagogik, Ernährung/Hauswirtschaft und Gesundheit benötigt.

Der Quereinstieg in den saarländischen Schuldienst an beruflichen Schulen ist bei Bedarf in den beruflichen Fachrichtungen Elektrotechnik, Metalltechnik, Mechatronik, Informatik, Gesundheit, Sozialpädagogik/Psychologie, Ernährung/Hauswirtschaft Agrarwirtschaft, Wirtschaft und Verwaltung, sowie Bautechnik möglich. Voraussetzung ist der Masterabschluss (oder gleichwertig) eines akkreditierten Studiengangs, aus dem eine berufliche Fachrichtung für das Lehramt an beruflichen Schulen ableitbar ist. Während des Vorbereitungsdienstes werden Bewerberinnen und Bewerber neben der regulären Ausbildung in einem abzustimmenden allgemeinbildenden Unterrichtsfach („zweites Unterrichtsfach“) und in Bildungswissenschaften qualifiziert.

Weiterbildung in einem weiteren Unterrichtsfach

Das Angebot für Weiterbildungen, die zur Erlangung einer Lehrbefähigung in einem weiteren Fach oder einer Fachrichtung führen, wird stetig vor dem Hintergrund des aktuellen und künftigen Bedarfs an den Schulen geprüft und ausgebaut. Zurzeit werden Lehrkräfte in den Fächern Informatik der Sekundarstufe I oder in ProFFunt Mathematik bzw. Physik weitergebildet. Für die Sekundarstufe II Informatik sind Programme in der Planung.

Anstellung von tarifvertraglich beschäftigten Lehrkräften

In Fächern, in denen punktuell nicht ausreichend ausgebildete Lehrkräfte zur Verfügung stehen, können auch Bewerberinnen und Bewerber mit einem Hochschulabschluss, der nicht lehramtsbezogen ist, oder mit anderweitiger Qualifikation befristet als Lehrkräfte arbeiten. Diese in Bedarfsfächern eingesetzte unter den Bedingungen des Tarifvertrags der Länder (TV-L) angestellten Lehrkräfte leisten einen wichtigen Beitrag zur Abdeckung des Unterrichts an saarländischen Schulen.

Lehrkräfte mit ausländischen Lehramtsabschlüssen

Das saarländische Ministerium für Bildung und Kultur sieht in der Anerkennung von Lehrkräften mit einem internationalen Abschluss großes Potenzial, um mit ihnen einen Beitrag zur Deckung des Lehrkräftebedarfs zu leisten, als auch einen Gewinn kultureller Vielfalt. Daher wurden Maßnahmen auf den Weg gebracht, um den Weg zur Anerkennung einer internationalen Lehramtsqualifikation im Saarland zu erleichtern.

Pädagogische Fachkräfte (unterrichtsbegleitende Unterstützung durch pädagogische Fachkräfte)

Pädagogische Fachkräfte an Schulen leisten im schulischen Alltag wertvolle Arbeit. Sie unterstützen die Schülerinnen und Schüler in ihrer allgemeinen und schulischen Entwicklung sowie in der Stärkung ihrer sozialen Kompetenzen und fördern sie individuell. Weiterhin unterstützen sie Lehrkräfte im Unterricht und sind bei der Koordination mit außerschulischen Einrichtungen behilflich. Pädagogische Fachkräfte können nach geltendem Tarifrecht an Schulen eingestellt werden.

Bundesfreiwilligendienst

Das Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben bietet verschiedene Freiwilligendienste an – darunter auch den Bundesfreiwilligendienst (BFD). Dabei engagieren sich Menschen jeden Alters in praktischen Hilfstätigkeiten zum Wohl der Gesellschaft. Der Dienst fördert persönliche und soziale Kompetenzen sowie die berufliche Orientierung und Beschäftigungsfähigkeit.

Der Freiwilligendienst wird auch an bestimmten saarländischen Schulen angeboten. Freiwilligendienstleistende können Lehrkräfte in ihrer täglichen Arbeit unterstützen und sie dadurch entlasten. Gleichzeitig gewinnen sie neue und wertvolle Einblicke in die Tätigkeit einer Lehrkraft. Dies dient ihnen als Prüfstein in ihrer Berufsfindung und stärkt im Optimalfall ihren Wunsch, Lehrkraft zu werden.

Aufgaben beim BFD an den Schulen sind dabei zum Beispiel organisatorische Unterstützung, Unterstützung bei verschiedenen Fördermaßnahmen, individuellen Lernbegleitung einzelner Schülerinnen und Schüler und vieles mehr.