Frauenförderpläne
Um eine gleichberechtigte Verteilung der Geschlechter in allen Berufen zu ermöglichen, werden Frauenförderpläne erstellt.
Die Gleichberechtigung von Männern und Frauen ist in Artikel 3 Absatz 2 des Grundgesetzes verankert. Die tatsächliche Gleichstellung von Frauen und Männern ist jedoch noch nicht in allen Bereichen erreicht. Ein Instrument zur Förderung der Gleichstellung ist der Frauenförderplan, den jede Dienststelle für einen Zeitraum von drei Jahren zu erstellen hat (§ 7 Landesgleichstellungsgesetz(LGG)).
Das Ministerium für Bildung und Kultur ist auch weiterhin bestrebt, Frauen mit einem detaillierten Förderkonzept auf allen Ebenen gleichberechtigte berufliche Chancen zu ermöglichen. Dieser Auftrag richtet sich an alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, im Besonderen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des zuständigen Fachreferates sowie an Schulleiterinnen und Schulleiter.
Der Gleichstellungsauftrag umfasst nicht nur die Beachtung des LGG und die Umsetzung der Maßnahmen dieses Frauenförderplanes, sondern auch die Aufforderung, die berufliche Gleichstellung von Frauen und Männern durch das eigene Verhalten zu fördern und sicherzustellen. Gerade Schulleiterinnen und Schulleiter tragen für die Förderung der Gleichstellung von Frauen und Männern große Verantwortung, da sie vor Ort Lehrerinnen die Übernahme karriereförderlicher Tätigkeiten ermöglichen können.
Die vorliegenden Frauenförderpläne stellen eine Fortschreibung des Frauenförderplanes vom 1. April 2017 dar.
Kontakt
Frau Claudia Bohr
Frauenbeauftragte der Grundschulen
Kreuzbergstraße 51
66663 Merzig
Frau Susanne Staub
Frauenbeauftragte der Förderschulen
Ringstraße 3
66663 Brotdorf
Frau Birgit Weis
Frauenbeauftragte der Gemeinschaftsschulen
Vichter Straße 1
66399 Mandelbachtal
Frau Andrea Thielen-Sträßer
Frauenbeauftragte der Gymnasien
Hohenzollernstraße 28
66333 Völklingen
Frau Anke Gebel
Frauenbeauftragte der Berufsschulen
Stengelstraße 29
66117 Saarbrücken