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Versetzung in ein anderes Bundesland: Lehreraustausch- und Freigabeverfahren

Für bereits unbefristet eingestellte Lehrkräfte besteht nach dem Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) vom 10. Mai 2001 die Möglichkeit, sowohl über das Lehreraustauschverfahren zwischen den Ländern als auch durch eine freie Bewerbung im Rahmen des Einstellungsverfahrens das Bundesland zu wechseln. Beide Möglichkeiten können grundsätzlich parallel genutzt werden.

Allgemeine Informationen für die Versetzung in ein anderes Bundesland

1. Lehreraustauschverfahren

Für bereits im Dienst eines Landes unbefristet beschäftigte oder beamtete Lehrkräfte, die aufgrund persönlicher Gründe in ein anderes Land wechseln möchten, hat die Kultusministerkonferenz das "Lehreraustauschverfahren" eingerichtet. Insbesondere stehen beim planstellenneutralen Lehreraustauschverfahren die sozialen Gründe (z. B. die Familienzusammenführung, Kinderbetreuung etc.) aber auch persönliche Gründe (z. B. die Verlagerung des Lebensmittelpunktes) für einen Wechsel im Vordergrund.

Weiterhin spielen  

  • Eignung
  • Bedarf (fächerspezifisch, regional)
  • Wartezeit

eine Rolle.

Die Grundlagen für das planstellenneutrale Lehreraustauschverfahren sind in den KMK-Beschlüssen vom 10.05.2001 und vom 07.11.2002 i. d. F. vom 02.03.2012 (Umsetzung) vereinbart:

KMK-Beschluss: Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern

KMK-Beschluss: Verfahrensabsprache zur Durchführung der Vereinbarung der Kultusministerkonferenz "Übernahme von Lehrkräften aus anderen Ländern"

Übersicht

Wer kann am planstellenneutralen Lehreraustauschverfahren teilnehmen?

Am Verfahren können grundsätzlich nur Lehrkräfte teilnehmen, die im staatlichen Schuldienst eines Landes in einem Beamtenverhältnis oder in einem unbefristeten Beschäftigungsverhältnis tätig sind.

Beurlaubte Lehrkräfte können nur dann einbezogen werden, wenn Sie ihren Dienst im Falle eines Wechsels zu Beginn des entsprechenden Schuljahres aufnehmen. Mit Abgabe des Versetzungsantrags erklären Sie sich hiermit ausdrücklich einverstanden. Über eine erneute Beurlaubung (z. B. aufgrund Elternzeit) entscheidet die aufnehmende Dienststelle.

Welche Voraussetzungen gibt es?

Teilnahmevorausetzung sind die Freigabe durch das abgebende Land sowie die Anerkennung der Lehrbefähigung durch das Prüfungsamt des Ziellandes.

Welche Versetzungstermine sind möglich?

Grundsätzlich gibt es für das Lehreraustauschverfahren zwei Versetzungstermine, den 1. Februar und den 1. August eines Kalenderjahres.

Das Saarland nimmt jedoch nur an den Tauschverhandlungen zum Tauschtermin 1. August eines Kalenderjahres teil, sodass auch nur Anträge für diesen Termin möglich sind.

Für jeden Versetzungstermin ist ein neuer Antrag erforderlich, da für die Freigabe zur Teilnahme am Lehreraustauschverfahren die aktuelle Personalsituation berücksichtigt werden muss. Aus diesem Grund ist eine langfristige Gültigkeit eines Versetzungsantrages im Rahmen des Lehreraustauschverfahrens nicht möglich.

Wie ist der Ablauf organisiert?

Ein Antrag zur Teilnahme am Lehreraustauschverfahren muss bis spätestens 31. Januar des Jahres, in dem der Wechsel beabsichtigt ist, auf dem Dienstweg beim Ministerium für Bildung und Kultur eingereicht werden.

Der Dienstweg ist hierbei zwingend einzuhalten, da eine Stellungnahme der Schulleitung erforderlich ist. Dies gilt auch für Anträge, die in den Ferien gestellt werden.

Die Tauschverhandlungen zwischen den Bundesländern finden i.d.R. Ende März / Anfang April statt. Im Anschluss daran werden die Antragsteller*innen zeitnah vom Herkunftsland über das Ergebnis der Tauschverhandlungen informiert.

Bitte sehen Sie daher vor Anfang Mai von einer Nachfrage, ob Ihr Antrag erfolgreich war, ab.

Nicht in jedem Fall kann der erste Versetzungsantrag erfolgreich sein; es kann durchaus zu Wartezeiten kommen. Ursachen hierfür können u. a. die Tauschsituation zwischen den Ländern (unterschiedliche Anzahl an Tauschpartnern) oder mangelnde Einsatzmöglichkeiten im Zielland (regional, fächerspezifisch) sein.

Antragsformular Lehreraustauschverfahren

Da eine Online-Antragstellung derzeit nicht möglich ist finden Sie hier das Antragsformular, das auf der Seite der KMK als PDF und auch als Word-Dokument hinterlegt ist. Bitte nutzen Sie nur eines dieser Formulare.

 

2. Freigabeverfahren

Neben dem Lehreraustauschverfahren besteht die Möglichkeit, dass sich Lehrkräfte auf Planstellen in einem anderen Bundesland bewerben. Hierzu bedarf es der Freigabe durch den bisherigen Dienstherren durch eine sogenannte Freigabeerklärung. Die Freigabeerklärung wird bedarfsorientiert für einen Einstellungstermin ausgestellt. Hier ist sowohl der 1. Februar als auch der 1. August als Versetzungstermin möglich.

Die Freigabeerklärung hat eine befristete Gültigkeit, bis wann die aufnehmende Dienststelle die Übernahme der bewerbenden Lehrkraft erklären muss.

Wenn Sie eine Bewerbung in verschiedene Bundesländer anstreben, so ist für jedes Bundesland eine Freigabeerklärung und demgemäß auch ein gesonderter Antrag notwendig.

Antragsformular Freigabeerklärung

3. Unterschied zwischen beiden Verfahren

Der grundlegende Unterschied zwischen den beiden Verfahren liegt darin, dass beim Tauschverfahren das abgebende Land einen entsprechenden Ersatz bekommt, beim Planstellenverfahren (freie Bewerbung) jedoch nicht.  Vor diesem Hintergrund ist es möglich, dass eine Teilnahme am Lehreraustauschverfahren bewilligt, die Freigabeerklärung für die Bewerbung auf eine Planstelle jedoch nicht gegeben wird.

Dies ist abhängig von dienstlichen Belangen insbesondere in Hinblick auf Fächerkombination, aktuellem Einsatz sowie pädagogische Einheit von Klassenstufen.

Kontakt

Lehreraustauschverfahren sowie Freigabeerklärung

Trierer Straße 33
66111 Saarbrücken