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Notbekanntmachung nach §6a Amtsblattgesetz der tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) des Saarlandes zum Schutz gegen die Geflügelpest

Nachrichtlich wird der Text in der Amtsblattausgabe des Saarlandes - Teil II von nächster Woche Donnerstag – 6. November – abgebildet werden.

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) des Saarlandes zum Schutz gegen die Geflügelpest (PDF, 105KB, Datei ist barrierefrei⁄barrierearm)