Thema: Veterinärwesen
| Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Schutz vor der Blauzungenkrankheit

Das Land und die Tierseuchenkasse des Saarlandes unterstützen bei der Impfung von Rindern, Schafen und Ziegen. Die Antragsstellung und Auszahlung erfolgt über die Tierseuchenkasse.

Am 14. Januar 2019 ist erstmals seit 2009 die Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) wieder im Saarland ausgebrochen. Es wird daher dringend zu einer vorbeugenden Schutzimpfung von Rindern, Schafen und Ziegen gegen die Blauzungenkrankheit geraten. Diese wird durch das Land und die Tierseuchenkasse des Saarlandes finanziell unterstützt. Für das Verbringen empfänglicher Tiere aus dem Saarland sowie von Kühen, deren Kälber transportiert werden, ist ein wirksamer Impfschutz Voraussetzung. Daneben wird insbesondere bei Schafen und Ziegen zur Impfung geraten, da diese bei einer Infektion schwerwiegend erkranken können. Eine hohe Impfquote ist auch notwendig, damit sich die Seuche in der Tierpopulation nicht weiter ausbreitet.

Rinder, Schafe und Ziegen, die in Zoos, Wildparks, Zirkussen oder ähnlichen Einrichtungen gehalten werden, sollten ebenfalls geimpft werden, ebenso Tiere sonstiger empfänglicher Tierarten, zum Beispiel Gehegewild oder Neuweltkameliden.

Impfung erfolgt durch die bestandsbetreuenden Tierärzte
Gegen BTV 8 und BTV 4 stehen Impfstoffe mehrerer Hersteller und zum Teil Kombinationsimpfstoffe zur Verfügung. Die Impfung erfolgt durch die bestandsbetreuenden Tierärztinnen und Tierärzte. Land und Tierseuchenkasse des Saarlandes werden die Impfung gegen BTV 8 und BTV 4 finanziell unterstützen. Bei Schafen und Ziegen werden für jede Impfstoffverabreichung 0,60 Euro durch das Land und durch die Tierseuchenkasse 0,40 Euro sowie bei Rindern 0,80 Euro durch das Land und 0,70 Euro durch die Tierseuchenkasse übernommen.

„Gemeinsam mit der Tierseuchenkasse des Saarlandes stellt das Land ausreichend Mittel für die Impfung gegen die Blauzungenkrankheit zur Verfügung. Mit der anteiligen Kostenübernahme leisten wir einen wichtigen Beitrag, um eine Ansteckung von Rindern, Schafen und Ziegen mit der Blauzungenkrankheit zu verhindern.“
 

Hintergrund
Die Blauzungenkrankheit ist eine anzeigenpflichtige nichtansteckende Erkrankung bei Wiederkäuern, welche durch das Bluetongue-Virus (BTV) verursacht wird. Bisher sind mindestens 24 Serotypen von BTV bekannt. Überträger sind kleine Mücken (1 - 3 mm lang) der Gattung Culicoides (= Gnitzen). Sie fallen vor allem zwischen Abend- und Morgendämmerung Tiere im offenen Gelände an. Das Virus wird von den blutsaugenden Insekten aufgenommen. Nach einer Entwicklungszeit von circa einer Woche kann das Virus bei einer Blutmahlzeit auf einen Wiederkäuer übertragen werden.

Empfänglich für die Tierseuche sind alle Wiederkäuer, wie Rinder, Schafe, Ziegen und Wildwiederkäuer aber auch Neuweltkameliden. Menschen und andere Tiere sind nicht betroffen. Fleisch- und Milchprodukte können ohne Bedenken verzehrt werden.

Verbreitung

Die ursprünglich in Südeuropa beheimatete Seuche trat in Rheinland-Pfalz erstmals Mitte 2007 mit dem Serotyp 8 auf. In den Jahren 2007 und 2008 folgte eine unerwartet heftige Ausbreitung in ganz Deutschland mit vielen Todesfällen bei Rindern und Schafen. Seit 2016 sind die Tierhalter zur freiwilligen Impfung der empfänglichen Tiere aufgefordert.

Aufgrund des hohen Infektionsdrucks aus dem benachbarten Ausland erfolgte aktuell wieder eine Einschleppung der Seuche. Ende 2018 wurde das BTV 8 - Virus im Westen Baden-Württembergs festgestellt; es folgten ab Januar 2019 erste Nachweise im Saarland. Bisher gibt es keine klinischen Krankheitsbilder bei den betroffenen Tieren; der Verlauf zeigt sich somit deutlich milder als beim Geschehen 2007.

Weitere Informationen, wie Antrag auf Beihilfe zur Impfung gegen BTV, Merkblatt zur Abrechnung mit der Tierseuchenkasse des Saarlandes und Anleitung zur Eintragung in der HI-Tier finden Sie auf der Homepage der Tierseuchenkasse des Saarlandes, unter www.tsk-sl.de (Formulare).