Thema: Veterinärwesen
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Blauzungenkrankheit (BT) – Regelungen für die Verbringung von Wiederkäuern

Mit dem in Kraft treten des neuen EU-Tiergesundheitsrechts am 21. April 2021 haben sich die Verbringungsregeln hinsichtlich der Blauzungenkrankheit innerhalb Deutschlands und der EU geändert. Die bisher bestehende Möglichkeit des Verbringens von Rindern, Schafen und Ziegen in BTV-freie Regionen innerhalb Deutschlands nur mit einem negativen PCR-Ergebnis und Repellent-Behandlung ist spätestens seit dem 21. April nicht mehr möglich. Ebenso verlieren alle bisherigen bilateralen Abkommen mit anderen EU-Mitgliedstaaten ihre Gültigkeit.

Da es in jüngster Vergangenheit Nachweise des Blauzungenvirus (BTV8) gab, die sich auf das Saarland auswirken, gilt das gesamte Saarland weiterhin als Restriktionszone. Im Folgenden sollen die wichtigsten Bestimmungen für das Verbringen von empfänglichen Tieren (v.a. Rinder, Schafe, Ziegen) aus dem Saarland dargelegt werden.

Sperrgebiet innerhalb Deutschlands:

Saarland (gesamtes Bundesland)
Rheinland-Pfalz (gesamtes Bundesland)
Baden-Württemberg (gesamtes Bundesland)
Hessen (Teilgebiete)
Nordrhein-Westfalen (Teilgebiete)
Bayern (Teilgebiete)