Thema: Veterinärwesen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz, Wald und Forst

Zusatz-Informationen: Jäger

Auch weiterhin gilt es, möglichst aufmerksam zu sein.
 
Das Virus der Afrikanischen Schweinepest (ASP) ist durch Ausscheidungen, Blut und Speichel direkt von Schwein zu Schwein übertragbar und in der Umgebung sehr widerstandsfähig. Das gleiche gilt für damit verunreinigte Gegenstände, Fahrzeuge, Kleidung, oder Jagdausrüstungen bzw. unbehandelte Jagdtrophäen vom Schwarzwild.

Die afrikanische Schweinepest breitet sich trotz der Bekämpfungsmaßnahmen in den betroffenen Ländern weiter in Europa aus.

Mit dem Fund eines ASP-positiven Wildschwein-Kadavers in Brandenburg ist die ASP erstmals auf dem Territorium der Bundesrepublik Deutschland aufgetreten. Der Ausbruch der Afrikanischen Schweinpest (ASP) in Brandenburg wurde am 10.09.2020 durch das nationale Referenzlabor, Friedrich-Loeffler-Institut, bestätigt.

Alle erforderlichen Maßnahmen zur Seuchenbekämpfung werden auf Grundlage der Schweinepestverordnung von der zuständigen Behörde vor Ort angeordnet. Ziel ist hierbei, die Ausbreitung des ASP-Virus zu verhindern und ein Übergreifen auf die Hausschweinebestände unter allen Umständen zu vermeiden.

Es gibt keine Impfung gegen die ASP, deshalb ist derzeit eine Vorbeugung gegen ihre Ausbreitung außer durch Vermeidung der Virusverschleppung nicht möglich.

Ein Ausbruch beim Schwarzwild im Saarland hätte weitreichende Folgen für die hiesige  Jagd, Landwirtschaft und Lebensmittelwirtschaft. Vor diesem Hintergrund müssen gemeinsam alle Anstrengungen unternommen werden, um einen Ausbruch der ASP in unserer Region so weit als möglich zu verhindern bzw. einen Ausbruch so früh wie möglich einzudämmen. Angesichts der Gefährdungslage ist es unverzichtbar, dass die saarländische Jägerschaft ihre waidmännische Erfahrung und Verantwortung in der Hege in besonderem Maße mit einbringt.

Ein möglicher Eintrag in unsere Wildschweinbestände kann aber nur frühzeitig erkannt und bekämpft werden, wenn krank erlegtes Schwarzwild oder Fallwild aus den saarländischen Revieren dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) als zuständiger Behörde gemeldet, beprobt und anschließend im LAV auf ASP untersucht wird. Die Mithilfe der Jägerschaft bei der Entnahme und Einsendung von Proben ist dabei ein unverzichtbarer Beitrag. Informationen rund um die ASP und die Probenentnahme stellt das Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zur Verfügung. Ebenso sind sie im Merkblatt „Klassische und Afrikanische Schweinepest (KSP und ASP) – Informationen für Jäger“ zu finden.

Auch Jagdreisende sollen Vorsichtsmaßnahmen beachten. Informieren Sie sich über den Tierseuchenstatus Ihres Reiseziels. Bringen Sie von ihren Reisen keine Lebensmittel aus nicht erhitztem Wildschwein- und Schweinefleisch, keine unbehandelten Jagdtrophäen oder Häute, keine Gegenstände, die Kontakt zu Schweinen oder Wildschweinen hatten (z. B. Kleidung, Jagdwaffen und Fahrzeuge, die nicht gereinigt und desinfiziert worden sind) und insbesondere keine lebenden Wildschweinen mit zurück. Eine Info-Broschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL) für Jagdreisende finden Sie auf der Infoseite des BMEL zum kostenlosen Download.

Besondere Verantwortung tragen Jäger, die gleichzeitig Schweine halten. Um eine mögliche Verschleppung des Erregers zwischen Wildschweinen und gehaltenen Schweinen zu vermeiden, sind hier in besonderem Maße Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten.

Das Merkblatt der EU-KOM für Jäger “Bekämpfung der Afrikanischen Schweinepest in der EU – Die wichtige Rolle der Jäger” ist in deutscher Sprache unter dem Titel „Le rôle des chasseurs - version DE" über die ASP-Infoseite der Wallonie verlinkt.

Anschauungsmaterial zu Hinweisen auf ASP beim Wildschwein ist auf der Seite des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) abrufbar (Titel: „Afrikanische Schweinepest beim Schwarzwild - Hinweise zur ASP-Früherkennung bei Wildschweinen“).

Weiterführende Links

Bekanntmachungen der zuständigen Behörden in Belgien: African swine fever

Bekanntmachungen der zuständigen Behörden in der Wallonie: Mesures de lutte contre la peste porcine africaine

Europäische Kommission (EU-KOM)

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Afrikanische Schweinepest (ASP) - BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung

Friedrich-Löffler-Institut (FLI) - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG): Vorbeugende Desinfektion gegen Afrikanische Schweinepest (ASP) in der Tierhaltung

Verschiedene Präsentationen zum Thema ASP

Ansprechpartner

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Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

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