Thema: Veterinärwesen
Ministerium für Umwelt, Klima, Mobilität, Agrar und Verbraucherschutz | Tiere und Tierschutz

Zusatz-Informationen: Landwirte

Durch den Ausbruch der Afrikanischen Schweinepest (ASP) bei Wildschweinen in Belgien und die Gefahr der Ausbreitung des Seuchengeschehens in benachbarte luxemburgische und französische Regionen entsteht für die saarländischen Wild- und Hausschweinebestände ein erhöhtes Risiko der Seucheneinschleppung.

Bereits der Ausbruch der ASP bei Wildschweinen im Saarland hätte für landwirtschaftliche Betriebe, vor allem für Schweinehalter, auf allen Produktionsstufen schwerwiegende Folgen.

Die hier verlinkten "Allgemeinen Informationen zur Afrikanischen Schweinepest" des Landesamtes für Verbraucherschutz und dessen Verhaltensmaßregeln für Schweinehalter sind unbedingt zu beachten! Die darin genannten Biosicherheitsmaßnahmen sind in der Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV) vorgeschrieben.
SchHaltHygV

Mit Hilfe eines Merkblatts („Merkblatt: Schutzmaßnahmen gegen die Afrikanische Schweinepest in Schweinehaltungen, 20.07.2018“) und einer Checkliste („Checkliste zur Vermeidung der Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe, 20.07.2018“) des Friedrich-Löffler-Instituts (FLI) können Sie die Biosicherheit in Ihrem Betrieb überprüfen und falls nötig verbessern.
Einschleppung der Afrikanischen Schweinepest (ASP) in Schweine haltende Betriebe vermeiden

Verschiedene Arbeitsgruppen haben ebenfalls Muster-Handbücher, Checklisten und Übersichten erarbeitet. Sie sollen Landwirten und Wirtschaftsbeteiligten Hilfestellungen zur Vorbeugung und Vorbereitung für den Seuchenfall bieten. Das Niedersächsische Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) hat eine Liste solcher Ausarbeitungen auf seiner Infoseite „Krisenpläne der Wirtschaft“ eingestellt.
LAVES Niedersachsen – Krisenpläne der Wirtschaft

Maßnahmen für Schweinehalter, um das Risiko einer Einschleppung im landwirtschaftlichen Betrieb zu reduzieren, sind vor allem die Trennung der Außen- und Innenbereiche des Betriebs, ein kontrollierter Personen- und Fahrzeugzugang zum Betrieb und in die Stallungen, sowie das Verbot der Fütterung von Schweinen mit Speiseabfällen. Weitere vorbeugende Schritte sind beispielsweise Benutzung betriebseigener Schutzkleidung (einschließlich der Stiefel/Schuhe) und geeignete Desinfektionsmaßnahmen (z.B. mit Desinfektionswannen). Zudem muss der direkte Kontakt zwischen Haus- und Wildschweinen sowie der Kontakt von Wildschweinen mit Futtermitteln unterbunden werden.

Andere Schweinehalter und Tierparks sollten angesichts der Gefährdungslage im Saarland ihre Schweine, Minipigs und Wildschweine unbedingt in gleicher Weise vor dem Kontakt mit freilebenden Wildschweinen oder vor indirekter Virusübertragung schützen.

Schweinehalter, die gleichzeitig Jäger sind, müssen zusätzliche Vorsorge gegen das erhöhte Risiko der ASP-Einschleppung in ihren Betrieb treffen. Dasselbe gilt für Hobbyhalter und Beschäftigte in Wildparks.

Die Haltung von Schweinen ist dem Landesamt für Verbraucherschutz (LAV) zu melden, Freilandhaltungen sind darüber hinaus genehmigungspflichtig. Dies gilt, unabhängig von der Nutzungsart der Schweine, auch für Tierparks, Hobbyhalter und Halter von Minipigs.

Unklare Symptome bei Schweinen, die nicht eindeutig durch andere Erkrankungen verursacht werden, sind durch den Tierarzt zum Ausschluss der Klassischen bzw. Afrikanischen Schweinepest abzuklären. Bei Verdacht auf ASP im Bestand ist das LAV unverzüglich zu informieren.

Die Feststellung eines ASP-Ausbruchs in Hausschweinebeständen oder bei Wildschweinen führt zur Anordnung von Seuchenbekämpfungsmaßnahmen nach der Verordnung zum Schutz gegen die Schweinepest und die Afrikanische Schweinepest (Schweinepest-Verordnung, SchwPestV, Schweinepest-Verordnung ) durch die zuständige Veterinärbehörde, im Saarland durch das LAV.

Ein Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse des Saarlands (TSK-SL) im Tierseuchenfall besteht nur, wenn Schweinehalter vorab ihre entsprechenden Verpflichtungen eingehalten haben. Informationen erhalten Sie auf der Webseite der TSK-SL.: Tierseuchenkasse des Saarlandes (TSK)

Einen Übersichtsartikel dazu finden Sie auf agrarheute online.
ASP-Ausbruch - Vorbereitungen für den Ernstfall

Bildmaterial zur Infektion bei Hausschweinen hat das FLI auf seiner Website unter dem Titel „Afrikanische Schweinepest beim Hausschwein -Hinweise zur ASP-Früherkennung" eingestellt.
FLI - Hinweise zur ASP Früherkennung

Landwirtschaftliche Betriebe, die keine Schweineproduktion betreiben sollten ebenfalls im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur ASP-Vermeidung beitragen. Die auf dieser Seite zum Download eingestellten mehrsprachigen „Merkblätter für Saisonarbeitskräfte“ sind zur Information für Mitarbeiter aus Ländern oder Regionen gedacht, die von der ASP betroffen sind. Die Flyer können von allen interessierten Betrieben im Saarland kostenlos heruntergeladen und genutzt werden.

Downloads

Merkblatt Deutsch

Merkblatt Englisch

Merkblatt Französisch

Merkblatt Armenisch

Merkblatt Aserbaidschanisch

Merkblatt Bulgarisch

Merkblatt Georgisch

Merkblatt Lettisch

Merkblatt Littauisch

Merkblatt Polnisch

Merkblatt Rumänisch

Merkblatt Russisch

Merkblatt Tschechisch

Merkblatt Türkisch

Merkblatt Ukrainisch

Merkblatt Ungarisch

Weiterführende Links

Bekanntmachungen der zuständigen Behörden in Belgien: African swine fever

Bekanntmachungen der zuständigen Behörden in der Wallonie: Mesures de lutte contre la peste porcine africaine

Europäische Kommission (EU-KOM)

Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit (European Food Safety Authority, EFSA)

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL): Afrikanische Schweinepest (ASP) - BMEL bittet um Wachsamkeit und Vorbeugung

Friedrich-Löffler-Institut (FLI) - Bundesforschungsinstitut für Tiergesundheit

Deutsche Veterinärmedizinische Gesellschaft e.V. (DVG): Vorbeugende Desinfektion gegen Afrikanische Schweinepest (ASP) in der Tierhaltung

Verschiedene Präsentationen zum Thema ASP

LAVES Niedersachsen – Krisenpläne der Wirtschaft

Ansprechpartner

Zentrale Tiergesundheit

Konrad-Zuse-Straße 11
66115 Saarbrücken

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