Thema: Veterinärwesen
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Welche Vorkehrungen treffen die zuständigen Stellen im Saarland?

Neben den Vorbereitungen des Landesamtes für Verbraucherschutz (LAV) auf die Aufgaben der zuständigen Veterinärbehörde im Seuchenfall ist u. a. Folgendes bereits abgeschlossen oder befindet sich in der Umsetzungsphase:

  • Von allen verendet/verunfallt aufgefundenen Wildschweinen werden Proben durch die Jägerschaft entnommen und durch das LAV untersucht. Dafür erhalten die Jäger eine Aufwandsentschädigung.
  • Auch äußerlich als gesund beurteilte, erlegte Wildschweine werden einem Monitoring unterzogen.
  • Bestandsdichte und Zuwachs der Wildschweine sollen, entsprechend der rechtlichen Rahmenbedingungen, durch jagdliche Maßnahmen kontrolliert werden. Ziel ist es, den Eintrag und die Ausbreitung des Virus von Tier zu Tier zu erschweren.
  • Alle saarländischen Schweinhalter müssen die Vorschriften der Schweinehaltungshygieneverordnung strikt einhalten. Dazu gehören vor allem die „Biosicherheitsmaßnahmen“ zur Verhinderung des direkten und indirekten Kontakts zwischen Haus- und Wildschweinen. Beispiele dafür sind u. a. die doppelte Einzäunung und Sicherung von Ausläufen/Weiden/Futtermittellagern sowie der kontrollierte Zutritt zu den Ställen. Das gilt insbesondere für Freiland- und Auslaufhaltungen, bei denen ein höheres Risiko für Wildschweinkontakte besteht. Die Verfütterung von Speiseabfällen an Schweine ist verboten. Die Haltung von Hausschweinen wird vom LAV in Bezug auf diese Vorschriften verstärkt überwacht.
  • Weitere Schwerpunkte sind Fernverkehrsstraßen, Rastplätze und Parkplätze. Dort werden vor allem Wildzäune errichtet bzw. instandgesetzt. Verschlossene Abfallbehälter und mehrsprachige Informationsschilder sind aufgestellt worden.