Richtlinie „NMOB Mobilität gut durchdacht“
Frist bei Förderskizzen für Mobilitätskonzepte von Kommunen und Verkehrsunternehmen verlängert
Das Mobilitätsministerium hat die Frist zur Einreichung von Förderskizzen für kommunale Mobilitätskonzepte auf den 16. August 2024 verlängert. Im Rahmen der Richtlinie „NMOB Mobilität gut durchdacht“ können Kommunen, kommunale Betrieb und Verkehrsunternehmen Landesfördermittel für konkrete Maßnahmen, Umsetzungspläne und Finanzierungsstrategien beantragen. Ziel ist die bessere Verzahnung von Verkehrsträgern sowie die Verlagerung des Individualverkehrs auf den ÖPNV, Fahrrad- oder Fußgängerverkehr.
„Die kommunale Ebene ist ein zentraler Schauplatz der Verkehrswende. Die Verantwortlichen in den Kommunen haben oft selbst das beste Gespür dafür, wo sie ansetzen müssen, wenn sie vor Ort mehr Mobilität bei weniger Verkehr ermöglichen wollen“, sagt Ministerin Petra Berg. „Deshalb unterstützt das Mobilitätsministerium die Gemeinden, Betriebe und Verkehrsunternehmen dabei, ihr kreatives Potenzial zur Verkehrswende zu heben.“
Die ursprünglich auf den 28. Juni 2024 angesetzte Frist zur Einreichung von Projektskizzen wurde bis zum 16. August 2024 verlängert. Ein Expertengremium wählt anschließend die besten Anträge aus und vergibt die Fördermittel der neuen Richtlinie. Damit können die Antragsteller ihre Ideen zu Umsetzungskonzepten weiterentwickeln. Gefördert werden externe Personal- und Sachkosten in Höhe von jeweils maximal 75 Prozent. Der Förderhöchstsatz beträgt 150.000 Euro. Für das Programm stehen dieses Jahr bis zu 500.000 Euro zur Verfügung.
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Matthias Weber
Pressesprecher
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