Finanzminister Peter Strobel: Öffnungsklausel ermöglicht ausgewogene Lastenverteilung bei Grundsteuerreform
Durch eine Änderung des Grundgesetzes besteht für die Länder mit der sogenannten „Öffnungsklausel“ erstmals die Möglichkeit, abweichend vom bundesweiten Grundsteuerreformgesetz auch eigene landesrechtliche Regelungen zu treffen. Auf Vorschlag von Finanzminister Peter Strobel hat der Ministerrat beschlossen, von der Öffnungsklausel Gebrauch zu machen. Im Gegensatz zu anderen Ländern soll aber kein grundlegend abweichender Sonderweg beschritten werden, sondern weitgehend das Bundesmodell umgesetzt werden.
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