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Haushalt und Finanzen

Als Haushaltsministerium obliegen dem Finanzministerium vor allem die Aufstellung des Landeshaushaltes sowie die Rechnungslegung über Einnahmen und Ausgaben, Vermögen und Schulden des Landes. Das Ministerium erarbeitet und vollzieht den Haushaltsplan, der vom Landtag verabschiedet wird.

Neben der Finanzplanung und den Angelegenheiten des Finanzausgleichs des Bundes und der Länder obliegt dem Ministerium der Finanzen auch die Bearbeitung allgemeiner Finanzfragen und die Steuerschätzung. Bei den Finanzministerkonferenzen und im Finanzausschuss vertritt das Ministerium auf der Bund-Länder-Ebene die Interessen des Saarlandes.

Des Weiteren nimmt das Ministerium die Rechte und Pflichten als Gesellschafter der Landesbeteiligungen an privatrechtlichen Unternehmen wahr. Auch ist es zuständig für das Gebührenwesen, Bürgschaften, Garantien sowie Finanzhilfen. Im Rahmen der Zuständigkeiten für das Kassen- und Rechnungswesen ist das Ministerium oberste Dienstbehörde für die Landeshauptkasse des Saarlandes, die eine Abteilung des Landesamtes für Zentrale Dienste (LZD) ist.

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