Gesetzentwurf zur Entschuldung saarländischer Kommunen verschoben: Landesregierung fordert rasches Handeln
Die saarländische Landesregierung bedauert, dass der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Lösung der kommunalen Altschuldenproblematik nicht mehr in dieser Legislaturperiode auf die Tagesordnung des Bundestags gesetzt wurde.
Damit sei eine wichtige Gelegenheit verpasst worden, die mit Kassenkrediten hoch verschuldeten Kommunen in Deutschland durch ergänzende Hilfen des Bundes nachhaltig zu entlasten und ihnen neue finanzielle Handlungsspielräume zu eröffnen. Durch den Gesetzentwurf sollen auch in den letzten Jahren getätigte Vorleistungen von Ländern, wie zum Beispiel der Saarlandpakt im Saarland, berücksichtigt werden.
Der saarländische Finanzminister Jakob von Weizsäcker äußert sich bedauernd: „Mit diesem Entwurf war die zügige Entschuldung der Kommunen mit Ihren hohen Lasten an Altschulden endlich in greifbare Nähe gerückt – eine dringend notwendige Maßnahme, insbesondere für das Saarland. Diese große Chance blieb zum großen Bedauern der Landesregierung in der letzten Sitzungswoche des Bundestags vor der Wahl ungenutzt. Es bleibt zu hoffen, dass nach der Wahl eine neue Bundesregierung und ein neu gewählter Bundestag den Gesetzentwurf zeitnah verabschiedet und damit ein zentrales Anliegen für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes löst.“
Durch die wirtschaftliche Strukturkrise der vergangenen Jahrzehnte haben sich in vielen saarländischen Städten und Gemeinden die Kassenkredite aufgetürmt. Zum Ende des vergangenen Jahrzehnts beliefen sich die kommunalen Kassenkredite im Saarland auf rund 2 Milliarden Euro, was die Handlungsfähigkeit vielerorts stark einschränkte. Von Weizsäcker: „Es ist höchste Zeit für eine Lösung auf Bundesebene, die nicht nur die finanzielle Last mindert, sondern auch die Chancengleichheit zwischen den Kommunen und den Bundesländern verbessert und die Handlungsmöglichkeiten und damit auch die Lebensbedingungen angleicht“.
Das Saarland hat bereits in den vergangenen Jahren umfangreiche Maßnahmen zur Unterstützung der Kommunen ergriffen. Zentrales Instrument hierzu ist der im Jahr 2020 eingeführte Saarlandpakt, mit dem das Land zugesagt hat, kommunale Kassenkredite in Höhe von insgesamt 1 Mrd. Euro zu übernehmen. Die teilnehmenden Kommunen haben sich gleichzeitig verpflichtet, die verbleibenden strukturellen Kredite bis Ende 2064 vollständig abzubauen. Bis Ende 2024 hatte das Land bereits Kredite in Höhe von rund 913 Millionen Euro übernommen. Dennoch sei die Pro-Kopf-Verschuldung im Saarland nach wie vor überdurchschnittlich hoch.
Von Weizsäcker: „Das Saarland ist mit dem Saarlandpakt bis an seine finanzielle Leistungsgrenze gegangen, um die Kommunen zu entlasten. Der vom Bundeskabinett beschlossene Gesetzentwurf hätte die rechtliche Grundlage dafür geschaffen, dass der Bund die Entschuldungspolitik des Saarlandes ergänzen kann. Mit den Bundesmitteln hätten wir den Beitrag des Landes zum Saarlandpakt hebeln können, um die Entschuldung abzuschließen und die finanzielle Handlungsfähigkeit der Kommunen zu sichern. Ich habe die Hoffnung und Erwartung, dass die kommende Bundesregierung diesen Entwurf aufgreift und dieses drängende Problem mit der nötigen Entschlossenheit angeht.“
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