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Zentrale Dienste

Eine Abteilung des Landesamtes für Zentrale Dienste ist die Zentrale Besoldungs- und Versorgungsstelle (ZBS), deren Bedienstete für die Berechnung und Zahlung der Löhne und Gehälter, des Kindergeldes sowie der Beihilfe für die Landesbediensteten und die Versorgungsempfänger verantwortlich sind.

Die Landeshauptkasse beim Landesamt für Zentrale Dienste ist Zentralkasse des Landes. Als Einheitskasse nimmt sie die Kassenaufgaben für alle Dienststellen des Landes wahr, für die keine besonderen Landeskassen eingerichtet sind.
Der Aufgabenbereich umfasst die kassenmäßige Ausführung des Landeshaushalts und die Abrechnung mit
a) der Finanzkasse Saarlouis,
b) der Amtskasse der Universität,
c) den Landeskrankenanstalten,
d) der Saarländischen Investitionskreditbank (SIKB).

Neben der Aufgabe Kassenmanagement wurde der Abteilung D zum 01.07.2017 als Shared Service der neue Aufgabenbereich Travelmanagement übertragen. Die neue Organisationseinheit Zentrale Landesreisestelle berät bei der Planung und der Organisation von Reisen, bucht die erforderlichen Fahrkarten, Flüge und Hotels für die saarländischen Landesbediensteten und ist für die Reisekostenabrechnung zuständig.

Zum 01. Januar 2016 wurde die bisherige Zentrale Datenverarbeitungsstelle des Saarlandes (ZDV-Saar), die bis dato zum Landesamt für Zentrale Dienste gehörte, mit samt ihren Aufgaben und den rund 150 Mitarbeitern/-innen in ein eigenständiges Landesamt für IT-Dienstleistungen überführt. Die neue Rechtsform wird mehr Flexibilität und Schlagkraft mit sich bringen.

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