Landesregierung setzt Weiterleitung von Bundesmitteln für flüchtlingsbezogene Kosten zu Gunsten der Kommunen fort
Die Saarländische Landesregierung und die kommunalen Spitzenverbände haben sich auf die Fortführung der Aufteilung der Bundesmittel für flüchtlingsbezogene Kosten für das Jahr 2025 verständigt.
Die Mittelverteilung erfolgt dabei im gleichen Verhältnis wie im Vorjahr, wodurch die Kommunen und Landkreise für ihre Leistungen im Rahmen der Unterbringung und Versorgung von Geflüchteten unterstützt werden.
Finanzminister Jakob von Weizsäcker betonte: „Die Kommunen und Landkreise im Saarland leisten Herausragendes in der Flüchtlingshilfe. Deshalb ist es folgerichtig, dass wir die Aufteilung der Bundesmittel zu Gunsten der Kommunen auf hohem Niveau fortsetzen. Für 2025 werden den saarländischen Kommunen rund 11,2 Millionen Euro zur Verfügung gestellt, während das Land für seine flüchtlingsbezogenen Ausgaben 3,3 Millionen Euro erhält. Gleichzeitig werden wir uns weiterhin dafür einsetzen, dass die Bundesmittel in den kommenden Jahren nochmals deutlich aufgestockt werden, um die tatsächlich Kosten abzubilden.“
Die Aufteilung der Mittel bezieht sich zunächst auf die Bundespauschale von 1,25 Milliarden Euro, von der rechnerisch 14,5 Millionen Euro auf das Saarland entfallen. Davon fließen 77,5 % an die Kommunen und 22,5 % an das Land. Der Bund nimmt zudem jährlich eine Spitzabrechnung auf der Grundlage der tatsächlichen Gesamtanzahl von Asylerstanträgen vor. Die Vereinbarung umfasst auch die Ergebnisse dieser Spitzabrechnungen für die Jahre 2024 und 2025, welche zum jetzigen Zeitpunkt aber noch nicht beziffert werden können.
Landesregierung setzt sich für Aufstockung der Bundesmittel ein
Trotz der bereitgestellten Mittel sind sich Landesregierung und kommunale Verbände einig, dass die Bundesbeteiligung gemessen an den geforderten Leistungen nicht annähernd zur Kompensation der entstandenen Kosten ausreichen: „Insbesondere mit Blick auf die kommenden Koalitionsverhandlungen im Bund werden wir uns als Landesregierung nachdrücklich dafür einsetzen, die Bundesbeteiligung an den flüchtlingsbezogenen Kosten aufzustocken“, so von Weizsäcker.
Dies bestätigt auch Innenminister Reinhold Jost: „Unsere Städte, Gemeinden und Landkreise stehen in der ersten Reihe, wenn es darum geht, Schutzsuchende aufzunehmen und zu integrieren. Die nun festgelegte Mittelverteilung bestätigt unser klares Bekenntnis zur kommunalen Verantwortung und stärkt die Handlungsmöglichkeiten vor Ort. Dennoch bleibt klar: Die Herausforderungen sind groß, und wir werden nicht nachlassen, uns für eine nachhaltige finanzielle Unterstützung der Kommunen durch den Bund einzusetzen.“
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