Thema: Weiterbildung
| Ministerium für Bildung und Kultur

Welche Veranstaltungen sind freistellungsfähig?

Als freistellungsfähig können Veranstaltungen der politischen oder beruflichen Weiterbildung oder der Weiterbildung im Ehrenamt bescheinigt werden, wenn

  • diese allen Beschäftigten offenstehen,
  • die Teilnahme an ihr freigestellt ist,
  • die personellen, sachlichen und räumlichen Rahmenbedingungen die Erreichung des angestrebten Lernerfolgs erwarten lassen,
  • das tägliche Arbeitsprogramm sechs Unterrichtsstunden nicht unterschreitet,
  • die Informationen über Pläne, Kosten, Veranstaltungsleitung, Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Kinderbetreuungsmöglichkeiten, Zertifikat, Prüfungen, notwendige Vorkenntnisse und alle übrigen wesentlichen Teilnahmebedingungen zugänglich gemacht werden,
  • der Weiterbildungsveranstalter und die Veranstaltungen keine grundrechtswidrigen oder verfassungsfeindlichen Ziele verfolgen.