Wie stelle ich einen Antrag zur Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung?
Anträge auf Feststellung der Freistellungsfähigkeit von Weiterbildungsveranstaltungen sind beim zuständigen Ministerium in Textform einzureichen. Die Antragsstellung erfolgt ausschließlich über das elektronische Antragsverfahren.
Für die berufliche Weiterbildung muss der Antrag über das elektronische Verfahren beim Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitales und Energie unter folgendem Link eAntrag_beruflich eingereicht werden.
Für die politische Weiterbildung oder die Weiterbildung zur Ausübung einer ehrenamtlichen oder einer gemeinwohlorientierten, freiwilligen und unentgeltlichen Tätigkeit, muss der Antrag beim Ministerium für Bildung und Kultur unter folgendem Link eAntrag_politisch_ehrenamtlich gestellt werden.
Der Antrag sollte spätestens sechs Wochen vor Beginn der Veranstaltung eingereicht sein. Wiederholungsveranstaltungen gelten ohne gesonderten Nachweis als freistellungsfähig festgestellt, wenn sie im Wesentlichen nach Thema, Inhalt, Arbeits- und Zeitplan, Lehrkräften, Tagungsort und Ausstattung der Räumlichkeiten mit einer bereits als freistellungsfähig festgestellten Weiterbildungsveranstaltung übereinstimmen. Abweichungen sind dem zuständigen Ministerium anzuzeigen.