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Halbzeit bei Raumluftmessungen in Wohngebäuden

Radonmessdosen „kurz“ müssen vom 25. Mai bis 5. Juni zurückgeschickt werden

Die im Rahmen der Messkampagne „Raumluftmessungen in Wohngebäuden“ verschickten Messdosen mit dem Aufkleber „kurz“ sollten ab dem 25. Mai wieder ans Ministerium für Umwelt und Verbraucherschutz zurückgeschickt werden.

Das Bild zeigt die Radonmessdose des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Radonmessdose
Radonmessdose des Ministeriums für Umwelt und Verbraucherschutz Foto: MUKMAV

Über 1.300 saarländische Haushalte haben sich zum Messprogramm angemeldet, um freiwillig und kostenfrei Messungen der Radonaktivität in ihren Häusern durchzuführen.  

Zum Rückversand der Messgeräte, des Messprotokolls und des Fragebogens können die beteiligten Saarländerinnen und Saarländer einen der beigelegten frankierten Rücksendeumschläge nutzen. Das Umweltministerium weist ausdrücklich darauf hin, dass nur die Messgeräte mit dem Aufkleber „kurz“ zurückgeschickt werden sollen. Die Rücksendeaktion für diese Geräte läuft in der Zeit vom 25. Mai bis zum 5. Juni (Kalenderwochen 22 und 23). Messdosen mit dem Aufkleber „lang“ werden erst Anfang 2021 zurückgerufen.

„Die Auswertung und persönlichen Messergebnisse erhalten die Teilnehmer voraussichtlich nach 8 Wochen per Post oder E-Mail“, so Umweltminister Reinhold Jost. „Wir nutzen die Daten der Auswertungen, um zielgenaue erste Handlungsempfehlungen zu entwickeln. Alle Schritte bleiben weiterhin transparent. Ich freue mich über den großen Zuspruch und bedanke mich bei den Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement.“

Bei Fragen bezüglich des Rückversands können sich Teilnehmerinnen und Teilnehmer auf der Internetseite www.radon.saarland.de, per E-Mail über radon@umwelt.saarland oder telefonisch über 0681/5012292 informieren.

Hintergrund:

Radon ist ein natürlich im Boden vorkommendes, radioaktives Edelgas, das auch in das Innere von Gebäuden vordringen kann. Ist es in höheren Konzentrationen in der Atemluft vorhanden, so erhöht es das Risiko, an Lungenkrebs zu erkranken. Zum Schutz der Bevölkerung hat der Bundesgesetzgeber die Länder dazu verpflichtet, so genannte Radonvorsorgegebiete auszuweisen. Das sind Gebiete, in denen ein erhöhtes Vorkommen von Radon nicht ausgeschlossen werden kann.

In diesen Vorsorgegebieten gelten dann bestimmte gesetzliche Anforderungen zum Schutz vor Radon. Das saarländische Umweltministerium hat in Abstimmung mit dem Bundesamt für Strahlenschutz die notwendigen Schritte zur Ausweisung von Vorsorgegebieten sowie begleitende Maßnahmen in einem Konzept festgeschrieben.

Um Vorsorgegebiete im Saarland zu identifizieren und festlegen zu können, müssen wissenschaftliche Daten erhoben werden. Nach bisherigen stichprobenartigen Messungen liegt der Mittelwert der Messergebnisse für das Saarland in der Bodenluft im bundesdeutschen Durchschnitt. Extrem hohe Messwerte wie sie in Teilen des Schwarzwaldes oder im Erzgebirge zu finden sind, sind im Saarland in dieser Form bisher nicht bekannt.

 

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