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Vorgaben und Standards für den ÖPNV im Saarland

Im Folgenden werden die laut VEP ÖPNV zu erreichenden Vorgaben und Standards für den ÖPNV im Saarland festgelegt. Diese basieren auf den Zielen für die strategische Weiterentwicklung des ÖPNV und beziehen sich schwerpunktmäßig auf im VEP ÖPNV zu definierende Landesnetz aus Bahn- und Busverbindungen. Hierfür werden Bedienungsstandards (differenziert nach Verbindungstypen), Fahrzeugstandards und soziale Standards definiert. Vorgaben und Standards werden im Sinne einer landesweit integrierten und abgestimmten Netz- und Angebotsgestaltung auch für die Nahverkehrsangebote in Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger formuliert.

Die Vorgaben und Standards sind als Planungsleitlinien zu verstehen, die bei künftigen Verkehrskonzepten und Verkehrsverträgen anzuwenden sind. Eine Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt sukzessive im Rahmen der Fortschreibung oder Aufstellung von Nahverkehrsplänen, künftigen Vergabeverfahren von Verkehrsleistungen sowie neuen Fahrzeugbeschaffungen.

Herleitung von Qualitätsvorgaben

In einem ersten Schritt wurden in Anlehnung an die Richtlinien zur integrierten Netzgestaltung (RIN) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verschiedene Verbindungsstufen aus Versorgungs- und Austauschbeziehungen der Raumordnung gemäß dem im Landesentwicklungsplan (Teilabschnitt Siedlung) definierten System der Zentralen Orte (vgl. LEP Teil Siedlung 2006) und dem bestehenden Wegeaufkommen (s. hier) zwischen diesen Zentralen Orten hergeleitet. Die hieraus ermittelten Verbindungen sind mit den definierten Qualitäten im ÖPNV mindestens sicherzustellen. Soweit diese nicht durch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) hergestellt werden können, da keine Eisenbahnstrecke existiert oder mit hinreichend nachweisbarer Wirtschaftlichkeit herzustellen ist, sind diese Verbindungen durch Busverkehre anzubieten.

Verbindungen zwischen gleichrangigen Zentren (z. B. Mittelzentrum – Mittelzentrum) erfüllen dabei eine Austauschfunktion. Die Anbindung von Orten an ein höherrangiges Zentrum erfüllt eine Versorgungsfunktion (z. B. Mittelzentrum – Oberzentrum). Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung der Verbindungsstufen nach der RIN sowie die Zuständigkeit für diese, woraus sich die Relevanz für das Landesnetz Saarland ableiten lässt.

Tab. 23: Verbindungsstufen der RIN

VerbindungsstufeVersorgungsfunktionAustauschfunktionZuständigkeiten
im VEP ÖPNV
0
(kontinental)
-Metropolregion

Metropolregion
Keine Relevanz, da
ausschließlich Fernverkehr
I
(großräumig)
Oberzentrum –
Metropolregion
Oberzentrum –
Oberzentrum
Landesnetz Saarland, soweit
kein ausreichendes Angebot
im Fernverkehr besteht
II
(überregional)
Mittelzentrum –
Oberzentrum
Mittelzentrum –
Mittelzentrum
Landesnetz Saarland
III
(regional)
Grundzentrum –
Mittelzentrum
Grundzentrum –
Grundzentrum
Kommunale Aufgabenträger
(mit Orientierung am Landesnetz
Saarland)
IV
(nahräumig)
Gemeinde(-teil) ohne
zentralörtliche Funktion
– Grundzentrum
Gemeinde(teil)
ohne zentralörtliche
Funktion –
Gemeinde(teil)
ohne zentralörtliche
Funktion
Kommunale Aufgabenträger
(mit Orientierung am Landesnetz
Saarland)
V
(kleinräumig)
Grundstück –
Gemeinde(-teile) ohne
zentralörtliche Funktion
-Kommunale Aufgabenträger
(keine Berücksichtigung im
VEP ÖPNV)

Quelle: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2018), eigene Ergänzung

Aus Tab. 23 und den Planungskompetenzen im VEP ÖPNV ergeben sich folgende Verbindungskategorien, die für die Gestaltung des Landesnetzes Saarland relevant sind:

  • Verbindungskategorie A: Oberzentrum – Oberzentrum
  • Verbindungskategorie B: Mittelzentrum – Oberzentrum
  • Verbindungskategorie C: Mittelzentrum – Mittelzentrum

Um ein der jeweiligen Verkehrsnachfrage gerecht werdendes ÖPNV-Angebot zu schaffen, werden die Verbindungskategorien B und C zusätzlich anhand der vorliegenden Gesamtverkehrsnachfrage, d. h. sowohl im Individualverkehr (IV) als auch im ÖPNV, in Unterkategorien unterteilt. Hierdurch kann eine Netzgestaltung unabhängig von der heutigen Nachfrage im ÖPNV erreicht und die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Verlagerungspotenziale auf den ÖPNV besser zu erschließen. Die Gesamtverkehrsnachfrage wird mit insgesamt in beide Richtungen zurückgelegten Wegen pro Werktag definiert.

Tab. 24: Definition von Verbindungskategorien

KategorieVerbindungstypGesamtverkehrsnachfrage
A: Oberzentrum - Oberzentrum
A1Oberzentrum – Oberzentrumunabhängig von der Verkehrsnachfrage
B: Mittelzentrum – Oberzentrum
B1Mittelzentrum – Oberzentrummehr als ca.10.000 Wege pro Werktag
B2Mittelzentrum – Oberzentrumca. 5.000 bis ca. 10.000 Wege pro Werktag
B3Mittelzentrum – Oberzentrumunter ca. 5.000 Wegen pro Werktag
C: Mittelzentrum – Mittelzentrum
C1Mittelzentrum – Mittelzentrummehr als ca. 10.000 Wege pro Werktag
C2Mittelzentrum – Mittelzentrumca. 5.000 bis ca. 10.000 Wege pro Werktag
C3Mittelzentrum – Mittelzentrumca. 1.000 bis ca. 5.000 Wege pro Werktag
Z: relevante Verbindungen außerhalb des Saarlandes
ZSicherstellung einer Versorgungsfunktion
für das Saarland mit Verbindungen
außerhalb des Saarlands
unabhängig von der Verkehrsnachfrage

Mit dieser Herangehensweise wird insbesondere den notwendigen Versorgungsfunktionen Rechnung getragen und unabhängig von der Gesamtverkehrsnachfrage ein Grundangebot im ÖPNV gewährleistet. Auf Verkehrsbeziehungen, die der Austauschfunktion zwischen Mittelzentren dienen, wird ein Mindestverkehrsaufkommen im Gesamtverkehr von 1.000 Wegen pro Werktag zugrunde gelegt. Hiermit wird sichergestellt, dass eine grundlegende Austauschbeziehung zwischen zwei Mittelzentren besteht. Abb. 13 zeigt die Zuordnung der relevanten Verbindungen zu den Verbindungskategorien. Eine vollständige tabellarische Zuordnung kann dem Anhang entnommen werden (vgl. Anhang A14).

Die Definition der Zuständigkeiten entspricht der Zuordnung der Aufgabenträgerschaften gemäß ÖPNVG. Dabei werden im Folgenden konkrete Verbindungsstandards für die Verbindungen mit Planungs- und Finanzierungsrelevanz für das Land formuliert. Weiterhin werden Rahmenvorgaben für die Umsetzung der kleinräumigen Verbindungen getroffen, die durch die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen ihrer Nahverkehrsplanung entsprechend der Vorgabe aus § 11 ÖPNVG zu beachten sind.

Angebotsstandards für das Landesnetz Saarland

Jeder der im vorherigen Kapitel definierten Verbindungskategorie (A1 bis C3) werden Anforderungen an die Verbindungsqualität zugewiesen, um auf das Erreichen der festgelegten Ziele der ÖPNV-Entwicklung im Saarland (s. hier) hinzuwirken. Dabei werden je Verbindungskategorie unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich des Fahrtenangebotes definiert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellten Verbindungskategorien nicht identisch mit Linienverläufen sein müssen. So können, soweit nicht in den formulierten Anforderungen eingeschränkt, die Standards u. a. auch durch Umsteigeverbindungen zwischen zwei Linien erfüllt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch einen Umstieg zwischen Bus und SPNV Qualitätsvorteile bei gleichzeitiger Vermeidung von Parallelverkehren erzielt werden.

Die in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Anforderungen an die jeweilige ÖPNVQualität bildet die Grundlage für die Konzeption des neuen Landesnetzes.

KategorieFahrtenhäufigkeitBedienungszeitraummax.
Umstiege
Reisezeitverhältnis
Auto/ÖPNV
Verbindungen Oberzentrum – Oberzentrum
A160-Minuten-TaktErste Ankunft im
Oberzentrum:
vor 9 Uhr
Letze Abfahrt im
Oberzentrum:
nach 20 Uhr
Nur
Direktverbindungen
1,5
Verbindungen Mittelzentrum – Oberzentrum
B13 Fahrten pro Stunde
davon mindestens 2
Fahrten im 30-Minuten-
Takt (6 – 22 Uhr)
60-Minuten-Takt
alle anderen Zeiten
Mo-Do: 5–
23 Uhr
Fr: 5–2 Uhr
Sa: 6–2 Uhr
So: 8–22 Uhr
Direktverbindungen,
außer durch
max. 1 Umstieg
Bus/SPNV wird
Reisezeit verkürzt
1,5
B230-Minuten-Takt
nachfragegerechte
Verdichtung während
Hauptverkehrszeiten
60-Minuten-Takt
an Samstagen
120-Minuten-Takt
an Sonntagen
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–23 Uhr
So: 8–22 Uhr
Direktverbindungen,
außer durch
max. 1 Umstieg
Bus/SPNV wird
Reisezeit verkürzt
1,5
B360-Minuten-Takt
nachfragegerechte
Verdichtung während
Hauptverkehrszeiten
120-Minuten-Takt
an Sonntagen
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–23 Uhr
So: 8–22 Uhr
max. 1 Umstieg1,5
Verbindungen Mittelzentrum – Mittelzentrum
C130-Minuten-Takt
außer Tagesrandlagen
120-Minuten-Takt
an Sonntagen
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–22 Uhr
So: 8–22 Uhr
Direktverbindungen,
außer durch
max. 1 Umstieg
Bus/SPNV wird
Reisezeit verkürzt
1,5
C230-Minuten-Takt
nur Mo-Fr 6–20 Uhr
und Sa 9–20 Uhr
60-Minuten-Takt
in den übrigen Zeiten
120-Minuten-Takt
an Sonntagen
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–22 Uhr
So: 8–22 Uhr
Direktverbindungen,
außer durch
max. 1 Umstieg
Bus/SPNV wird
Reisezeit verkürzt
1,5
C3

60-Minuten-Takt


120-Minuten-Takt
an Sonntagen

Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–22 Uhr
So: 8–22 Uhr
max. 1 Umstieg1,5

Fahrzeugstandards für das Landesnetz Saarland

Ein hochwertiges und attraktives Angebot im ÖPNV wird nicht nur durch das Verkehrsangebot definiert, sondern auch durch den Komfort und die Gestaltung der eingesetzten Fahrzeuge. Aus diesem Grund definiert der VEP ÖPNV Vorgaben für die Fahrzeuge, die auf den Linien des Landesnetzes Saarland eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund der abgestimmten Ziele der ÖPNV-Entwicklung (s. hier) ist der Einsatz hochwertig ausgestatteter Fahrzeuge auf den Linien des Landesnetzes Saarland anzustreben. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die auf Linien mit langen Verläufen und einer hohen durchschnittlichen Aufenthaltsdauer verkehren. Hier können Fahrzeuge mit geringem Fahrgastkomfort eine Barriere für die Nutzung des ÖPNV darstellen.

Die Anforderungen unterscheiden sich nach Fahrzeugen auf der Schiene und der Straße. Jede dieser beiden Kategorien ist nach Produkten unterteilt. Dies umfasst im Schienenverkehr die Unterkategorien Regionalexpress (RE), Regionalbahn (RB), S-Bahn (S) und Saarbahn. Da die Unterschiede im Angebot zwischen Regionalbahn und S-Bahn gegenüber der Kategorie Regionalexpress vergleichsweise gering sind, sind diese in einer Kategorie zusammengefasst. Für die Fahrzeuge auf der Straße werden keine Unterscheidungen zwischen den Produkten PlusBus und ExpressBus vorgenommen.

Tab. 26: Anforderungen an die Fahrzeuge im Landesnetz Saarland

 

Schiene

Straße

RE

RB/S

Saarbahn

PlusBus/
ExpressBus

Anforderungen an die Barrierefreiheit

Einstiegshöhe

Entsprechend Bahnsteighöhenkonzept für die jeweilige Einsatzstrecke

38 cm

NF-/LE1-Fahrzeuge

max. 34 cm

Einstiegshilfen

Spaltüber-
brückung

Rollstuhlrampe bzw. -hublift

Spaltüber-
brückung

Rollstuhlrampe bzw. -hublift

Rollstuhlrampe

Rollstuhlrampe

Kneeling2

Rollstuhlplätze mit
Begleitersitzen nach gesetzl. Vorgaben

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Behindertengerechte
Toilette

obligatorisch

obligatorisch

keine Vorgabe

keine Vorgabe

Haltewunschtaste bzw. Informationssprechstelle am Rollstuhlstellplatz

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Von jedem Sitzplatz erreichbare Haltewunschtaste

keine Vorgabe

keine Vorgabe

obligatorisch

obligatorisch

Kontrastreiche Innengestaltung für Sehbehinderte nach DIN32975

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Ohne Podest
erreichbare Sitze

Die für Beförderung von gehbehinderten Menschen ausgewiesenen Sitzplätze sollen stufenlos und podestfrei erreichbar sein. Sie dürfen maximal auf einstufigen Podesten angeordnet werden.

Anforderungen an den Klimaschutz

Vorgabe zur
Schadstoffemissionsklasse

vorzugsweise elektrische
Antriebe

vorzugsweise elektrische
Antriebe

vorzugsweise elektrische
Antriebe

Euro VI bzw. elektrische
Antriebe

(Lokal) emissionsfreie
Antriebe / Einsatz
regenerativer Energien

wünschenswert

wünschenswert

wünschenswert

wünschenswert

Anforderung an die Fahrgastinformation

Informationsdisplays mit Anzeige des nächsten Halts und des Fahrziels im Fahrzeuginneren

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Fahrzielanzeigen an Fahrzeugaußenseiten mit Angabe der Liniennummer (bei Dunkelheit erkennbar)

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Automatische, akustische Halteankündigung im Fahrzeug

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Akustische Fahrzielankündigung von haltenden Fahrzeugen über Außenlautsprecher

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Informationsdisplays mit Angabe von Anschlüssen in Echtzeit im Fahrzeuginneren

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Technische Voraussetzungen für die Bereitstellung von Echtzeitfahrplandaten der Fahrten in Auskunftssystemen

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Anforderung an den Fahrgastkomfort

Angebot an Sitzplätzen
der 1. Klasse

obligatorisch

wünschenswert

keine Vorgabe

keine Vorgabe

Vollklimatisierung

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Zu öffnende Fenster

min. 4 pro
Wagen

min. 4 pro
Wagen

min. 2 pro Fahrzeugteil

min. 4 pro Fahrzeug

Ausstattung mit WLAN

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

Steckdosen

220 V-Steckdose pro 2 Sitze
USB-Steckdose
pro 2 Sitze

220 V-Steckdose an ausgewählten Sitzen

USB-Steckdose
pro 2 Sitze

USB-Steckdose
pro 2
Sitzgruppen
(2–4 Sitze)

USB-Steckdose
an min.
4 Sitzgruppen

Ablagetische an den
Sitzplätzen

obligatorisch

an ausgewählten Sitzplätzen

an ausgewählten Sitzplätzen

keine Vorgabe

Armlehnen

innen und außen
(klappbar)

außen
(klappbar)

außen wünschenswert

außen wünschenswert

Sitzbeschaffenheit

Polstersitz

Polstersitz

Polstersitz

Polstersitz

Fahrradmitnahme

Jede Zugeinheit muss mit mindestens einem Mehrzweckbereich ausgerüstet sein, der die Fahrradmitnahme ermöglicht, bei drei- und mehrteiligen Einheiten mit mindestens zwei Mehrzweckbereichen3

Mehrzweckbereich für die Fahrradmitnahme

Werbung

Fahrzeugwerbung ist mit Ausnahme der Seitenfensterfläche zulässig. Die Mindestfläche für das Anbringen eines Unternehmens- und saarVV-Logos ist freizuhalten. Auf den Seitenfenstern dürfen punkt- oder strichförmige Fortsetzungen der übrigen Fahrzeugwerbung angebracht werden, soweit nicht mehr als 5 % der Gesamtseitenfensterfläche beklebt wird. 

Äußeres Erscheinungsbild

saarVV-Logo am
Fahrzeugäußeren

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

obligatorisch

1 Niederflurfahrzeuge (NF) sind im Gang zwischen Front und Heck vollständig stufenlose Fahrzeuge, während es in Low-Entry-Fahrzeugen (LE) hinter der Tür 2 eine oder mehrere Stufen in den hinteren Teil des Fahrzeuges gibt.
2 Unter Kneeling ist das seitliche Absenken des Fahrzeugs zur Türseite hin zu verstehen, um den Abstand und Höhenunterschied zwischen Haltestellenbord und Fahrzeug auszugleichen.
3 Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist abhängig von verschiedenen regionalen Anforderungen wie Anteil der Radfahrenden, Haupt- oder Nebenstrecken, saisonalen Schwankungen.

Soziale Standards für das Landesnetz Saarland

Die saarländische Landesregierung legt Wert auf eine einheitliche und langfristig beständig gute Qualität der Verkehrsbedienung. Dies gilt gleichermaßen für die Nutzung von Bussen und Bahnen. Damit einher geht die Definition und Einhaltung von Sozialstandards.

Bei Erbringung von Verkehrsleistungen im saarländischen ÖPNV auf Schiene und Straße sind die Bestimmungen des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) in der jeweils geltenden Form durch die ausführenden Beförderungsunternehmen und ihre Nachunternehmen einzuhalten.

Bei der Vergabe von Verkehrsverträgen ist zu prüfen, ob ergänzend zu den Pflichten des STTG weitere Möglichkeiten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Sicherung von Sozialstandards für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen.

Für die Verkehre, die in der Aufgabenträgerschaft des Landes oder des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS) liegen, sind die Möglichkeiten zur Sicherung von Sozialstandards entsprechend der VO (EG) Nr. 1370/2007 ergänzend zu den Pflichten des STTG anzuwenden.

Damit will die saarländische Landesregierung gewährleisten, dass bei einem Betreiberwechsel eine verbindliche Personalübernahme gewährleistet ist. Die Personalübernahme hat unter Wahrung der jeweiligen Besitzstände zu erfolgen. Neubetreiber haben demnach ein Einstellungsangebot zu unterbreiten, das im Hinblick auf das Tätigkeitsfeld (z. B. Triebfahrzeugführer wird als Triebfahrzeugführer angestellt), die Höhe des Lohns, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), vermögenswirksame Leistungen, Zuschlagsregelungen und Arbeitgeberleistungen zur Altersvorsorge den Bedingungen entspricht, die der Altbetreiber der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter gewährt hat. Tariflich festgelegte Veränderungen bis zur Aufnahme der Tätigkeit beim Neubetreiber sind zu übernehmen, soweit es sich um reguläre Tarifsteigerungen handelt und diese nicht missbräuchlich sind.

Mittelstandsfreundlichkeit

Die wettbewerbliche Vergabe von Liniengenehmigungen ist gerade für mittelständische Unternehmen insofern eine große Herausforderung, dass ein Verlust von Verkehrsleitungen in erheblichem Umfang infolge des Wettbewerbs mitunter existenzbedrohend sein kann.

Zur Ermöglichung eines nachhaltig funktionierenden Wettbewerbs bei der Vergabe von Verkehrsleitungen im ÖPNV sind Ausschreibungen daher so zu gestalten, dass diese für mittelständische Unternehmen interessant und gut zu bewältigen sind. Die konkrete Ausgestaltung entsprechender Maßnahmen ist, je nach den spezifischen Vorraussetzungen vor Ort wie der lokalen Marktstruktur, festzulegen.

Wichtige Stellschrauben, die es dabei zu beachten gilt, sind beispielsweise die Größe der in den Nahverkehrsplänen definierten Linienbündel sowie die Abwägung der Aufgabenträger, je nach Marktsituation, zwischen einer zeitlichen Staffelung der Neuvergaben oder etwa einer zeitgleichen losweisen Vergabe aller Bündel bei entsprechender Loslimitierung.

Auch ist auf eine ausreichende Verfahrensdauer der Vergabeverfahren mit ausreichenden Fristen für die Bieter zu achten.

Vorgaben für alle Nahverkehrsangebote

Der VEP ÖPNV strebt eine integrierte Netzgestaltung für den gesamten ÖPNV im Saarlan an. Hierzu gehört neben der Konzeption und Ausgestaltung der Verkehrsbeziehungen, die Bestandteil des Landesnetzes sind, dass eine enge Abstimmung der landesweiten und lokalen Angebote erfolgt. Daher werden in diesem Kapitel Vorgaben für sämtliche Nahverkehrsangebote innerhalb des Saarlandes formuliert, die als öffentliches Verkehrsinteresse des Landes generell einzuhalten sind (auch wenn die Angebote in der Zuständigkeit kommunaler Aufgabenträger liegen).

Sicherstellung von Versorgungsfunktionen

Auf Verbindungen, die kein Bestandteil des Landesnetzes sind und für die folglich die Zuständigkeit bei den kommunalen Aufgabenträgern liegt, stellen diese durch ein ausreichendes ÖPNV-Angebot die Versorgungsfunktion sicher. Hierbei sind insbesondere die Grundzentren, auch außerhalb der Schulzeiten, regelmäßig an das per Landesentwicklungsplanung zugeordnete Mittelzentrum anzubinden. Anzustreben ist auf diesen Relationen mindestens eine Verbindung pro Stunde. Weiterhin sollten Ortsteile ohne zentralörtliche Versorgungsfunktionen an Werktagen möglichst eine regelmäßige Anbindung an einen Ortsteil mit Versorgungsbereichen aufweisen. Ausnahmen von diesen Vorgaben sind zu begründen.

Die Ausgestaltung der Sicherstellung der hiergenannten Versorgungsfunktionen obliegt den kommunalen Aufgabenträgern, während das Land die Sicherstellung der Verbindungen zur Anbindung von Mittelzentren an das jeweilige Oberzentrum sowie die Verbindungen zwischen benachbarten Oberzentren und benachbarten Mittelzentren übernimmt (s. Abschnitt 6.1).

Abstimmung auf die Angebote im Landesnetz ÖPNV

Ein ÖPNV-Netz ist nur dann attraktiv, wenn alle Angebote aufeinander abgestimmt sind. Alle Angebote im Landesnetz folgen dem Taktmuster 15/30/60/120. Um eine regelmäßige und transparente Verknüpfung zwischen den Angeboten des Landesnetzes und den kommunalen Angeboten zu ermöglichen, sind alle kommunalen ÖPNV-Angebote ebenfalls in diesem Taktmuster anzubieten.

Ausnahmsweise sind 20-Minuten-Takte in Stadtbus-Netzen zulässig, die eine hohe Binnennachfrage aufweisen sowie nur einzelne Verknüpfungen mit den regionalen Linien im SPNV und Landesbus-Netz aufweisen. Mittelfristig sind auch hier Anpassungen an das landesweite Taktschema anzustreben. Angebote ohne Taktverkehre sind zu vermeiden – abgesehen von Fahrten, die ausschließlich auf die Belange des Schülerinnen- und Schülerverkehrs ausgerichtet sind.

An den Verknüpfungspunkten zum Landesnetz sollen die An- und Abfahrtszeitpunkte des lokalen Verkehrs möglichst auf das Landesnetz abgestimmt werden. Die Verknüpfungen sollen räumlich mit kurzen und attraktiven, möglichst barrierefreien Wegen erfolgen.

Barrierefreiheit im ÖPNV

Das Saarland setzt sich für eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung ein. Somit gilt der Anspruch, im ÖPNV barrierefreie Reiseketten von Haustür zu Haustür anzubieten. Unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit ist Voraussetzung hierfür ein vollständig barrierefreier ÖPNV. Daher sind alle Nahverkehrsangebote im Saarland künftig mit barrierefrei zugänglichen Fahrzeugen anzubieten. Zudem sind Aufgabenträger und Baulastträger angehalten, den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Stationen voranzutreiben. Das Saarland bietet hierfür Fördermittel an.

Verzahnung von Flächenentwicklung und ÖPNV-Netz

Um auch bei den zu erwartenden demografischen und strukturellen Entwicklungen (z. B. Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete) den ÖPNV leistungsfähig zu erhalten und zu stärken, ist eine stärkere Verzahnung von Flächenentwicklung und ÖPNV-Netz anzustreben. So sollen neue Flächen insbesondere in Bereichen entwickelt werden, die bereits durch den ÖPNV erschlossen sind, um die Verkehrsnachfrage auf bestehenden Angeboten zu stärken. Bei der Ausweisung neuer Flächen sollen frühzeitig eine gute ÖPNV-Anbindung und - Erschließung geplant werden.

Soziale Standards

Die in Kapitel 6.4 für das Landesnetz definierten sozialen Standards für die Verkehrsleistungen des Landesnetzes sollen auch bei den Verkehrsleistungen der kommunalen Aufgabenträger im Saarland Anwendung finden. Dies trifft insbesondere auf die Regelungen der Tariftreue und der grundsätzlichen Regelung der Personalübernahme zu.

Mittelstandsfreundlichkeit

Die in Kapitel 6.5 für das Landesnetz definierte Berücksichtigung der Mittelstandsfreundlichkeit bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV soll auch bei den Verkehrsleistungen der kommunalen Aufgabenträger im Saarland Anwendung finden.

Produkte im Landesnetz

Die Festlegung von standardisierten Produkten ist ein wesentlicher Baustein eines für die Nutzerinnen und Nutzer verständlichen ÖPNV-Netzes. Daher werden für jedes definierte Produkt im SPNV und im Busverkehr einheitliche Qualitätsanforderungen definiert.

Produkte im SPNV

Im SPNV gibt es bereits mit Regionalexpress und Regionalbahn etablierte Produkte. Während der Regionalexpress unverändert fortbestehen soll, ist perspektivisch mit der Umsetzung eines landesweiten S-Bahn-Netzes der weitgehende Ersatz der bestehenden Regionalbahnlinien durch das neue Produkt S-Bahn Saarland vorgesehen. Die Umwandlung von Regionalbahn- in S-Bahn-Linien soll nur dann erfolgen, wenn die spezifischen Produktmerkmale erfüllt sind. Die Umwandlung wird demnach ggf. sukzessive und möglicherweise nicht vollständig erfolgen.

Ziel der S-Bahn Saarland ist, die Qualität von SPNV-Linien über das Angebot eines engen Takts mit hoher Erschließungswirkung zu verbessern. Qualitätsstandards sollen die Nutzerinnen- und Nutzerfreundlichkeit der S-Bahn Saarland sicherstellen. Die S-Bahn Saarland soll nicht nur den landesweiten, sondern auch den innerörtlichen ÖPNV verbessern, besonders innerhalb von Saarbrücken.

Die im Ballungsraum der Landeshauptstadt etablierte Saarbahn – eine Regionalstadtbahn, die durch den Einsatz spezieller Fahrzeuge kommunale Straßenbahn- mit Eisenbahnstrecken des Landesnetzes verknüpft – ist bereits mit dem Linienkürzel S versehen und wird im Sinne einer integrierten Netzdarstellung und zur vereinfachten Kommunikation gegenüber den Fahrgästen in den Netzplan der S-Bahn Saarland integriert. Der Verlust der eigenständigen Marke Saarbahn ist damit nicht intendiert. Formal sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das kommunale Angebot im Straßenbahnbereich (BOStrab) nicht Teil des Landesnetzes Saarland ist.

Tab. 27: Produkte und Standards im Schienenverkehr

ProduktBeschreibungStandards

Regionalexpress

Logo RE Logo RE
Logo RE Foto: MWAEV

Der Regionalexpress (RE) stellt schnelle
Verbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren
her. Die Halte erfolgen vor allem in
Mittel- und Oberzentren sowie in weiteren
Stationen mit starker Bündelungsfunktion
von Nachfrageströmen.
Ziel sind konkurrenzfähige Reisezeiten zum
Auto für Verbindungen aus den Mittelzentren
zum Oberzentrum.
Da der Regionalexpress eine hohe Bündelungsfunktion
der Verkehrsnachfrage aufweist,
ist eine Integration in das Konzept eines
integralen Taktfahrplans umso wichtiger.

Bedienungszeiten
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–23 Uhr
So: 8–22 Uhr

Fahrtenhäufigkeit
alle 60 Minuten
Verstärkerfahrten während
Hauptverkehrszeiten nachfrageorientiert

Halte
vor allem in zentralen Lagen
der Mittel- und Oberzentren sowie
bei Bedarf an weiteren Stationen

Regionalbahn

Logo RB Logo RB
Logo RB Foto: MWAEV

Die Regionalbahn (RB) ist das Grundangebot
auf den Bahnstrecken des Saarlands
außerhalb der Strecken, auf denen S-Bahn-
Verkehr vorgesehen ist (s. hier). Außerhalb
dieser Bereiche erfolgt eine Bedienung
aller Stationen entlang des Linienwegs.
Ziel ist eine Mischung aus attraktiven Reisezeiten
und einer guten Erschließung auch
außerhalb des S-Bahn-Netzes.

Bedienungszeiten
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–23 Uhr
So: 8–22 Uhr

Fahrtenhäufigkeit
alle 60 Minuten
Verstärkerfahrten während
Hauptverkehrszeiten nachfrageorientiert

Halte
alle Stationen entlang der Strecke
auf Abschnitten mit S-Bahn-
Verkehr können bei Bedarf Stationen
ausgelassen werden

S-Bahn
Saarland

Logo S-Bahn Logo S-Bahn
Logo S-Bahn Foto: MWAEV

Unter dem Produkt S-Bahn Saarland werden
künftig die weiterentwickelten Angebote
des RB-Netzes im Saarland und der
Saarbahn zu einem integrierten regionalen
Schnellverkehrsnetz zusammengefasst.
Produktmerkmale der S-Bahn Saarland
sind ein kurzer Haltepunktabstand und
eine hohe Fahrtenhäufigkeit. Insbesondere
im Kernbereich (Gebiet des Regionalverbandes
Saarbrücken) des S-Bahn-Netzes
soll an allen Stationen mindestens ein
Halbstundentakt angeboten werden. Außerhalb
dieses Kernbereichs und in Tagesrandzeiten
soll auf den Linien der S-Bahn
Saarland mindestens eine Verbindung pro
Stunde angeboten werden.
Überlagerungen mehrerer Linien sollen
möglichst so vertaktet werden, dass sich
für die Kunden merkbare Taktverdichtungen
ergeben, z. B. 15-Minuten-Takt bei 4
Fahrten pro Stunde.
Die Regionalstadtbahn Saarbahn wird im
Sinne einer integrierten Netzdarstellung
und zur vereinfachten Außendarstellung in
das Produkt S-Bahn Saarland integriert.
Daher gelten die nebenstehend genannten
Standards ebenso für Saarbahn-Streckenabschnitte
im Landesnetz (EBO-Netz). Die
dichteren Angebote im kommunalen Zuständigkeitsbereich
(BOStrab) werden separat
festgelegt.

Bedienungszeiten

Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–23 Uhr
So: 8–22 Uhr
Fr/Sa und vor Feiertagen
bis 2 Uhr möglich

Fahrtenhäufigkeit
Alle 30 Minuten in der Kernzone
des Verdichtungsraums
durch eine Linie oder Überlappung
mehrerer Linien, nachfragegerechte
Verdichtungen
Alle 60 Minuten außerhalb der
Kernzone des Verdichtungsraums
nachfragegerechte Verdichtungen
möglich
Saarbahn
dichtere Angebote im kommunalen
Zuständigkeitsbereich
(BOStrab) werden separat festgelegt

Linienführungen
alle Stationen entlang der Strecke

Produkte im Busverkehr

Im Busverkehr werden mit dem PlusBus und ExpressBus neue Produkte etabliert, die den Kundinnen und Kunden schon bei der Verbindungssuche und mit Blick auf den Fahrplan eine optimierte Angebotsqualität vermitteln. Im Gegensatz zum heutigen RegioBus können diese Produkte unabhängig vom zuständigen Aufgabenträger eingesetzt werden, wobei zur Verwendung der Produkte die nachfolgend definierten Mindestqualitäten zu erfüllen sind. Die Verwendung der Produktbezeichnung ist durch die Genehmigungsbehörde für die Liniengenehmigung nach PBefG zu genehmigen, wobei das Benehmen mit dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) herzustellen ist.

Tab. 28: Produkte und Standards im Busverkehr

ProduktBeschreibungStandards

PlusBus

Logo Plus Bus Logo Plus Bus
Logo Plus Bus Foto: MWAEV

Der PlusBus zeichnet sich durch ein
ganztägiges Angebot und eine direkte
Linienführung ohne Umwege aus.
Ziel des Produkts ist das Angebot regionaler
und direkter Verbindungen zwischen
zentralen Orten (Grundzentren,
Mittelzentren und Oberzentren), die
nicht im SPNV abgedeckt sind.

Bedienungszeiten

Mo-Fr: 5–23 Uhr
Sa: 6–23 Uhr
So: 8–22 Uhr
Bei Bedarf Nachtverkehre am Wochenende
möglich

Fahrtenhäufigkeit
Mo-Sa: min. alle 60 Min.
So: min. alle 120 Min

Linienführungen
direkter Linienweg mit Bedienung
aller Haltestellen entlang der Strecke
keine Umwegfahrten zur Gewährleistung
von Feinerschließungen

Express-
Bus

Logo X Bus Logo X Bus
Logo X Bus Foto: MWAEV

Der ExpressBus stellt schnelle Verbindungen
über längere Entfernungen mit
konkurrenzfähigen Reisezeiten im Vergleich
zum Pkw her. Der ExpressBus
kann als regelmäßiges Angebot zur
schnellen Verbindung zwischen zentralen
Orten oder zur zeitweisen Bedienung
auf nachfragestarken Verkehrsbeziehungen
(vor allem im Berufsverkehr)
eingesetzt werden.

Bedienungszeiten und
Fahrtenhäufigkeit
Ausgestaltung entsprechend der jeweiligen
Verbindungsanforderungen
keine produktspezifischen Vorgaben

Linienführungen
direkter, schneller Linienweg mit
Bedienung nachfragestarker Haltestellen
an Siedlungsgebieten sowie
von Verknüpfungspunkten.
Linienwege über Autobahnen und
Schnellstraßen sind möglich

Nacht-
Bus

Logo N Bus Logo N Bus
Logo N Bus Foto: MWAEV

Der NachtBus ergänzt das landesweite
Busverkehrsangebot in den Nachtstunden
am Wochenende. Hauptaufgabe
des Produkts NachtBus ist es,
Rückfahrmöglichkeiten aus dem Oberzentrum
Saarbrücken und anderen
Zentren des Nachtlebens in weitere
Landesteile anzubieten. Dabei kann der NachtBus auch entlang
von Relationen verkehren, die tagsüber
im Schienenverkehr bedient werden,
bei denen jedoch in den Nachtstunden
die Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs
aufgrund der geringeren Verkehrsnachfrage
nicht darstellbar ist.

Bedienungszeiten und
Fahrtenhäufigkeit
Einzelne Fahrten in den Nächten
auf Samstage sowie auf Sonn- und
Feiertage

Linienführungen

Möglichst feine Erschließung entlang
der relevanten Verkehrsbeziehungen
unter Berücksichtigung betriebsplanerischer
Randbedingungen

Übrige
Buslinien

Logo Bus Logo Bus
Logo Bus Foto: MWAEV

Buslinien, die nicht die Anforderungen
der beiden o. g. Produkte erfüllen, bleiben
weiterhin bestehen und erhalten
eine Liniennummer ohne Produktbezeichnung.
Bedienungszeiten, Fahrtenhäufigkeit
und Linienführungen
Die Ausgestaltung erfolgt nach den
Vorgaben der zuständigen Nahverkehrspläne.
Takte und Umsteigebeziehungen
sollen möglichst auf das
Landesnetz abgestimmt sein.