Vorgaben und Standards für den ÖPNV im Saarland
Im Folgenden werden die laut VEP ÖPNV zu erreichenden Vorgaben und Standards für den ÖPNV im Saarland festgelegt. Diese basieren auf den Zielen für die strategische Weiterentwicklung des ÖPNV und beziehen sich schwerpunktmäßig auf im VEP ÖPNV zu definierende Landesnetz aus Bahn- und Busverbindungen. Hierfür werden Bedienungsstandards (differenziert nach Verbindungstypen), Fahrzeugstandards und soziale Standards definiert. Vorgaben und Standards werden im Sinne einer landesweit integrierten und abgestimmten Netz- und Angebotsgestaltung auch für die Nahverkehrsangebote in Zuständigkeit der kommunalen Aufgabenträger formuliert.
Die Vorgaben und Standards sind als Planungsleitlinien zu verstehen, die bei künftigen Verkehrskonzepten und Verkehrsverträgen anzuwenden sind. Eine Umsetzung dieser Vorgaben erfolgt sukzessive im Rahmen der Fortschreibung oder Aufstellung von Nahverkehrsplänen, künftigen Vergabeverfahren von Verkehrsleistungen sowie neuen Fahrzeugbeschaffungen.
Herleitung von Qualitätsvorgaben
In einem ersten Schritt wurden in Anlehnung an die Richtlinien zur integrierten Netzgestaltung (RIN) der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen verschiedene Verbindungsstufen aus Versorgungs- und Austauschbeziehungen der Raumordnung gemäß dem im Landesentwicklungsplan (Teilabschnitt Siedlung) definierten System der Zentralen Orte (vgl. LEP Teil Siedlung 2006) und dem bestehenden Wegeaufkommen (s. hier) zwischen diesen Zentralen Orten hergeleitet. Die hieraus ermittelten Verbindungen sind mit den definierten Qualitäten im ÖPNV mindestens sicherzustellen. Soweit diese nicht durch den Schienenpersonennahverkehr (SPNV) hergestellt werden können, da keine Eisenbahnstrecke existiert oder mit hinreichend nachweisbarer Wirtschaftlichkeit herzustellen ist, sind diese Verbindungen durch Busverkehre anzubieten.
Verbindungen zwischen gleichrangigen Zentren (z. B. Mittelzentrum – Mittelzentrum) erfüllen dabei eine Austauschfunktion. Die Anbindung von Orten an ein höherrangiges Zentrum erfüllt eine Versorgungsfunktion (z. B. Mittelzentrum – Oberzentrum). Die folgende Tabelle zeigt die Einordnung der Verbindungsstufen nach der RIN sowie die Zuständigkeit für diese, woraus sich die Relevanz für das Landesnetz Saarland ableiten lässt.
Tab. 23: Verbindungsstufen der RIN
Verbindungsstufe | Versorgungsfunktion | Austauschfunktion | Zuständigkeiten im VEP ÖPNV |
---|---|---|---|
0 (kontinental) | - | Metropolregion – Metropolregion | Keine Relevanz, da ausschließlich Fernverkehr |
I (großräumig) | Oberzentrum – Metropolregion | Oberzentrum – Oberzentrum | Landesnetz Saarland, soweit kein ausreichendes Angebot im Fernverkehr besteht |
II (überregional) | Mittelzentrum – Oberzentrum | Mittelzentrum – Mittelzentrum | Landesnetz Saarland |
III (regional) | Grundzentrum – Mittelzentrum | Grundzentrum – Grundzentrum | Kommunale Aufgabenträger (mit Orientierung am Landesnetz Saarland) |
IV (nahräumig) | Gemeinde(-teil) ohne zentralörtliche Funktion – Grundzentrum | Gemeinde(teil) ohne zentralörtliche Funktion – Gemeinde(teil) ohne zentralörtliche Funktion | Kommunale Aufgabenträger (mit Orientierung am Landesnetz Saarland) |
V (kleinräumig) | Grundstück – Gemeinde(-teile) ohne zentralörtliche Funktion | - | Kommunale Aufgabenträger (keine Berücksichtigung im VEP ÖPNV) |
Quelle: Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen (2018), eigene Ergänzung
Aus Tab. 23 und den Planungskompetenzen im VEP ÖPNV ergeben sich folgende Verbindungskategorien, die für die Gestaltung des Landesnetzes Saarland relevant sind:
- Verbindungskategorie A: Oberzentrum – Oberzentrum
- Verbindungskategorie B: Mittelzentrum – Oberzentrum
- Verbindungskategorie C: Mittelzentrum – Mittelzentrum
Um ein der jeweiligen Verkehrsnachfrage gerecht werdendes ÖPNV-Angebot zu schaffen, werden die Verbindungskategorien B und C zusätzlich anhand der vorliegenden Gesamtverkehrsnachfrage, d. h. sowohl im Individualverkehr (IV) als auch im ÖPNV, in Unterkategorien unterteilt. Hierdurch kann eine Netzgestaltung unabhängig von der heutigen Nachfrage im ÖPNV erreicht und die Möglichkeit geschaffen werden, bestehende Verlagerungspotenziale auf den ÖPNV besser zu erschließen. Die Gesamtverkehrsnachfrage wird mit insgesamt in beide Richtungen zurückgelegten Wegen pro Werktag definiert.
Tab. 24: Definition von Verbindungskategorien
Kategorie | Verbindungstyp | Gesamtverkehrsnachfrage |
---|---|---|
A: Oberzentrum - Oberzentrum | ||
A1 | Oberzentrum – Oberzentrum | unabhängig von der Verkehrsnachfrage |
B: Mittelzentrum – Oberzentrum | ||
B1 | Mittelzentrum – Oberzentrum | mehr als ca.10.000 Wege pro Werktag |
B2 | Mittelzentrum – Oberzentrum | ca. 5.000 bis ca. 10.000 Wege pro Werktag |
B3 | Mittelzentrum – Oberzentrum | unter ca. 5.000 Wegen pro Werktag |
C: Mittelzentrum – Mittelzentrum | ||
C1 | Mittelzentrum – Mittelzentrum | mehr als ca. 10.000 Wege pro Werktag |
C2 | Mittelzentrum – Mittelzentrum | ca. 5.000 bis ca. 10.000 Wege pro Werktag |
C3 | Mittelzentrum – Mittelzentrum | ca. 1.000 bis ca. 5.000 Wege pro Werktag |
Z: relevante Verbindungen außerhalb des Saarlandes | ||
Z | Sicherstellung einer Versorgungsfunktion für das Saarland mit Verbindungen außerhalb des Saarlands | unabhängig von der Verkehrsnachfrage |
Mit dieser Herangehensweise wird insbesondere den notwendigen Versorgungsfunktionen Rechnung getragen und unabhängig von der Gesamtverkehrsnachfrage ein Grundangebot im ÖPNV gewährleistet. Auf Verkehrsbeziehungen, die der Austauschfunktion zwischen Mittelzentren dienen, wird ein Mindestverkehrsaufkommen im Gesamtverkehr von 1.000 Wegen pro Werktag zugrunde gelegt. Hiermit wird sichergestellt, dass eine grundlegende Austauschbeziehung zwischen zwei Mittelzentren besteht. Abb. 13 zeigt die Zuordnung der relevanten Verbindungen zu den Verbindungskategorien. Eine vollständige tabellarische Zuordnung kann dem Anhang entnommen werden (vgl. Anhang A14).
Die Definition der Zuständigkeiten entspricht der Zuordnung der Aufgabenträgerschaften gemäß ÖPNVG. Dabei werden im Folgenden konkrete Verbindungsstandards für die Verbindungen mit Planungs- und Finanzierungsrelevanz für das Land formuliert. Weiterhin werden Rahmenvorgaben für die Umsetzung der kleinräumigen Verbindungen getroffen, die durch die kommunalen Aufgabenträger im Rahmen ihrer Nahverkehrsplanung entsprechend der Vorgabe aus § 11 ÖPNVG zu beachten sind.
Angebotsstandards für das Landesnetz Saarland
Jeder der im vorherigen Kapitel definierten Verbindungskategorie (A1 bis C3) werden Anforderungen an die Verbindungsqualität zugewiesen, um auf das Erreichen der festgelegten Ziele der ÖPNV-Entwicklung im Saarland (s. hier) hinzuwirken. Dabei werden je Verbindungskategorie unterschiedliche Anforderungen hinsichtlich des Fahrtenangebotes definiert. Es ist darauf hinzuweisen, dass die hier dargestellten Verbindungskategorien nicht identisch mit Linienverläufen sein müssen. So können, soweit nicht in den formulierten Anforderungen eingeschränkt, die Standards u. a. auch durch Umsteigeverbindungen zwischen zwei Linien erfüllt werden. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn durch einen Umstieg zwischen Bus und SPNV Qualitätsvorteile bei gleichzeitiger Vermeidung von Parallelverkehren erzielt werden.
Die in der nachfolgenden Tabelle festgelegten Anforderungen an die jeweilige ÖPNVQualität bildet die Grundlage für die Konzeption des neuen Landesnetzes.
Kategorie | Fahrtenhäufigkeit | Bedienungszeitraum | max. Umstiege | Reisezeitverhältnis Auto/ÖPNV |
---|---|---|---|---|
Verbindungen Oberzentrum – Oberzentrum | ||||
A1 | 60-Minuten-Takt | Erste Ankunft im Oberzentrum: vor 9 Uhr Letze Abfahrt im Oberzentrum: nach 20 Uhr | Nur Direktverbindungen | 1,5 |
Verbindungen Mittelzentrum – Oberzentrum | ||||
B1 | 3 Fahrten pro Stunde davon mindestens 2 Fahrten im 30-Minuten- Takt (6 – 22 Uhr) 60-Minuten-Takt alle anderen Zeiten | Mo-Do: 5– 23 Uhr Fr: 5–2 Uhr Sa: 6–2 Uhr So: 8–22 Uhr | Direktverbindungen, außer durch max. 1 Umstieg Bus/SPNV wird Reisezeit verkürzt | 1,5 |
B2 | 30-Minuten-Takt nachfragegerechte Verdichtung während Hauptverkehrszeiten 60-Minuten-Takt an Samstagen 120-Minuten-Takt an Sonntagen | Mo-Fr: 5–23 Uhr Sa: 6–23 Uhr So: 8–22 Uhr | Direktverbindungen, außer durch max. 1 Umstieg Bus/SPNV wird Reisezeit verkürzt | 1,5 |
B3 | 60-Minuten-Takt nachfragegerechte Verdichtung während Hauptverkehrszeiten 120-Minuten-Takt an Sonntagen | Mo-Fr: 5–23 Uhr Sa: 6–23 Uhr So: 8–22 Uhr | max. 1 Umstieg | 1,5 |
Verbindungen Mittelzentrum – Mittelzentrum | ||||
C1 | 30-Minuten-Takt außer Tagesrandlagen 120-Minuten-Takt an Sonntagen | Mo-Fr: 5–23 Uhr Sa: 6–22 Uhr So: 8–22 Uhr | Direktverbindungen, außer durch max. 1 Umstieg Bus/SPNV wird Reisezeit verkürzt | 1,5 |
C2 | 30-Minuten-Takt nur Mo-Fr 6–20 Uhr und Sa 9–20 Uhr 60-Minuten-Takt in den übrigen Zeiten 120-Minuten-Takt an Sonntagen | Mo-Fr: 5–23 Uhr Sa: 6–22 Uhr So: 8–22 Uhr | Direktverbindungen, außer durch max. 1 Umstieg Bus/SPNV wird Reisezeit verkürzt | 1,5 |
C3 |
60-Minuten-Takt
| Mo-Fr: 5–23 Uhr Sa: 6–22 Uhr So: 8–22 Uhr | max. 1 Umstieg | 1,5 |
Fahrzeugstandards für das Landesnetz Saarland
Ein hochwertiges und attraktives Angebot im ÖPNV wird nicht nur durch das Verkehrsangebot definiert, sondern auch durch den Komfort und die Gestaltung der eingesetzten Fahrzeuge. Aus diesem Grund definiert der VEP ÖPNV Vorgaben für die Fahrzeuge, die auf den Linien des Landesnetzes Saarland eingesetzt werden. Vor dem Hintergrund der abgestimmten Ziele der ÖPNV-Entwicklung (s. hier) ist der Einsatz hochwertig ausgestatteter Fahrzeuge auf den Linien des Landesnetzes Saarland anzustreben. Dies gilt insbesondere für Fahrzeuge, die auf Linien mit langen Verläufen und einer hohen durchschnittlichen Aufenthaltsdauer verkehren. Hier können Fahrzeuge mit geringem Fahrgastkomfort eine Barriere für die Nutzung des ÖPNV darstellen.
Die Anforderungen unterscheiden sich nach Fahrzeugen auf der Schiene und der Straße. Jede dieser beiden Kategorien ist nach Produkten unterteilt. Dies umfasst im Schienenverkehr die Unterkategorien Regionalexpress (RE), Regionalbahn (RB), S-Bahn (S) und Saarbahn. Da die Unterschiede im Angebot zwischen Regionalbahn und S-Bahn gegenüber der Kategorie Regionalexpress vergleichsweise gering sind, sind diese in einer Kategorie zusammengefasst. Für die Fahrzeuge auf der Straße werden keine Unterscheidungen zwischen den Produkten PlusBus und ExpressBus vorgenommen.
Tab. 26: Anforderungen an die Fahrzeuge im Landesnetz Saarland
|
Schiene |
Straße | ||
RE |
RB/S |
Saarbahn |
PlusBus/ | |
Anforderungen an die Barrierefreiheit | ||||
Einstiegshöhe |
Entsprechend Bahnsteighöhenkonzept für die jeweilige Einsatzstrecke |
38 cm |
NF-/LE1-Fahrzeuge max. 34 cm | |
Einstiegshilfen |
Spaltüber- Rollstuhlrampe bzw. -hublift |
Spaltüber- Rollstuhlrampe bzw. -hublift |
Rollstuhlrampe |
Rollstuhlrampe Kneeling2 |
Rollstuhlplätze mit |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Behindertengerechte |
obligatorisch |
obligatorisch |
keine Vorgabe |
keine Vorgabe |
Haltewunschtaste bzw. Informationssprechstelle am Rollstuhlstellplatz |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Von jedem Sitzplatz erreichbare Haltewunschtaste |
keine Vorgabe |
keine Vorgabe |
obligatorisch |
obligatorisch |
Kontrastreiche Innengestaltung für Sehbehinderte nach DIN32975 |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Ohne Podest |
Die für Beförderung von gehbehinderten Menschen ausgewiesenen Sitzplätze sollen stufenlos und podestfrei erreichbar sein. Sie dürfen maximal auf einstufigen Podesten angeordnet werden. | |||
Anforderungen an den Klimaschutz | ||||
Vorgabe zur |
vorzugsweise elektrische |
vorzugsweise elektrische |
vorzugsweise elektrische |
Euro VI bzw. elektrische |
(Lokal) emissionsfreie |
wünschenswert |
wünschenswert |
wünschenswert |
wünschenswert |
Anforderung an die Fahrgastinformation | ||||
Informationsdisplays mit Anzeige des nächsten Halts und des Fahrziels im Fahrzeuginneren |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Fahrzielanzeigen an Fahrzeugaußenseiten mit Angabe der Liniennummer (bei Dunkelheit erkennbar) |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Automatische, akustische Halteankündigung im Fahrzeug |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Akustische Fahrzielankündigung von haltenden Fahrzeugen über Außenlautsprecher |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Informationsdisplays mit Angabe von Anschlüssen in Echtzeit im Fahrzeuginneren |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Technische Voraussetzungen für die Bereitstellung von Echtzeitfahrplandaten der Fahrten in Auskunftssystemen |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Anforderung an den Fahrgastkomfort | ||||
Angebot an Sitzplätzen |
obligatorisch |
wünschenswert |
keine Vorgabe |
keine Vorgabe |
Vollklimatisierung |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Zu öffnende Fenster |
min. 4 pro |
min. 4 pro |
min. 2 pro Fahrzeugteil |
min. 4 pro Fahrzeug |
Ausstattung mit WLAN |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
Steckdosen |
220 V-Steckdose pro 2 Sitze |
220 V-Steckdose an ausgewählten Sitzen
USB-Steckdose |
USB-Steckdose |
USB-Steckdose |
Ablagetische an den |
obligatorisch |
an ausgewählten Sitzplätzen |
an ausgewählten Sitzplätzen |
keine Vorgabe |
Armlehnen |
innen und außen |
außen |
außen wünschenswert |
außen wünschenswert |
Sitzbeschaffenheit |
Polstersitz |
Polstersitz |
Polstersitz |
Polstersitz |
Fahrradmitnahme |
Jede Zugeinheit muss mit mindestens einem Mehrzweckbereich ausgerüstet sein, der die Fahrradmitnahme ermöglicht, bei drei- und mehrteiligen Einheiten mit mindestens zwei Mehrzweckbereichen3 |
Mehrzweckbereich für die Fahrradmitnahme | ||
Werbung |
Fahrzeugwerbung ist mit Ausnahme der Seitenfensterfläche zulässig. Die Mindestfläche für das Anbringen eines Unternehmens- und saarVV-Logos ist freizuhalten. Auf den Seitenfenstern dürfen punkt- oder strichförmige Fortsetzungen der übrigen Fahrzeugwerbung angebracht werden, soweit nicht mehr als 5 % der Gesamtseitenfensterfläche beklebt wird. | |||
Äußeres Erscheinungsbild | ||||
saarVV-Logo am |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
obligatorisch |
1 Niederflurfahrzeuge (NF) sind im Gang zwischen Front und Heck vollständig stufenlose Fahrzeuge, während es in Low-Entry-Fahrzeugen (LE) hinter der Tür 2 eine oder mehrere Stufen in den hinteren Teil des Fahrzeuges gibt.
2 Unter Kneeling ist das seitliche Absenken des Fahrzeugs zur Türseite hin zu verstehen, um den Abstand und Höhenunterschied zwischen Haltestellenbord und Fahrzeug auszugleichen.
3 Die Anzahl der Fahrradstellplätze ist abhängig von verschiedenen regionalen Anforderungen wie Anteil der Radfahrenden, Haupt- oder Nebenstrecken, saisonalen Schwankungen.
Soziale Standards für das Landesnetz Saarland
Die saarländische Landesregierung legt Wert auf eine einheitliche und langfristig beständig gute Qualität der Verkehrsbedienung. Dies gilt gleichermaßen für die Nutzung von Bussen und Bahnen. Damit einher geht die Definition und Einhaltung von Sozialstandards.
Bei Erbringung von Verkehrsleistungen im saarländischen ÖPNV auf Schiene und Straße sind die Bestimmungen des Saarländischen Tariftreuegesetzes (STTG) in der jeweils geltenden Form durch die ausführenden Beförderungsunternehmen und ihre Nachunternehmen einzuhalten.
Bei der Vergabe von Verkehrsverträgen ist zu prüfen, ob ergänzend zu den Pflichten des STTG weitere Möglichkeiten der Verordnung (EG) Nr. 1370/2007 zur Sicherung von Sozialstandards für die betroffenen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bestehen.
Für die Verkehre, die in der Aufgabenträgerschaft des Landes oder des Zweckverbandes Personennahverkehr Saarland (ZPS) liegen, sind die Möglichkeiten zur Sicherung von Sozialstandards entsprechend der VO (EG) Nr. 1370/2007 ergänzend zu den Pflichten des STTG anzuwenden.
Damit will die saarländische Landesregierung gewährleisten, dass bei einem Betreiberwechsel eine verbindliche Personalübernahme gewährleistet ist. Die Personalübernahme hat unter Wahrung der jeweiligen Besitzstände zu erfolgen. Neubetreiber haben demnach ein Einstellungsangebot zu unterbreiten, das im Hinblick auf das Tätigkeitsfeld (z. B. Triebfahrzeugführer wird als Triebfahrzeugführer angestellt), die Höhe des Lohns, Sonderzahlungen (z. B. Urlaubs- und Weihnachtsgeld), vermögenswirksame Leistungen, Zuschlagsregelungen und Arbeitgeberleistungen zur Altersvorsorge den Bedingungen entspricht, die der Altbetreiber der jeweiligen Mitarbeiterin bzw. dem jeweiligen Mitarbeiter gewährt hat. Tariflich festgelegte Veränderungen bis zur Aufnahme der Tätigkeit beim Neubetreiber sind zu übernehmen, soweit es sich um reguläre Tarifsteigerungen handelt und diese nicht missbräuchlich sind.
Mittelstandsfreundlichkeit
Die wettbewerbliche Vergabe von Liniengenehmigungen ist gerade für mittelständische Unternehmen insofern eine große Herausforderung, dass ein Verlust von Verkehrsleitungen in erheblichem Umfang infolge des Wettbewerbs mitunter existenzbedrohend sein kann.
Zur Ermöglichung eines nachhaltig funktionierenden Wettbewerbs bei der Vergabe von Verkehrsleitungen im ÖPNV sind Ausschreibungen daher so zu gestalten, dass diese für mittelständische Unternehmen interessant und gut zu bewältigen sind. Die konkrete Ausgestaltung entsprechender Maßnahmen ist, je nach den spezifischen Vorraussetzungen vor Ort wie der lokalen Marktstruktur, festzulegen.
Wichtige Stellschrauben, die es dabei zu beachten gilt, sind beispielsweise die Größe der in den Nahverkehrsplänen definierten Linienbündel sowie die Abwägung der Aufgabenträger, je nach Marktsituation, zwischen einer zeitlichen Staffelung der Neuvergaben oder etwa einer zeitgleichen losweisen Vergabe aller Bündel bei entsprechender Loslimitierung.
Auch ist auf eine ausreichende Verfahrensdauer der Vergabeverfahren mit ausreichenden Fristen für die Bieter zu achten.
Vorgaben für alle Nahverkehrsangebote
Der VEP ÖPNV strebt eine integrierte Netzgestaltung für den gesamten ÖPNV im Saarlan an. Hierzu gehört neben der Konzeption und Ausgestaltung der Verkehrsbeziehungen, die Bestandteil des Landesnetzes sind, dass eine enge Abstimmung der landesweiten und lokalen Angebote erfolgt. Daher werden in diesem Kapitel Vorgaben für sämtliche Nahverkehrsangebote innerhalb des Saarlandes formuliert, die als öffentliches Verkehrsinteresse des Landes generell einzuhalten sind (auch wenn die Angebote in der Zuständigkeit kommunaler Aufgabenträger liegen).
Sicherstellung von Versorgungsfunktionen
Auf Verbindungen, die kein Bestandteil des Landesnetzes sind und für die folglich die Zuständigkeit bei den kommunalen Aufgabenträgern liegt, stellen diese durch ein ausreichendes ÖPNV-Angebot die Versorgungsfunktion sicher. Hierbei sind insbesondere die Grundzentren, auch außerhalb der Schulzeiten, regelmäßig an das per Landesentwicklungsplanung zugeordnete Mittelzentrum anzubinden. Anzustreben ist auf diesen Relationen mindestens eine Verbindung pro Stunde. Weiterhin sollten Ortsteile ohne zentralörtliche Versorgungsfunktionen an Werktagen möglichst eine regelmäßige Anbindung an einen Ortsteil mit Versorgungsbereichen aufweisen. Ausnahmen von diesen Vorgaben sind zu begründen.
Die Ausgestaltung der Sicherstellung der hiergenannten Versorgungsfunktionen obliegt den kommunalen Aufgabenträgern, während das Land die Sicherstellung der Verbindungen zur Anbindung von Mittelzentren an das jeweilige Oberzentrum sowie die Verbindungen zwischen benachbarten Oberzentren und benachbarten Mittelzentren übernimmt (s. Abschnitt 6.1).
Abstimmung auf die Angebote im Landesnetz ÖPNV
Ein ÖPNV-Netz ist nur dann attraktiv, wenn alle Angebote aufeinander abgestimmt sind. Alle Angebote im Landesnetz folgen dem Taktmuster 15/30/60/120. Um eine regelmäßige und transparente Verknüpfung zwischen den Angeboten des Landesnetzes und den kommunalen Angeboten zu ermöglichen, sind alle kommunalen ÖPNV-Angebote ebenfalls in diesem Taktmuster anzubieten.
Ausnahmsweise sind 20-Minuten-Takte in Stadtbus-Netzen zulässig, die eine hohe Binnennachfrage aufweisen sowie nur einzelne Verknüpfungen mit den regionalen Linien im SPNV und Landesbus-Netz aufweisen. Mittelfristig sind auch hier Anpassungen an das landesweite Taktschema anzustreben. Angebote ohne Taktverkehre sind zu vermeiden – abgesehen von Fahrten, die ausschließlich auf die Belange des Schülerinnen- und Schülerverkehrs ausgerichtet sind.
An den Verknüpfungspunkten zum Landesnetz sollen die An- und Abfahrtszeitpunkte des lokalen Verkehrs möglichst auf das Landesnetz abgestimmt werden. Die Verknüpfungen sollen räumlich mit kurzen und attraktiven, möglichst barrierefreien Wegen erfolgen.
Barrierefreiheit im ÖPNV
Das Saarland setzt sich für eine möglichst uneingeschränkte Teilhabe am gesellschaftlichen Leben für Menschen mit Behinderung ein. Somit gilt der Anspruch, im ÖPNV barrierefreie Reiseketten von Haustür zu Haustür anzubieten. Unabhängig von der jeweiligen Zuständigkeit ist Voraussetzung hierfür ein vollständig barrierefreier ÖPNV. Daher sind alle Nahverkehrsangebote im Saarland künftig mit barrierefrei zugänglichen Fahrzeugen anzubieten. Zudem sind Aufgabenträger und Baulastträger angehalten, den barrierefreien Ausbau von Haltestellen und Stationen voranzutreiben. Das Saarland bietet hierfür Fördermittel an.
Verzahnung von Flächenentwicklung und ÖPNV-Netz
Um auch bei den zu erwartenden demografischen und strukturellen Entwicklungen (z. B. Ausweisung neuer Wohn- und Gewerbegebiete) den ÖPNV leistungsfähig zu erhalten und zu stärken, ist eine stärkere Verzahnung von Flächenentwicklung und ÖPNV-Netz anzustreben. So sollen neue Flächen insbesondere in Bereichen entwickelt werden, die bereits durch den ÖPNV erschlossen sind, um die Verkehrsnachfrage auf bestehenden Angeboten zu stärken. Bei der Ausweisung neuer Flächen sollen frühzeitig eine gute ÖPNV-Anbindung und - Erschließung geplant werden.
Soziale Standards
Die in Kapitel 6.4 für das Landesnetz definierten sozialen Standards für die Verkehrsleistungen des Landesnetzes sollen auch bei den Verkehrsleistungen der kommunalen Aufgabenträger im Saarland Anwendung finden. Dies trifft insbesondere auf die Regelungen der Tariftreue und der grundsätzlichen Regelung der Personalübernahme zu.
Mittelstandsfreundlichkeit
Die in Kapitel 6.5 für das Landesnetz definierte Berücksichtigung der Mittelstandsfreundlichkeit bei der Vergabe von Verkehrsleistungen im ÖPNV soll auch bei den Verkehrsleistungen der kommunalen Aufgabenträger im Saarland Anwendung finden.
Produkte im Landesnetz
Die Festlegung von standardisierten Produkten ist ein wesentlicher Baustein eines für die Nutzerinnen und Nutzer verständlichen ÖPNV-Netzes. Daher werden für jedes definierte Produkt im SPNV und im Busverkehr einheitliche Qualitätsanforderungen definiert.
Produkte im SPNV
Im SPNV gibt es bereits mit Regionalexpress und Regionalbahn etablierte Produkte. Während der Regionalexpress unverändert fortbestehen soll, ist perspektivisch mit der Umsetzung eines landesweiten S-Bahn-Netzes der weitgehende Ersatz der bestehenden Regionalbahnlinien durch das neue Produkt S-Bahn Saarland vorgesehen. Die Umwandlung von Regionalbahn- in S-Bahn-Linien soll nur dann erfolgen, wenn die spezifischen Produktmerkmale erfüllt sind. Die Umwandlung wird demnach ggf. sukzessive und möglicherweise nicht vollständig erfolgen.
Ziel der S-Bahn Saarland ist, die Qualität von SPNV-Linien über das Angebot eines engen Takts mit hoher Erschließungswirkung zu verbessern. Qualitätsstandards sollen die Nutzerinnen- und Nutzerfreundlichkeit der S-Bahn Saarland sicherstellen. Die S-Bahn Saarland soll nicht nur den landesweiten, sondern auch den innerörtlichen ÖPNV verbessern, besonders innerhalb von Saarbrücken.
Die im Ballungsraum der Landeshauptstadt etablierte Saarbahn – eine Regionalstadtbahn, die durch den Einsatz spezieller Fahrzeuge kommunale Straßenbahn- mit Eisenbahnstrecken des Landesnetzes verknüpft – ist bereits mit dem Linienkürzel S versehen und wird im Sinne einer integrierten Netzdarstellung und zur vereinfachten Kommunikation gegenüber den Fahrgästen in den Netzplan der S-Bahn Saarland integriert. Der Verlust der eigenständigen Marke Saarbahn ist damit nicht intendiert. Formal sei an dieser Stelle darauf hingewiesen, dass das kommunale Angebot im Straßenbahnbereich (BOStrab) nicht Teil des Landesnetzes Saarland ist.
Tab. 27: Produkte und Standards im Schienenverkehr
Produkt | Beschreibung | Standards |
---|---|---|
Regionalexpress
| Der Regionalexpress (RE) stellt schnelle Verbindungen zwischen Mittel- und Oberzentren her. Die Halte erfolgen vor allem in Mittel- und Oberzentren sowie in weiteren Stationen mit starker Bündelungsfunktion von Nachfrageströmen. Ziel sind konkurrenzfähige Reisezeiten zum Auto für Verbindungen aus den Mittelzentren zum Oberzentrum. Da der Regionalexpress eine hohe Bündelungsfunktion der Verkehrsnachfrage aufweist, ist eine Integration in das Konzept eines integralen Taktfahrplans umso wichtiger. |
Bedienungszeiten
Fahrtenhäufigkeit
Halte |
Regionalbahn
| Die Regionalbahn (RB) ist das Grundangebot auf den Bahnstrecken des Saarlands außerhalb der Strecken, auf denen S-Bahn- Verkehr vorgesehen ist (s. hier). Außerhalb dieser Bereiche erfolgt eine Bedienung aller Stationen entlang des Linienwegs. Ziel ist eine Mischung aus attraktiven Reisezeiten und einer guten Erschließung auch außerhalb des S-Bahn-Netzes. |
Bedienungszeiten
Fahrtenhäufigkeit
Halte |
S-Bahn
| Unter dem Produkt S-Bahn Saarland werden künftig die weiterentwickelten Angebote des RB-Netzes im Saarland und der Saarbahn zu einem integrierten regionalen Schnellverkehrsnetz zusammengefasst. Produktmerkmale der S-Bahn Saarland sind ein kurzer Haltepunktabstand und eine hohe Fahrtenhäufigkeit. Insbesondere im Kernbereich (Gebiet des Regionalverbandes Saarbrücken) des S-Bahn-Netzes soll an allen Stationen mindestens ein Halbstundentakt angeboten werden. Außerhalb dieses Kernbereichs und in Tagesrandzeiten soll auf den Linien der S-Bahn Saarland mindestens eine Verbindung pro Stunde angeboten werden. Überlagerungen mehrerer Linien sollen möglichst so vertaktet werden, dass sich für die Kunden merkbare Taktverdichtungen ergeben, z. B. 15-Minuten-Takt bei 4 Fahrten pro Stunde. Die Regionalstadtbahn Saarbahn wird im Sinne einer integrierten Netzdarstellung und zur vereinfachten Außendarstellung in das Produkt S-Bahn Saarland integriert. Daher gelten die nebenstehend genannten Standards ebenso für Saarbahn-Streckenabschnitte im Landesnetz (EBO-Netz). Die dichteren Angebote im kommunalen Zuständigkeitsbereich (BOStrab) werden separat festgelegt. |
Bedienungszeiten
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Fahrtenhäufigkeit
Linienführungen |
Produkte im Busverkehr
Im Busverkehr werden mit dem PlusBus und ExpressBus neue Produkte etabliert, die den Kundinnen und Kunden schon bei der Verbindungssuche und mit Blick auf den Fahrplan eine optimierte Angebotsqualität vermitteln. Im Gegensatz zum heutigen RegioBus können diese Produkte unabhängig vom zuständigen Aufgabenträger eingesetzt werden, wobei zur Verwendung der Produkte die nachfolgend definierten Mindestqualitäten zu erfüllen sind. Die Verwendung der Produktbezeichnung ist durch die Genehmigungsbehörde für die Liniengenehmigung nach PBefG zu genehmigen, wobei das Benehmen mit dem Zweckverband Personennahverkehr Saarland (ZPS) herzustellen ist.
Tab. 28: Produkte und Standards im Busverkehr
Produkt | Beschreibung | Standards |
---|---|---|
PlusBus
| Der PlusBus zeichnet sich durch ein ganztägiges Angebot und eine direkte Linienführung ohne Umwege aus. Ziel des Produkts ist das Angebot regionaler und direkter Verbindungen zwischen zentralen Orten (Grundzentren, Mittelzentren und Oberzentren), die nicht im SPNV abgedeckt sind. |
Bedienungszeiten
Mo-Fr: 5–23 Uhr
Fahrtenhäufigkeit
Linienführungen |
Express-
| Der ExpressBus stellt schnelle Verbindungen über längere Entfernungen mit konkurrenzfähigen Reisezeiten im Vergleich zum Pkw her. Der ExpressBus kann als regelmäßiges Angebot zur schnellen Verbindung zwischen zentralen Orten oder zur zeitweisen Bedienung auf nachfragestarken Verkehrsbeziehungen (vor allem im Berufsverkehr) eingesetzt werden. |
Bedienungszeiten und
Linienführungen |
Nacht-
| Der NachtBus ergänzt das landesweite Busverkehrsangebot in den Nachtstunden am Wochenende. Hauptaufgabe des Produkts NachtBus ist es, Rückfahrmöglichkeiten aus dem Oberzentrum Saarbrücken und anderen Zentren des Nachtlebens in weitere Landesteile anzubieten. Dabei kann der NachtBus auch entlang von Relationen verkehren, die tagsüber im Schienenverkehr bedient werden, bei denen jedoch in den Nachtstunden die Aufrechterhaltung des Schienenverkehrs aufgrund der geringeren Verkehrsnachfrage nicht darstellbar ist. |
Bedienungszeiten und Linienführungen
Möglichst feine Erschließung entlang |
Übrige
| Buslinien, die nicht die Anforderungen der beiden o. g. Produkte erfüllen, bleiben weiterhin bestehen und erhalten eine Liniennummer ohne Produktbezeichnung. | Bedienungszeiten, Fahrtenhäufigkeit und Linienführungen Die Ausgestaltung erfolgt nach den Vorgaben der zuständigen Nahverkehrspläne. Takte und Umsteigebeziehungen sollen möglichst auf das Landesnetz abgestimmt sein. |